Zum 01.08.2014 haben wir unsere Mietwohnung Gekündigt, sollen laut Mietvertrag alles in Weiß Streichen, das Problem bei der Sache ist, der Eigentümer hat selbst Tapeziert, nach und nach haben sich die Tapeten von den Wänden gelöst, ganz schlimm um die Heizkörper, aber auch die decke und Wände.
Schimmelbefall ist auch vorhanden, dort wurden die Tapeten entfernt, mal kurz Gesprüht mit Schimmelentferner, und so ist es bis heute. Müssen wir die Tapeten erneuern und dann streichen?
Was passiert im Fall das sich die Tapeten beim Streichen komplett von Wänden und Decken lösen?
Worauf sollten wir achten?
Zunächst wäre die Vorgabe, weiß zu streichen, nur in einem individuellen Mietvertrag oder Übergabeprotokoll wirksam vereinbart.
Dann käme es darauf an, wie lange ihr die Wohnung schon nutzt und wer den Schaden an der Tapete zu verantworten hat.
G imager
Wir sind am 01.11.2013 Eingezogen, der Mietvertrag ist von Bau und Grund, und in diesen wurde eingetragen, bei Auszug ist die Wohnung weiß zu streichen. Wir haben die Tapeten nicht angebracht, wie gesagt, der Vermieter selbst hat es getan.
Nach derart kurzer Mietdauer dürfte keine Abnutzung entstanden sein, die eine Renovierungspflicht begründet.
Im Übrigen ist eine unwirksame Farbwahlklausel in dem Formularmiuetvertrg von Haus und Grund verwendet.
Rechtsfolge der unangemessenen Einengung des Mieters in der Art der Ausführung „Weiß“ von Schönheitsreparaturen ist die Unwirksamkeit der Abwälzung der Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen schlechthin, so der Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 2012 – VIII ZR 205/11
Demnach schuldet ihr überhaupt keine Schönheitsreparaturen, allenfalls Mängelbeseitigung
Unterstellt, ihr habt in keinen knalligen oder düsteren Farben gestrichen, die „dem allgemeinen Geschmacksempfinden“ nicht entsprechen, wäre kein Mangel gegeben, der zu beheben wäre.
Auch eine offensichtlich bereits bei Mietbeginn unsachgemäße verklebte Tapete stellt keinen Mangel in eurer Verantwortung dar - es sei denn, er wäre durch Feuchtigkeitssättigung infolge unsachgemäßen Lüftens und Heizens oder durch Aquarien, Luftbefeuchter, Wäschetrocknung oder übermäßig vielen Zimmerpflanzen beweislich verursacht.
G imager