Wohnungsrenovierung bei Auszug

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt. Mieter A wohnt seit 2 Jahren und 1 Monat in einer Wohnung. Nun zieht dieser aufgrund mehrerer Missverständnisse mit dem Vermieter B aus. Vermieter B verlangt nun von ihm er solle alle Räume neu streichen sowie die Fenster streichen.
Im Mietvertrag von Mieter A steht:
Bei Beendigung der Mietzeit müssen die Arbeiten gemäß § 11 - soweit erforderlich durchgeführt sein; darüber hinaus ist die Mietsache geräumt und mit sämtlichen Schlüsseln besenrein zurückzugeben.
Was bedeutet dies nun genau für den Mieter A? Muß er alles neu streichen?
Oder reicht es wenn er seine Löcher in der Wand zu macht die er durch Bilder oder Regale hat?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha

Auch hallo.

Was stand im Übergabeprotokoll von damals ? Sprich: waren die jetzt bemängelten Schäden da schon vorhanden ?

Im Mietvertrag von Mieter A steht:
Bei Beendigung der Mietzeit müssen die Arbeiten gemäß § 11 -

§ 11 (oder ein anderer Paragraph) enthält eine starre Fristenregelung ? Das wäre für den Mieter günstig :wink: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt075…
Quelle: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/index…

Was bedeutet dies nun genau für den Mieter A? Muß er alles neu
streichen?

Kommt drauf an. Vielleicht ist im Mietvertrag noch weiteres zu finden, was vor Gericht keinen Bestand haben dürfte.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

also es sind keine Schäden vorhanden! Es geht dem Vermieter B lediglich darum, dass alle Räume neu gestrichen werden. Es ist nur die frage wenn in der Wand Löcher sind und diese zu gemacht werden muß dann dort drüber gestrichen werden oder kann das so bleiben? Es gibt ja so eine Fristenregelung und da Mieter A erst 2 Jahre dort wohnt ist er nicht dazu verpflichtet zu streichen oder?

Danke für die promte Antwort

Mfg

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Hallo nochmal.

also es sind keine Schäden vorhanden! Es geht dem :Vermieter B
lediglich darum, dass alle Räume neu gestrichen werden.

Wandfarbe ist auch so ein beliebtes Thema: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P… (Achtung: ‚nur‘ LG Urteile. Im Zweifel spricht der BGH oberstes Recht)

Es ist
nur die frage wenn in der Wand Löcher sind und diese zu
gemacht werden muß dann dort drüber gestrichen werden :oder kann das so bleiben?

Die Schäden an den Wänden sind also durch nicht normalen Gebrauch der Wohnung entstanden. Dann muss der Mieter renovieren.

Es gibt ja so eine Fristenregelung und da
Mieter A erst 2 Jahre dort wohnt ist er nicht dazu
verpflichtet zu streichen oder?

Auch hier kommt es drauf an: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/P…

HTH
mfg M.L.