also hab jetzt schon so viel gelesen über präzedensfälle und was weiß ich was aber schlauer wurd ich auch nicht.
Habe meine Wohnung gekündigt und in meinem Mietvertrag steht handschriftlich im zusatz das bei auszug die Wohnung fachgerecht renoviert werden soll. Jetzt weiß ich aber nicht weiter?!?
Die einen sagen nein. Das BGH hätte gesagt, dass diese Klausel rechtswidrig ist.
Die anderen sagen ja. muss generell renoviert werden.
Hab jetzt in der Wohnung keine 3 Jahre gewohnt.
Jetzt weiß ich nicht weiter und erhoffe mir hier hilfe.
Danke im vorraus!
wie das rechtlich aussieht kann ich dir leider auch nicht sagen.
Sinnvoll ist es jedoch die Wände hell (nicht weiß) nachzustreichen, wenn irgendwas zu dunkel ist oder anders verbesserungswürdig, die Löcher zuspachtelt und die Wohnung besenrein übergibt.
Ich weiß allerdings nicht, wie es zu dem Zusatz gekommen ist. Wenn bei Vertragserstellung verhaldelt wurde, dass der Vormieter nicht renoviert hat und Ihnen das mitgeteilt wurde, dass das von deiner Seite gemacht werden sollte, dann sollte man sein Wort halten.
Für fachlichen Rat würde ich an deiner Stelle mal beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale vorsprechen.
Sprich mit dem Vermieter und finde eine Einigung.
Du hast die Wohnung vermutlich renoviert übernommen, wenn sie aktuell so aussieht das du bzw. dein Nachmieter gerne einzieht - dann kannst du dich bestimmt einigen.
Alles Andere bedeutet eine Auseinandersetzung vor Gericht, und wenn es dann eventuell drum geht das du deine Sicherheits zahlung (3 Monatsmieten?) zurück bekommst.
bezüglich des BGH Urteils: Die Bundesrichter beanstandeten, dass die Endrenovierung unabhängig vom Abnutzungsgrad der Wohnung gelte.
im übrigen denk daran das du beim Einzug den Vertrag unterschrieben hast und mit der Regelung einverstanden warst.
Fazit: Du musst nicht wenn die Wohnung in einem akzeptablen Zustand ist - Wenn du aber keine Einigung mit dem Vermieter erreichst hast du den ganzen Gerichts Ärger am Hals.
Hallo, prinzipiell muss die Wohnung renoviert werden, da Sie sie so übernommen haben.Jedoch kann man einfachere Arbeiten wie malen, streichen in Eigenregie ausführen, wenn man es Ordnungsgerecht macht. Ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen.
MfG Ringehahn Dirk
hallo,
also in der regel ist es nicht gesetzlich erforderlich. eine endrenovierung ist nur dann erforderlich wenn deutliche wohnspuren vorhanden sind.
allerdings ist dies auch auslegungssache und falls eine kaution hinterlegt wurde gibt es sicher probleme seitens des vermieters dies wieder auszuzahlen.
also gut überlegen inwiefern man ärger vermeiden möchte.
gruss
manuela
Also,
Es heißt: Bei Mietverhältnissen (…) kann der Mieter (…) grundsätzlich nur zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet werden, nicht aber zu einer Anfangs-oder Endrenovierung.
Eine (…)-klausel, die den Mieter unabhängig vom Ablauf bestimmter Fristen zur Endrenovierung der Räume verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam (OLG Hamm). (Zitat verkürzt)
Alles klar?
Gruß!
instrumentalix
Hallo,
ich habe dir damals geantwortet und jetzt gelesen daß es scheinbar nicht bei dir angekommen ist.
Sorry, aber jetzt wird es nicht mehr aktuell sein, oder?
Hallo,
leider kann ich mich erst jetzt melden. Ich finde, das eine Wohnung besenrein überlassen werden soll. Wenn ich renoviere, dann mache ich eine Wand / einen Raum blau, eine rot, eine grün und eine schwarz oder ich mache Rauhfaser rein. Der nächste Mieter findet Rauhfaser blöd und reißt alles wieder raus bzw. finde meine Farben scheusslich und streicht wieder.
Darum halte ich eine solche Klausel für falsch und würde die nicht in meinem Mietvertrag akzeptieren.