Wohnungsrückbau letzten Mieter zahlen gesamte NK ?

Hallo !
Der Mietvertrag wurde per Briefeinwurf (kein Poststempel) u. Datum 26.9. heute am Freitag zum 30.6.2013 gekündigt. Dazu sind zu Teilrückbau passende § 573,574 genannt.
Frage: Gleichzeitig möchten wir es nicht versäumen Sie über die Entwicklung der Betriebs- u. Heizkosten bei steigendem Leerstand auf zu klären. Nicht nur unserem Unternehmen entstehen durch Leerstand erhöhte Betriebs- u. Heizkosten, denn die Erfahrungswerte der vergangenheit zeigen, dass die verbrauchsabhängigen Heizkosten in bewohnten Wohnungen bei einem Leerstand von fast 90% überproportional steigen u. auch laut geltender Rechtsprechung vom Mieter zu tragen sind. Mündlich werden wir terrorisiert bis zur Heizperiode Nov. in 4-6 Wochen auszuziehen mit der NK Erpressung, obwohl wir erst im Frühjahr umziehen wollen. PRAKTISCH sind meines Erachtens die HK ähnlich letzte Heizperiode(STEIGEN nur bei steigender Kälte)und es wird textlich gelogen bzw. verschleiert daß das Wohnungunternehmen vom STEIGEN der Heizkosten betroffen ist. UND: Wenn das Wohnungsunternehmen verbrauchsabhängige Heizkostennennt- ja dann zahle ich nur was ich verbrauche wie gesetzlich schon immer. Ist dieser unseriöse Brief schon einStreifall`` für den eine geplante Mietrechtsschutzversicherung nicht eintritt(wegen Wartezeit 3 Monate) oder tritt eine abzuschließende Mietrechtsschutzvers. 2013 bei Zusendung u. meinem Widerspruch gegen die NK-Abrechnung im Frühjahr 2013 ein ?

DANKE
und
SCHÖNES WOCHENENDE !

Die noch wohnendenMieter zahlen nu nachVerbrauch und dasanteilig.
Natürlich sind die HK etwas höher, wenn die Nachbarn nicht heizen, dadie anderen Wohnungen auskühlen.
Schreiben Sie so: SgVemieter, bei Übernahme der Umzugskosten und der Miete, sowie 2 KM Entschädigung(der neuen Wohnung) bis 03/2013 würden wir uns bereit erklären, vorzeitig auszuziehen. Sonst jedoch nur gemäss Vertrag und entspr. Kündigungszeiten. Wir werden alle Rechtsmittel bei Störung unserer Wohnung einlegen (Ruhestörung wegen Baulärm, Beeinträchtigung wegen Heizung,Stromversorgung…)

Hallo,

irgendwie verstehe ich nicht was Sie wollen. Geht es um die Heizkosten oder um den Rückbau oder um die Kündigung?

Da es sich gerade bei Kündigung zum 30.06. mit einer Auszugpahse von 4-6 Wochen im November handelt empfehle ich umgehend einen Fachanwalt. Alles andere wäre fahrlässig, denn da drohen eine Menge Fallstricke.

Gruß

Hallo Ascanier,

es tut mir leid, aber ich verstehe Ihre Frage nicht. Lassen Sie sich von einem guten Fachanwalt beraten.

Die besten Grüße
V.Weiser

Hallo,hierzu kann ich leider nichts sagen.Da kann nur die NRW-Verbraucher-Zentrale oder der örtliche Mieterverein helfen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Kündigung 26.9 zum 30.6.2013 ??
wenn sie eh im Frühjahr umziehen möchten,
kündigen und Nebenkostenabrechnung abwarten.

(bei Leerstand, wenn z.B. Wohnung unter ihnen leer und nicht beheitz brauchen sie mehr Heizkosten)

Hallo Ascanier,

wer hat wem gekündigt?
Die Kündigung hat im Normalfall schriftlich eingeschrieben mit Rückschein oder mittels Bote überbracht werden müssen.
Wielange wohnen Sie schon in der Wohnung?
Haben Sie eine NK Abrechnung erhalten, die eine Erhöhung der NK zulässt (Nachzahlung)?
Im Normalfall haben Sie eine Kündigungszeit von 3 Monaten, es sei denn Sie wohnen schon länger als 5 Jahre in der Wohnung. Eine Vorasschauende Kündigung hat Rechsgraft.

Haben Sie schon an die Unterstützung des Mieterbundes o. ä. gedacht?

Gruß Frede

wo soll denn da eine Erpressung sein? Der Vermieter macht lediglich darauf aufmerksam, dass sich die Heizkosten erhöhen werden, weil scheinbar keine Nachbarn mehr in den Wohnungen heizen.

Und der Vermieter muss in den leer stehenden Wohnungen nur dafür sorgen, dass die Heizkörper/leitungen nicht einfrieren.

Warum durch diesen Brief ein Streitfall konstruiert werden sollte, halte ich für mehr als überzogen. Und warum Sie heute schon wissen, dass Sie gegen die nächste Betriebskostenabrechnung Widerspruch einlegen wollen, bleibt mir auch komplett verschlossen.

Zurzeit ist der Vermieter nämlich weit davon entfernt, in Bezug auf die Heizkosten, Fehler zu begehen. Mit dem Hinweis darauf, dass Ihre Kosten logischerweise steigen werden, weil Sie keine Mitheizer mehr haben, hat er mehr als seine Aufklärungspflicht getan.

Hallo Ascanier,

ich sehe keinen Raum für einen Streitfall.
Der Mietvertrag wurde seitens des Vermieters gekündigt und Sie wollen im Frühjahr ausziehen, soweit ist alles klar.
Die Kosten für einen Teilrückbau sind für Sie nicht relevant.
Der Hinweis des Vermieters, dass die Heizkosten in einem weitgehend leerstehenden Haus steigen ist richtig. Dadurch, dass die Nachbarwohnungen nicht geheizt werden, geht der gegenseitige Heizeffekt nebeneinander oder übereinander liegender Wohnungen verloren. Richtig ist auch, dass Sie, wie bisher, Ihren Anteil an den Gesamtheizkosten tragen müssen.
Die Kosten des Leerstands gehen immer zu Lasten des Vermieters. Achten Sie deshalb darauf, dass die Abrechnung der Heizkosten die ganze bewohnbare Fläche des Hauses berücksichtigt.
Auch in leerstehenden Räumen zeigen Verdunstungsmessgeräte einen Verbrauch an. Deshalb muss auch in leerstehenden, bewohnbaren Räumen der Verbrauch ermittelt werden

Ich rechne nicht damit, dass die Heizkosten extrem steigen werden, habe aber keine Erfahrungs- oder Vergleichswerte.

Sie sollten vor Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung oder dem Eintritt in einen Mieterverein mit denen schriftlich klären, ob für Ihren Fall Rechtsschutz bestehen wird.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und kündigen Sie die Wohnung zu dem Ihnen passenden Termin mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

Weitere Fragen beantworte ich gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

hallo ascanier,
soweit ich weiß, haben die rechtschutzversicherungen meist eine rückwirkungssperre von 3 monaten. streitigkeiten, die weniger als 3 monate vor abschluss der versicherung begonnen haben, werden also nicht reguliert. streitgkeiten wegen der kündigung also nicht, weil die ja schon vorliegt. aber das steht im kleingedruckten der police genau drin. das mit den betriebskosten ist aber wirklich nicht ganz von der hand zu weisen - wenn nur leerstehende wohnungen um einen herum sind, sind die kälter, und also wird nicht aus den nachbarwohnungen „mitgeheizt“, der eigene heizenergieverbrauch steigt damit automatisch,und das ist wirklich ein spürbarer effekt. unabhängig davon dürfen natürlich nicht die kosten umgelegt werden, die in den leerstehenden wohnungen entstehen. ich würde mal nachfragen, was es dem vermieter wert ist, wenn sie wirklich eher ausziehen - vielleicht übernimmt er einen teil der umzugskosten…
viele grüße
salomo

Lieber Ratsuchender,
soweit ich weiß (bin jedoch kein Versicherungsexperte) nützt Ihnen eine Mietrechtsschutzversicherung nur etwas, wenn Sie sie vor dem Beginn eines Mietvertrages abschließen.
Wenn Ihre Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, ist das soweit für Sie in Ordnung. Es stimmt jedoch auch, daß bei großem Leerstand der Verbrauch einzelner noch bewohnter Wohnungen steigen kann, wenn die Nachbarwohnungen leer stehen und nicht beheizt werden. Das kommt auch auf den Bauzustand an.
Viel Glück!

Sry, kann leider helfen.

Super Idee die Kosten für Leerstand an die verbleibenden Mieter weiter zu reichen.
Geht garnicht.
Wie sollte das den bei Belegung mit nur einem Mieter aussehen?
Wendet euch an den nächsten Mieterverein.
Ist fast wie beim ADAC.
Mitglied weden und geholfen bekommen.

Mit freundlichem Gruß Ulli P

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war fast 2 Wochen krank…

Zum Thema kann ich aber leider auch nicht wirklich weiterhelfen.

Tut mir leid.

schoerschi

hallo,
sorry, aber der fall ist sehr schwierig geschildert. bevor ich jetzt ne falsche aussage mache weil ich dein problem vlt. falsch verstanden habe, würde ich dir den gang zum mieterschutzbund empfehlen. die können dir mit sicherheit weiter helfen.
mfg
murmeltier