Wohnungsschlüssel - Hausmeisterservice - Ösiland

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlaß steh ich grad vor folgender Frage: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, das komplett von nem Hausmeisterservice betreut wird. Diese Betreuung schließt irgendwelche Reparaturen am Haus ein, außerdem noch die Reinigung vom Treppenhaus, Schneeräumen, Rasenmähen etc. Und durch einen Zufall hab ich nun erfahren, daß die Jungs wohl nicht nur den Schlüssel zur Haustüre haben sondern auch einen Generalschlüssel für alle Wohnungen. Dürfen die das? Ich meine der Vermieter hat ja noch einen Schlüssel für Notfälle. Der Vermieter wohnt auch am Ort, so daß er in endlicher Zeit kommen könnte, so irgendwas schreckliches (Rohrbruch?) in der Wohnung wäre… Meine Frage bezieht sich jetzt auf Österreich, ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, daß das hier anders sein sollte als in D

Vielen Dank schon jetzt!

Petzi

Hallo Petzi,

ich kenne mich zwar im Mietrecht in Österreich nicht aus aber, es ist üblich, dass ein Hausmeister einen Generalschlüssel hat. Dies, soweit bin ich sicher, berechtigt auch in A nicht einen Hausmeister die Wohnungen zu betreten, ohne dass der Mieter anwesend ist und Zustimmung erteilt hat. Diese Schlüssel sind nur für den Notfall vorgesehen. Dürfte in A nicht anders wie in D sein.

Gruss Günter

aus aktuellem Anlaß steh ich grad vor folgender Frage: Ich
wohne in einem Mehrfamilienhaus, das komplett von nem
Hausmeisterservice betreut wird. Diese Betreuung schließt
irgendwelche Reparaturen am Haus ein, außerdem noch die
Reinigung vom Treppenhaus, Schneeräumen, Rasenmähen etc. Und
durch einen Zufall hab ich nun erfahren, daß die Jungs wohl
nicht nur den Schlüssel zur Haustüre haben sondern auch einen
Generalschlüssel für alle Wohnungen. Dürfen die das? Ich meine
der Vermieter hat ja noch einen Schlüssel für Notfälle. Der
Vermieter wohnt auch am Ort, so daß er in endlicher Zeit
kommen könnte, so irgendwas schreckliches (Rohrbruch?) in der
Wohnung wäre… Meine Frage bezieht sich jetzt auf Österreich,
ich kann mir aber nicht wirklich vorstellen, daß das hier
anders sein sollte als in D

Vielen Dank schon jetzt!

Petzi

Hi Günter

ich kenne mich zwar im Mietrecht in Österreich nicht aus aber,
es ist üblich, dass ein Hausmeister einen Generalschlüssel
hat.

Ein Hausmeister vielleicht schon, aber eine Firma die für die Hausmeisterarbeiten zuständig ist? Also dagegen würde ich mich mit allen Mitteln wehren.

Üblich ist das Besitzen eines Generalschlüssels aber keineswegs, zumindestens hier in Österreich nicht. In den Jahren meiner Tätigkeit in einer Hausverwaltung, ist mir sowas nur selten untergekommen und auch dann nur, wenn die Mieter damit einverstanden waren.

Gruß
Edith

Hi Du

durch einen Zufall hab ich nun erfahren, daß die Jungs wohl
nicht nur den Schlüssel zur Haustüre haben sondern auch einen
Generalschlüssel für alle Wohnungen. Dürfen die das?

Ich würde mal mit dem Vermieter reden. Bei einem Hausbesorger hätte ich kaum Bedenken, aber bei einer Firma, die für dieser Arbeiten zuständig ist, hätte ich erhebliche Bedenken.

Gruß
Edith

PS.: Es kann Dir niemand verbieten, Dein Schloß selber auszutauschen. Das einzige Problem, das Du dananch hast ist, daß Du 2 Schlüsseln hast. Ob Du dem Vermieter einen der Schlüssel übergibst, liegt auch bei Dir.

Hallo Günter,

muss das dann nicht aber im Vertrag oder sonstwie erwähnt werden?
Ich kenne auf jeden Fall Mietverträge, die einen solchen Passus haben.

Grüße
Jürgen

Hallo Petzi,

ich habe, nachdem mir bekannt wurde, dass meine Vormieterin „rausgeekelt“ wurde, sofort ein anderes Schloss eingebaut. Ohne Zustimmung von irgendwem. Da ich öfters Bargeld vom Linienbus zu Hause habe, ist es mir die Sicherheit wert.

Allerdings habe ich nun vor dem Marokkourlaub die Baugenossenschft unterrichtet, dass meine Schwester einen Schlüssel hat und alle Ihre Telefonnummern angegeben, falls etas wichtiges sein sollte, obwohl Gas und Wasser abgestellt sind.

gruss

dennis

Hallo,

muss das dann nicht aber im Vertrag oder sonstwie erwähnt
werden?

Nein.

Ich kenne auf jeden Fall Mietverträge, die einen solchen
Passus haben.

Ist schon möglich. Prinzipiell finde ich die Lösung auch in Ordnung, wenn der Mieter informiert ist.

Gruss Günter

Hi,

ich kenne mich zwar im Mietrecht in Österreich nicht aus aber,
es ist üblich, dass ein Hausmeister einen Generalschlüssel
hat.

Ein Hausmeister vielleicht schon, aber eine Firma die für die
Hausmeisterarbeiten zuständig ist? Also dagegen würde ich mich
mit allen Mitteln wehren.

Du vergisst hierbei, dass in größeren Wohnanlagen Zentrale Schließanlagen bestehen. Hierbei ist es durchaus üblich, dass der Hausverwalter einen Schlüssel hat, der ihm zu allen Räumen den Zutritt erlaubt. Dies wird in größeren Wohnanlagen auch mit dem Notfallgedanken begründet. Selbstverständlich darf der Hausverwalter nicht ohne Grund in Abwesenheit des Mieters in dessen Wohnung.

Üblich ist das Besitzen eines Generalschlüssels aber
keineswegs, zumindestens hier in Österreich nicht. In den
Jahren meiner Tätigkeit in einer Hausverwaltung, ist mir sowas
nur selten untergekommen und auch dann nur, wenn die Mieter
damit einverstanden waren.

Gruss Günter

Hallo Günter

Ein Hausmeister vielleicht schon, aber eine Firma die für die
Hausmeisterarbeiten zuständig ist? Also dagegen würde ich mich
mit allen Mitteln wehren.

Du vergisst hierbei, dass in größeren Wohnanlagen Zentrale
Schließanlagen bestehen.

Nein, darauf habe ich eigentlich nicht vergessen. Ich wohne selber in einer großen Wohnanlage mit sowas. Allerdings gibt es keinen Generalschlüssel.

Dies wird in größeren Wohnanlagen auch
mit dem Notfallgedanken begründet.

Da weder der Hausverwalter noch eine Hausmeisterfirma normalerweise im Haus „wohnen“, ist diese Begründung eher weit hergeholt. Bei einem in der Anlage wohnenden Hausbesorger oder Hauseigentümer, würde ich das Argument aber gelten lassen.

Selbstverständlich darf der
Hausverwalter nicht ohne Grund in Abwesenheit des Mieters in
dessen Wohnung.

Vielleicht liegt es an meinen schlechten Erfahrungen (als Hausverwalterin) mit Hausmeisterfirmen, daß ich niemals akzeptieren würde, daß so einen Firma einen Generalschlüssel bekommt.
Ob ich dem Hauseigentümer einen solchen Generalschlüssel zugestehen würde, kann ich nicht sagen, käme auf den Eigentümer an. Aber grundsätzlich hätte ich ein mulmiges Gefühl, wenn jemand einen Schlüssel zu meiner Wohnung hätte, dem ich nicht 100% vertrauen würde.

Gruß
Edith

Hallo Petzi,

ich antworte Dir quasi „vom Fach“ da mein Partner und ich selbst einen Hausmeisterservice betreiben ( in einem Objekt mit 112 Wohneinheiten auch mit Generalschlüssel ), dies allerdings in D. Denke mal, bei Euch wirds auch nicht anders sein, wie bei uns ( schließe mich da Günther an ).

Also Erstens hättest Du beim Einzug schon darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich in diesem Objekt um eine solche Generalschließanlage handelt.
Nun ist es eben so und wie einige geschrieben habe, hast Du natürlich das Recht den Schließzylinder auszuwechseln.
Dies haben in unserem Objekt auch ein paar Bewohner getan, dadurch hatten wir aber auch schon erhebliche Probleme als es z.B. zu einem Wasserschaden kam, der SOFORT bearbeitet werden musste und wir nicht in die Wohnung kamen… Der Schaden für den Mieter darunter war darum ERHEBLICH größer als er hätte sein müssen.
Zum Thema Schließzylinderaustausch möchte ich noch erwähnen, dass es sich ( soweit ich informiert bin ) dabei um eine baulische Veränderung handelt und dies rein theoretisch ein Grund zur fristlosen Kündigung ist.
Du solltest - sofern Du einen Austausch ins Auge fasst - der Verwaltung bzw. Deinem Vermieter mitteilen, dass Du dies tun möchtest und einen Schlüssel für Notfälle hinterlegen. Und zwar so, dass der HSM-Dienst schnellstmöglich darauf zugreifen kann, sollte ein Notfall eintreten.
Und glaub mir, solche Fälle treten schneller ein als man denkt, ich sehe das jeden Tag…

Sicherlich ist es keine sonderlich angenehme Vorstellung zu wissen, dass solch ein Hausmeisterservice THEORETISCH jederzeit in Deine Wohnung könnte.
Bestimmt gibt es auch in diesem Gewerbe schwarze Schafe ( wo auch nicht ), aber ICH kann Dir nur aus UNSERER Erfahrung sagen, dass es auch „Gute“ gibt ( und das hoffentlich gaaaanz viele ). Ich würde NIEMALS auf den Gedanken kommen unbeberechtigt in eine fremde Wohnung zu gehen!! Das hat was mit Moral, Gewissen und Ehrlichkeit zu tun!!

Fazit: ich bin vom beruflichen Standpunkt her froh, dass wir in dieser Anlage einen Generalschlüssel haben, denn wir haben ihn schon oft brauchen können / müssen. Im Vergleich zu einem anderen Objekt in dem solch eine Schließanlage nicht drin ist und es ständig Probleme gibt wie wir wann an den Schlüssel kommen um Reparaturen durchzuführen oder wenn Notfälle eintreten… echt schwer.

Tu einfach was Dein Gewissen Dir sagt, aber ich würde es dabei belassen. Und versuch doch mal die Leute vom HSM-Service kennenzulernen? *lächel*

Viele Grüße
funr@cer

Hallo,

ich antworte Dir quasi „vom Fach“ da mein Partner und ich
selbst einen Hausmeisterservice betreiben ( in einem Objekt
mit 112 Wohneinheiten auch mit Generalschlüssel ), dies
allerdings in D. Denke mal, bei Euch wirds auch nicht anders
sein, wie bei uns ( schließe mich da Günther an ).

Also Erstens hättest Du beim Einzug schon darauf hingewiesen
werden müssen, dass es sich in diesem Objekt um eine solche
Generalschließanlage handelt.
Nun ist es eben so und wie einige geschrieben habe, hast Du
natürlich das Recht den Schließzylinder auszuwechseln.
Dies haben in unserem Objekt auch ein paar Bewohner getan,
dadurch hatten wir aber auch schon erhebliche Probleme als es
z.B. zu einem Wasserschaden kam, der SOFORT bearbeitet werden
musste und wir nicht in die Wohnung kamen… Der Schaden für
den Mieter darunter war darum ERHEBLICH größer als er hätte
sein müssen.
Zum Thema Schließzylinderaustausch möchte ich noch erwähnen,
dass es sich ( soweit ich informiert bin ) dabei um eine
baulische Veränderung handelt und dies rein theoretisch ein
Grund zur fristlosen Kündigung ist.

Hierzu nur noch eine kurze Anmerkung. Gerade weil es sich um eine Schliessanlage handelt, ist es, wie Du richtig bemerkst eine bauliche Veränderung. Diese bauliche Veränderung bedarf der Zustimmung durch den Vermieter, wobei ich sogar der Auffassung bis, dass dieser für diese Änderung die Erlaubnis der WEG einzuholen hat.

Und ein kurzer Hinweis zudem. Naturgemäss stehe ich mit Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten immer wieder in einem Konflikt. Mir ist aber in acht Jahren kein einziger Fall auf den Scheibtisch gekommen, bei dem ein Hausmeister oder ein Hausmeisterservice unbefugt Wohnungen betreten hat. Ich habe aber jeden Monat durchschnittlich drei Fälle auf dem Tisch liegen, bei denen der Vermieter ständig bei Abwesenheit des Mieters auf einem Erkundungsfeldzug ist.

Der Hausmeisterservice ist - wobei es sicher auch mal nicht korrekt zugeht - besser als ihr Ruf. Vor allem. Jeder Hausmeister weiss, auch Mitarbieter eines HM-Service, wenn so ein Fall aufgedeckt wird, kann es zur Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch kommen und der Mieter kann fristlos kündigen und alle Kosten trägt dann der, der unbefugt ein Wohnung betritt.

Gruss Günter

Danke Euch allen…
…für die Antworten :smile:

Im Moment schaut’s so aus, daß der Hausmeisterdienst glaubhaft versichert, keinen Generalschlüssel zu haben. Zumindest aber der Vermieter hat einen solchen :smile:

Hintergrund der Geschichte war übrigens folgender: der HMS hat seinen Hausmeisterschlüssel, der (so sagt er) für Wohnungstür und Keller ist, verloren. Und nun sollten sämtliche Wohnungsschlösser gleich mit ausgetauscht werden und das warf natürlich dann ein paar Fragen auf *g*

Wenn’s Euch interessiert halt ich Euch auf dem Laufenden…

Liebe Grüße

Petzi

Hallo Petzi,

Im Moment schaut’s so aus, daß der Hausmeisterdienst glaubhaft
versichert, keinen Generalschlüssel zu haben. Zumindest aber
der Vermieter hat einen solchen :smile:

Ich glaube, dass es nicht O.K. ist, dass Dein Vermieter überhaupt einen Schlüssel zu Deiner Wohnung einbehält. Mit welchem Recht denn??
Solltest Du ein gutes Verhältnis zu denen haben ( sprich: Vertrauen ) isses ja O.K. Aber Du hast das Recht, zu der Whg. ( für die Du ja auch Miete zahlst ) allein Zugang zu haben!!
( Sollte das schon gesagt worden sein, bitte ich um Verzeihung, hab nicht alle Antworten gelesen… ).

Hintergrund der Geschichte war übrigens folgender: der HMS hat
seinen Hausmeisterschlüssel, der (so sagt er) für Wohnungstür
und Keller ist, verloren. Und nun sollten sämtliche
Wohnungsschlösser gleich mit ausgetauscht werden und das warf
natürlich dann ein paar Fragen auf *g*

Das ist allerdings etwas komisch *lächel*

Wenn’s Euch interessiert halt ich Euch auf dem Laufenden…

Klar! *neugier*

Gruß
funr@cer