Hallo,
mal angenommen eine Mutter schenkt dem Sohn/der Schwiegertochter zur Hochzeit eine gut vermietete Eigentumswohnung,
im Vertrag steht eine Klausel, die ihr Mitsprache- bzw. Veto-Recht beim Verkauf gewährt (um zu verhindern, dass die Wohung verkauft und der Erlös verprasst wird),
jetzt würden die Beschenkten die Wohnung gerne verkaufen um Eigenkapital für ein Haus zu haben,
die Mutter beruft sich auf die Zusatzklausel und verweigert ihr OK.
Kann man dagegen rechtlich vorgehen?
die Wohnung trotzdem verkaufen?
ist so eine Klausel überhaupt zulässig?
danke für hinweise, ratschläge
MIKEY
Hallo Mikey,
von was für einem Vertrag ist hier die Rede ?
Bei Immobilien geht das Eigentum nur durch eine Änderung im Grundbuch an eine andere Person über. Und solche Klauseln müssten auch im Grundbuch eingetragen werden.
Gruß Merger
so ne Urkunde
vom Notar
„Überlassung und Auseinandersetzung von Grundbesitz“
und im Grundbuch steht’s auch
M
Hallo,
in welcher Form und in welcher Grundbuch-Abteilung steht das im Grundbuch drin?
Es ist ja weder ein „Nießbrauchsrecht“ noch eine „persönliche Dienstbarkeit“.
zigtausenfach in deutschen Grundbüchern sinngemäß eingetragen in Abt. II:
Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung für …
oder
Rückauflassungsvormerkung (bedingt) für …
ml.
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Kann man dagegen rechtlich vorgehen?
Sicher kann man das. Dass man hinterher wahrscheinlich „keine Mutter“ mehr hat sollte man dabei aber bedenken.
Um hier irgendwas halbwegs zu raten, müsste man die genaue Formulierung des „Vetorechts“ haben.
gruß
derschwede77