Hallo, seit zwölf Jahren bin ich chronisch krank mit Schwerbehinderung 70%, Merkzeichen G. Seit 10 Jahren wohne ich in einer behindertengerechten Mietwohnung, die nun dringen einen neuen Anstrich an Wänden, Decken, Türen und Fenstern bräuchte. Im Mietvertrag steht ein Zeitraum für Bad und Küche von 3 Jahre, für die anderen Räume fünf Jahre in denen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen.
Für die ausgeführten Schönheitsreparaturen bin ich lt. Mietvertrag beweispflichtig.
Da ich gehbehindert bin und jetzt noch zusätzlich einen Bandscheibenvorfall habe schaffe ich diese nötige Renovierung nicht.Hat ein Antrag dafür beim zuständigen Sozialamt Aussicht auf Erfolg? Und wenn, kann es eine Firma machen? Danke für eine Antwort und viele Grüße…
Hallo Anna,
würde vorab mal beim Sozialamt tel. nachfragen. Ich könnte mir vorstellen, daß es hier eine Zulage oder sogar die Übernahme der Kosten gibt. Hier dürften Deine Einkünfte berücksichtigt werden.
Als Nachweis für die Renovierung dürfte die REchnung eines Handwerkers Bestand haben. Sollte dies aber nicht ausdrücklich verlangt werden, kann ein Bekannter der dann renoviert dies schriftlich bestätigen.
viele Grüße
Heinz
Danke für die Antwort, sie hilft mir weiter!
Hallo Anna22,
ich habe zu diesem speziellen Thema weder Erfahrung noch eine Ahnung dazu. Sorry.
Gruß, Andreas