Hallöchen,
ich habe eine Frage zum Thema Mietrecht und hoffe Ihr könnt mir weiter helfen
Ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Nun kommt das leidige Thema mit dem streichen.
Ich bin im Jahr 2010 in diese Wohnung eingezogen. Sie war damals unrenoviert (dunkle Farben gestrichen und total verwohnt) und ich habe Sie einmal komplett „weißen“ lassen.
Im laufe der Zeit habe ich ein paar farbige Streifen ergänzt.
Das die wieder hell werden müssen war mir klar.
Ich hatte den Hausmeister, der auch die Wohnungsübergaben macht gefragt wie ich zu streichen hätte, er meinte darauf hin „einmal drüber über die Streifen das reicht“. Jetzt will er das weder so gesagt haben noch die Wände so akzeptieren, weil es logischer Weise zum Rest der Whg. Farbunterschiede gibt.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem Sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreperaturen befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter.
Die Schönheitsreperaturen sind in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:
Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
andere Nebenräume alle 7 Jahre
Im Übergabeprotokoll zum Einzug steht wiederum folgendes:
Die Wohnung wird unrenoviert übergeben. Bei Auszug wird die Wohnung unrenoviert ohne Tapeten und ohne Teppichboden im besenreinen Zustand zurückgegeben.
Was ist denn hier rechtlich gesehen gültig? Muss ich nun die gesamte Wohnung streichen?
Die Tapeten und Teppichböden zu entfernen steht nicht zur Debatte, es geht lediglich um das streichen der gesamten Wohnung.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich bereits vorab
lg kati