Wohnungsrenovierung nötig oder nicht?

Hallöchen,

ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen :smile:

Ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Nun kommt das leidige Thema mit dem streichen.

Ich bin im Jahr 2010 in diese Wohnung eingezogen. Sie war damals unrenoviert (dunkle Farben gestrichen und total verwohnt) und ich habe Sie einmal komplett „weißen“ lassen.
Im laufe der Zeit habe ich ein paar farbige Streifen ergänzt.
Das die wieder hell werden müssen war mir klar.

Ich hatte den Hausmeister, der auch die Wohnungsübergaben macht gefragt wie ich zu streichen hätte, er meinte darauf hin „einmal drüber über die Streifen das reicht“. Jetzt will er das weder so gesagt haben noch die Wände so akzeptieren, weil es logischer Weise zum Rest der Whg. Farbunterschiede gibt.

Im Mietvertrag steht folgendes:

Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreperaturen befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter.

Die Schönheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
andere Nebenräume alle 7 Jahre

Im Übergabeprotokoll zum Einzug steht wiederum folgendes:

Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Bei Auszug wird die Wohnung unrenoviert ohne Tapeten und ohne Teppichboden im besenreinen Zustand zurückgegeben.

Was ist denn hier rechtlich gesehen gültig? Muss ich nun die gesamte Wohnung streichen?

Die Tapeten und Teppichböden zu entfernen steht nicht zur Debatte, es geht lediglich um das streichen der gesamten Wohnung.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich bereits vorab :smile:

lg kati

Hallo!

Da man annehmen darf,das Einzugsprotokoll gilt als Vertragsbestandteil,wäre aber das Entfernen der Tapeten und es offenbar selbstverlegten Teppichbodens die Methode der ersten Wahl. Dann braucht man nur noch ausfegen.

Alternativ könnte man ALLES streichen,denn laut gültiger Renovierungsklausel ( " in der Regel ") musste man ja „in der Regel“ nach 3-7 Jahren  renovieren.
Einige nach i.d.R. 3 Jahren und die anderen( 5, 7 J) anteilig.
Da man ja nichts in Geld abgelten will, muss man eben ALLES streichen.

Denn von den 5-Jahresfristen hat man ja bei 3-4 J Dauer auch bereits gut 3/4 abgenutzt und bei den 7-Jahres-Räumen eben ca. 1/2. Für diese Räume wäre also eine entsprechende Kostenbeteiligung an den Malerkosten erforderlich.

Oder man streicht eben alles selbst.
Anders gehts ja nicht.

Mfg
duck313

VORSICHT FALSCHANTWORT!!!
leider sind die Antworten in diesem Forum in letzter Zeit oft flsch

Hallo,

leider sind die Antworten in diesem Forum in letzter Zeit oft
flsch

Kannst Du bitte die Falschanwort richtigstellen, Deinen Beitrag begründen, eine richitge Antwort geben usw.
Nur mit dem „Prädikat“ Falschantwort ist dem Fragesteller sicher nicht geholfen.

Gruß
Jörg Zabel

Grds. hast du unabhängig einer mietvertraglichen Renovierungspflicht die Wände in einer „dem allgemeinen Geschmacksempfinden entprechenden“ Farbstellung und in mängelfreiem Zustand zu übergeben.

Hierunter ist „sachgerechte Ausführung“ subsumiert, also einheitlicher, ansatzfreier und deckender Anstrich.

Insofern kann der Vermieter verlangen, dass das die Wände demenstprechend komplett übergestrichen werden oder nach fruchtloser Fristsetzung die Kosten der Mängelbehebung nach Kostenvoranschlag einer Fachfirma einfordern (Kautionseinbehalt, Zahlungsklage).

G imager

Vielmehr stellen die mieterseits vorgenommenen Ausbesserungen mit Farbabweichung einen Mangel der, der unabhängig einer Renovierungsvereinbarung mit Rückgabe des Mietgegegnstandes beseitigt verlangt werden kann :open_mouth:

G imager

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Blödsinn !!!

leider sind die Antworten in diesem Forum in letzter Zeit oft
flsch

Aber sicher doch - und dies kann jemand mit kindlichem Verstand erkennen.

Troll dich und nimm deinen 2. Nick manfred88 auch gleich mit.

1 Like

Vielen Dank für eure Antworten:smile:
Alles so weit so gut, dann werde ich mal alles streichen. Das einzige was für mich noch offen ist, warum und für was steht im übergabeprotokoll ich müsse die Whg unrenoviert zurück übergeben?
Lg

Hallo!

das habe ich mich auch gefragt. Vielleicht ein veralteter Vordruck des Übergabeprotokolls zum Einzug ?
Aber grundsätzlich wäre es ja mieterfreundlich verfasst, wenn Whg. unrenoviert übergeben wird, dann besteht man am Mietende auch nicht auf eine Endrenovierung. Übergeben wie bekommen also.
Nur grundsätzlich gilt, wenn sich 2 Verträge widersprechen, denn kann es nicht zu Lasten des Mieters gehen.
Der dürfte sich das für ihn günstigste Auszugsmodell raussuchen.

MfG
duck313

Es wurde handschriftlich in das Protokoll bei der Übergabe geschrieben also kein veralteter Vordruck.
Das hat der Hausmeister gemacht und die Hausverwaltung hat das übliche bereits geschriebene mit den Schönheitsreparaturen darunter maschinell geschrieben. Da das für mich zwiespältig darstellt, weiß ich eben nicht was rechtlich gültig ist.

Danke für die ausführliche Antwort duck131