Wohnungsschlüssel eingesteckt - wer zalt?

Guten Tag,
mal theoretisch man hätte seine Stammkneipe besucht und es würde jemandem passieren das dort dessen Wohnungsschlüssel „irrtümlich“ oder wie auch immer von einer fremden Person eingesteckt würde.

Jetzt müßte der Betroffene einen Schlüsseldienst beauftragen und das würde mal eben 400€ kosten. Mal abgesehen von allen anderen Schlüsseln die er am Bund gehabt hätte und wo noch Schlösser auszuwechseln wären.

Wer müßte dann im Endeffekt für die Kosten aufkommen?
Danke für Tips zu diesem Beispiel

hallo ,

der jenige der sein schlüssel verbummelt hat ,und dann einem schlüsseldienst den auftrag erteilt die schlösser zu tauschen,der muss auch die kosten tragen ,

Hier gehe ich jetzt bei dem Beispiel davon aus das der Betroffene denjenigen ermitteln konnte der den Schlüssel eingesteckt hat (durch Zufall, durch dessen Ehrlichkeit, oder wie auch immer).

Hmmm, das erscheint mir irgendwie ungerecht^^
Verursacht hat das ja doch irgendwie ein anderer durch dessen Bummeligkeit.

Nun, das kann man so und so sehen. Ich persönlich halte es spätestens seit mal jemand „versehentlich“ meine Jacke samt Schlüsseln und Handy aus einer Disco mitgenommen hat für bummeliger, dass man so etwas überhaupt zulässt. Seitdem habe ich die Schlüssel immer körpernah bei mir, die kriegt niemand mehr in die Finger.

Aber rechtlich gilt es wohl so: Ist der Finder ein Dieb, zahlt er auch für die entstandenen Schäden. Dann wird man auch alle Schlösser auf seine Kosten austauschen dürfen. Ist der Finder ein Finder, sollte er nicht zahlen müssen. Wer gäbe sonst noch eine Fundsache ab, wenn er Angst haben müsste, sich dadurch unüberschaubare Kosten aufzuhalsen?

Hallo.

Warum ist das ungerecht? Zur „Bummeligkeit“ gehören hier zwei:

  • der eine, der den Schlüssel fälschlicherweise einsteckt

und

  • der andere, der seinen Schlüssel offensichtlich so plaziert hat, daß ersterer ihn problemlos mitgehen lassen konnte - also hat er ihn aus „Bummeligkeit“ entweder irgendwo offen liegenlassen oder sonstwie (fahrlässigerweise?) dafür gesorgt, daß er leicht entwendet werden konnte.

Gruß
Christian

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Nunja, es würde sich in meinem Beispiel um eine sehr familiäre Lokalität handeln, eine typische Eckkneipe. Da wäre das Gang und Gäbe und der erste solche Fall.
Und im Beispiel würde es sich sicher um ein Versehen gehandelt haben.
Er wäre eigentlich kein Dieb (es sei denn…, ganz neuer Gedanke), aber auch kein Finder. Eher eben mindesten so bummelig wie der Eigentümer.

Nun, ganz schön ärgerlich.

Ich verstehe auf jeden Fall worldwidefabs Sichtweise.
Schon klar das mit dem Dieb und dem Finder.
Hartes Brot, da kann man wohl nix machen.

Ganz im Ernst, jetzt interessiert mich, wie der Finder oder wie er auch immer heißen mag, an den Schlüssel gekommen ist.

Du betonst, die Bummeligkeit sei auf Seiten des Finders, hat der versehentlich in die Jacke des Eigentümers gegriffen?

(ich hab auch schonmal in einer schummrigen Disko die falsche Jacke angezogen und es erst am nächsten Morgen gemerkt)

Wie gesagt, wie das so üblich ist lag der neben dem Schlüsseleigentümer, neben dessen Glas Bier, auf dem Tresen.

Das war schon immer so, tun auch andere wie gesagt. Nur irgendwann trafen sich dort eine Gesellschaft die weiterziehen wollte. Darüber verlor man das aus den Augen, aber alles Stammgäste.

Sorry,

ich bekomm die Sache irgendwie nicht gepeilt. Also, derjenige der seinen Schlüssel vermisst (hat?) kennt den Finder (bzw. den der ihn versehentlich eingesteckt hat).

Derjenige hat den Schlüssel wieder zurückgegeben? Oder was damit gemacht?

der Verlierer musste in seine Wohnung und hat dann einen Schlüsseldienst beauftragt?

Was hat das dann mit den anderen Schlüsseln am Bund zu tun und warum müssen da noch die Schlösser ausgetauscht werden? Oder ist der Finder so „unzuverlässig“ dass er sich vielleicht hat Nachschlüssel machen lassen?

Wenn es nur darum ging Nachts in die eigene Wohnung zu kommen, denke ich Pech gehabt, mit Schlüssel inner Hose wäre das nicht passiert. Ich kann demjenigen, der den Schlüssel „versehentlich“ eingesteckt hat keine Absicht unterstellen. Aber, ich würde auch nie meinen Schlüssel oder Geldbeutel irgendwo hinlegen.

Grüße Ute

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Nein, kein Schlüssel ist bisher wieder aufgetaucht.
Man kann nur davon ausgehen das das früher oder später in dem Beispiel der Fall sein wird, wie man das soziale Gefüge dort kennt.

Es sei denn derjenige der den Schlüssel entwendet hat läßt ihn einfach verschwinden und verliert nie mehr ein Wort darüber.

Natürlich mußte der Wohnungsinhaber in seine Wohnung und muß auch an seinen Briefkasten, sowie sein Fahrradschloss knacken und braucht auch einen neuen Kellerschlüssel. Und ein Firmenschlüssel ein Nummernschlüssel der Stufe 2 (sehr hoch, für alle möglichen Büros) war auch noch dabei.

Hallo,

weil du weiter oben schreibst das der Betroffene denjenigen ermitteln konnte, der den Schlüssel eingesteckt hat. Und mit dem kann man keinen Kontakt aufnehmen, oder behauptet der er hätte den Schlüssel nicht? Oder ist er nicht ermittelt aber es könnte sein man ermittelt noch jemand?

Grüße Ute

Ist noch nicht ermittelt, aber die Frage war: wenn er ermittelt würde, ob er dann regresspflichtig gemacht werden könnte.

Ja, da wird noch ermittelt.
So lange die 400€ wehtun und das wird lange sein!!! Das hat denjenigen ganz schön reingerissen um genau zu sein.
Noch zusätzlich durch den Firmenschlüssel wo er für unterschrieben hat.

Hallo!

So lange die 400€ wehtun und das wird lange sein!!! Das hat
denjenigen ganz schön reingerissen um genau zu sein.
Noch zusätzlich durch den Firmenschlüssel wo er für
unterschrieben hat.

Entschuldige, aber wenn man einen Firmenschlüssel mit hoher Sicherheitsstufe in die Kneipe mitnimmt und offen herumliegen lässt, ist das vermutlich als fahrlässiges Handeln einzuordnen. (Legt mich nicht auf den Begriff fest.) Da können wirklich sehr hohe Kosten entstehen, wenn ggf. an einem ganzen Schließsystem einer Firma gewerkelt werden muss. Hat derjenige den Schlüsselverlust bei seinem Arbeitgeber angezeigt?

Mag sein, dass das mit dem Schlüsselablegen auf dem Tisch in der Kneipe „alle“ machen und bislang „nie“ was passiert ist - nun ist es aber eben passiert. Schlüssel offen zugänglich herumliegen zu lassen, während man in entspannter Stimmung Bier trinkt und sich unterhält, entspricht keiner sicheren Verwahrung. Was ist mit den Schlüsseln, wenn der Biertrinker dann auf Toilette geht? Werden sie mitgenommen oder bleiben sie halt auf dem Tisch?

Für die privaten Schlüssel ist das Pech - für die Schlüssel Fremder mehr als nur Pech…

Ggf. lohnt es sich, bei der Haftpflichtversicherung nachzufragen, allerdings kann es gut sein, dass ein Schadenersatz dort abgelehnt wird, da der Schlüsselbesitzer eben zu lässig mit den Schlüsseln umging.

Offensichtlich hat der Schlüsselbesitzer ja an dem Abend nicht auf die diversen Schlüssel achtgegeben, quasi seine „Aufsichtspflicht“ oder Sorgfaltspflicht verletzt.
Das mag sehr menschlich sein, ich verstehe auch, dass es den Schlüsselbesitzer sehr wurmt - es ist aber nun mal hauptsächlich der Fehler des Schlüsselbesitzers, dass ein anderer Schussel überhaupt Zugriff auf die Schlüssel bekommen konnte.

Ich sehe da die Verantwortung beim Schlüsselbesitzer und nicht beim Schlüsseleinstecker.

Gruß
ute