es geht um folgenden Sachverhalt. Mieter A wohnt seit 2 Jahren und 1 Monat in einer Wohnung. Nun zieht dieser aufgrund mehrerer Missverständnisse mit dem Vermieter B aus. Vermieter B verlangt nun von ihm er solle alle Räume neu streichen sowie die Fenster streichen.
Im Mietvertrag von Mieter A steht:
Bei Beendigung der Mietzeit müssen die Arbeiten gemäß § 11 - soweit erforderlich durchgeführt sein; darüber hinaus ist die Mietsache geräumt und mit sämtlichen Schlüsseln besenrein zurückzugeben.
Was bedeutet dies nun genau für den Mieter A? Muß er alles neu streichen?
Oder reicht es wenn er seine Löcher in der Wand zu macht die er durch Bilder oder Regale hat?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
also es sind keine Schäden vorhanden! Es geht dem Vermieter B lediglich darum, dass alle Räume neu gestrichen werden. Es ist nur die frage wenn in der Wand Löcher sind und diese zu gemacht werden muß dann dort drüber gestrichen werden oder kann das so bleiben? Es gibt ja so eine Fristenregelung und da Mieter A erst 2 Jahre dort wohnt ist er nicht dazu verpflichtet zu streichen oder?
Danke für die promte Antwort
Mfg
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