Wenn bei einer Wohnungsabnahme z.B. 2 Zimmerschlüssel, sowie ein Schlüssel vom Fensterschloss fehlt, dürfte ich dann vom Vermieter verlangen die Schlüssel selber nachzumachen zu lassen?
Meine Sorge wäre ansonsten, dass der Vermieter sich das teuerste Schloss, vielleicht sogar ein neues Fenster inkl. Einbau bezahlen lässt, obwohl es um das 10 fache günstiger gehen könnte.
Dazu noch die Frage:
Angenommen die Whg Abnahme ist am 17.xx vollzogen, Mietvertrag läuft bis zum 31.xx habe ich bis dahin Zeit die Schlüsselmängel zu beseitigen? Gilt hier die Frist von 14 Tagen?
Und darf ich vom Vermieter der einen Schlüssel besitzt verlangen, um ihn selber nachmachen zu lassen?
Bin mir bei den Sachen nicht sicher, da der Schlüssel anscheinend nicht zu Schönheitsreperaturen gehört.
Hoffe auf eure Hilfe und Vielen Dank schonmal für die Antworten.
ist Dir ein Schlüssel abhanden gekommen, ist es notwendig das Du den Vermieter darüber informierst. Ich glaube nicht dass es rechtens ist, einen Schlüssel ohne Wissen des Vermieters nachmachen zu lassen.
Es ist immerhin eine Mietsache.
Eine Auskunft über die Kosten kann ich Dir leider nicht geben, ob diese der Vermieter trägt oder Du mit rangezogen werden kannst.
Ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem bisschen helfen.
Viele Grüße
Meine Sorge wäre ansonsten, dass der Vermieter sich das
teuerste Schloss, vielleicht sogar ein neues Fenster inkl.
Einbau bezahlen lässt, obwohl es um das 10 fache günstiger
gehen könnte.
Dazu noch die Frage:
Angenommen die Whg Abnahme ist am 17.xx vollzogen, Mietvertrag
läuft bis zum 31.xx habe ich bis dahin Zeit die
Schlüsselmängel zu beseitigen? Gilt hier die Frist von 14
Tagen?
Und darf ich vom Vermieter der einen Schlüssel besitzt
verlangen, um ihn selber nachmachen zu lassen?
Bin mir bei den Sachen nicht sicher, da der Schlüssel
anscheinend nicht zu Schönheitsreperaturen gehört.
Hoffe auf eure Hilfe und Vielen Dank schonmal für die
Antworten.
wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du ursprünglich empfangene Schlüssel während der Mietzeit verloren?
Wenn ja, kannst Du selbstverständlich eigenständig für Ersatz sorgen.
Problematisch wird es erst dann, wenn es um ein Sicherheitsschloss mit Key-Card geht. Diese muss Dir der VM nicht aushändigen.
als Nutzer von fremdem Eigentum sollte man pfleglich damit umgehen und bei selbst verursachten Schäden am fremden eigentum immer mit dem eigentümer reden und ein einvernehmliche Klärung beabsichtigen. Verlangen kann man nur etwas wenn andere was gut zu machen haben
als Mieter bist Du verpflichtet die gleiche Anzahl an Schlüsseln zurückzugeben, wie Du erhalten hast. Andernfalls kann der Vermieter sie Dir in Rechnung stellen. Lass die Dinger nachmachen und gut ist. Es sei denn es handelt sich um eine Schließanlage dann kann nur der Vermieter die Schlüssel nachmachen lassen.
Wenn Sie bei der Wohnungsübergabe an den jetzigen
Mieter 2 Schlüssel und ein Fensterschloss übergeben haben und dies schriftlich festgelegt haben, muss der Mieter die Schlüssel ersetzen. Sie können sich ja von einem Handwerker ein Angebot machen lassen und dann entweder das Geld vom Mieter übergeben lassen oder von der Kaution abziehen. Ich würde die Kaution nicht eher auszahlen bevor alles geregelt ist.
der Vermieter muss dem Mieter die Möglichkeit geben selbst „Fehler“ nachbessern zu dürfen. Sollte bei der Waohnungsabnahme festgestellt werden, dass diverse Schlüssel fehlen, und der Mietvertrag erst zwei Wochen später zu Ende sein, hat der Mieter natürlich das Recht auf Herausgabe der Schlüssel (muss allerdings eine zweite Abnahme evtl in Kauf nehmen). Da es sich anscheinend hier um Schlüssel handelt, die jeder X-beliebige nachmachen darf (und nicht um eine SChließanlage) dürfte es also keine Probleme mehr am Ende der Mietzeit geben.
Hallo,
wenn es sich bei den Schlüsseln um normale Schlüssel handelt (also keine Schließanlage oder mit Sicherungskarte) kannst Du selbstverständlich die Schlüssel selbst nachmachen lassen. Dafür hast Du natürlich Zeit bis zum Ende des Mietvertrages.
Sollte es sich jedoch um eine Schließanlage handeln, dann musst Du evtl. die Kosten für den Austausch der kompl. Schließanlage zahlen.
Hallo Haschifrage,soweit mir bekannt ist muss der Vermieter die fehlenden Schlüssel zur Wohnung zur Verfügung stellen und damit auch die Kosten tragen.
Er möchte die Schlüssel wohl selbs machen lassen um die
Kontrolle über die Anzahl der Schlüssel zu behalten.
Sollte Dir die Antwort nicht genügen,dann wende Dich an
die Verbraucherzentrale NRW.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.
Hallo, ich halte die fehlenden Schlüssel nicht für schlimm. Ggf. zahlt man dem Vermieter den Preis für ein Schlüsseldublikat oder macht es selber nach.