Wohnungsrückgabe bzw. vertragsrückabwicklung

Hallo,
angenommen die Wohnung eines Käufers ist durch Baumängel des Verkäufers (Bauträger) nach 10 Monaten durch starken Regenfall von Wasser durchtränkt. Gibt es hier so etwas wie ein Rückgaberecht?Sprich der Kauf könnte rückwirkend wieder rückgängig gemacht werden?

Folgende Situation :
Käufer K kauft am 01.10.05 von Bauträger B eine Wohnung in einer größeren Wohneinheit. Nun ist es durch starken Regenfall zu Wassereinbrüchen gekommen, was die Wohnung stark beschädigt hat. Gibt es hier so etwas wie eine Rückabwicklung des Kaufvertrages auf Grund von baulicher Fehler etc.? Das dieser vorliegt ist natürlich erwiesen.
Wenn ja, wie funktioniert so etwas und wie müsste K vorgehen?
Gruss,
WKN

Das weitere Vorgehen?

Nachdem der Käufer schon das Geld für ein Gutachten ausgegeben hat, das die Mängel beweist, sollte er unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen um nicht zu vergeigen.

vergeigen heisst was?

und wer zahlt die Anwaltskosten in welcher Höhe?