Wohnungsschloss

hallo,

irgendjemand hat etwas in mein türschloss gesteckt, es ging gestern nicht mehr. ich habe dann einen notdienst mit dem öffnen beauftragt und meiner vermieterin die rechnung geschickt. sie will nicht zahlen, sie sagt, das geht schloss sie nichts an, ich hätte zuerst den hausmeister rufen sollen. ich habe ihr gesagt, das es ein notfall war und das der zugang zur wohnung doch vermietersache ist. die rechnung ist über 200 euro und im vertrag steht, dass ich im jahr nur 100 euro bei kleinreparaturen zahlen muss. kennt jemand den paragrafen der für so einen fall passt oder gibt es irgend ein urteil dazu.

danke für die antwort im voraus.
laura

Hallo Laura,

200 Euronen für eine Türöffnung??? Heftig!

Du kannst mit Sicherheit nicht nachweisen, das du das Schloß so zerstört vorgefunden hast (Hast du eigentlich noch alle unzerstörten Schlüssel, hast du das alte Schloß noch? Dann Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt, könnte ja ein Einbruchsversuch gewesen sein, und dann zahlt die Hausratversicherung). Auch der Hinweis auf den Hausmeister ist richtig, telefonieren kann man ja. Wenn ein echter Notfall vorliegt (Kind ist drin, Elektrogerät ist noch an, Topf auf dem Herd, Tiernotfall …): das nächste Mal die Feuerwehr rufen, die sind dafür da, kostenlos!

Auf den Kosten bleibst du mit Sicherheit sitzen (wie oben gesagt, evtl. Hausratversicherung), incl. den Kosten für ein neues Schloß. Paragraphen dazu kennen die Fachleute hier besser als ich.

Gruß
André

Ich fürchte Du hast echtes Pech, kein Ersatz auch mit Notfall nicht.
Johannes

hallo,

hallo Laura,

Du musst leider zahlen,da Du ohne vorherige Information den Vermieter nicht verständigt hast und nicht zur Schadenbegutachtung die Polizei hinzu genommen wurde. Grundsätzlich hat der Vermieter diese Kosten zu tragen. Dies setzt aber dessen Information und dessen Auftrag oder in dessen Auftrag Dein Handeln voraus.

Ein Mieter haftet nicht - egal was für Antworten kommen - für nicht verursachte Schäden.

Gruss Günter

irgendjemand hat etwas in mein türschloss gesteckt, es ging
gestern nicht mehr. ich habe dann einen notdienst mit dem
öffnen beauftragt und meiner vermieterin die rechnung
geschickt. sie will nicht zahlen, sie sagt, das geht schloss
sie nichts an, ich hätte zuerst den hausmeister rufen sollen.
ich habe ihr gesagt, das es ein notfall war und das der zugang
zur wohnung doch vermietersache ist. die rechnung ist über 200
euro und im vertrag steht, dass ich im jahr nur 100 euro bei
kleinreparaturen zahlen muss. kennt jemand den paragrafen der
für so einen fall passt oder gibt es irgend ein urteil dazu.

danke für die antwort im voraus.
laura