Wohnungssuche ALG II - rollstuhlgerecht

Guten Tag,

mein Partner, der im Rollstuhl sitzt und ich suchen eine gemeinsame neue Wohnung. Momentan wohnen wir in einer 29qm 1-Zimmer Wohnung (ich bin vor 4 Monaten zu ihm gezogen). Er kann kaum noch vor und zurück und man stolpert über zig Sachen und Kartons, die es sich nicht lohnt, auszupacken. Also haben wir uns nach einer neuen Wohnung umgeschaut. Diese muss natürlich rollstuhlgerecht sein: ebenerdiger Zugang und breite Türen. So eine haben wir auch gefunden, die sogar recht preiswert ist, sodass sie vom Jobcenter ohne Probleme übernommen werden würde (liegt im Rahmen). Man nahm von uns das Wohnungsangebot mit Schreiben entgegen. Erst hieß es: Bearbeitungszeit 2 Wochen. Die gingen vorbei, ohne, dass etwas passierte. Wir riefen jeden 3. Tag an und waren mittlerweile 4x vor Ort. Dann hieß es, bis einschließlich heute (06.11.12) wäre definitiv die Bearbeitung abgeschlossen, da sie es als wichtig und eilig markiert haben. Heute waren wir also wieder da, nachdem uns gestern per Telefon mitgeteilt wurde, dass immer noch nichts passiert ist. Und nun heißt es heute plötzlich, dass von einer anderen Stelle erst geprüft werden muss, ob die Wohnung rollstuhlgerecht ist. Dass mein Partner sich die schon angesehen hat und damit klarkommt, interessiert keinen. Auf Nachfragen, warum das gemacht werden muss und warum man uns das nicht schon eher mitgeteilt hat, bekam man als Antwort „Das kann ich Ihnen nicht sagen, da habe ich keine Ahnung, die aus der bearbeitenden Abteilung wollen das halt so.“. Meine Frage nun: dürfen die sowas überhaupt? Das ist doch reine Willkür! Das hätten die doch von Anfang an wissen müssen.
Ich leide an einer psychischen Erkrankung und bin mittlerweile total am Ende. Ich kann einfach nicht mehr. Die machen mich seelisch fertig. Dabei ist das bei mir genau der Grund für meine Arbeitslosigkeit: Meine psychische Verfassung. Ich müsste mich eigentlich bis nächstes Jahr auskurieren, weil da ein neuer Job anfängt.
Zur Info: Wir haben immer alle Anträge und Bescheide sofort abgegeben, waren immer pünktlich da und haben nie Termine versäumt.
Was soll das von denen? Und was kann ich dagegen machen?

Mit freundlichen Grüßen
Alina

Hallo, Alina!

Ihr habt euch schon viel zu lange vertrösten lassen.
Geh bitte noch einmal persönlich hin, und nimm einen Beistand nach § 13 SGB X mit, der protokoliert, was gesagt wird.

Lies mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/mi…

Verlang den Teamleiter zu sprechen, und verlang die schriftliche Zustimmung.
Wenn der Umzug aus wichtigem Grund genehmigt ist und ihr eine preislich angemessene Wohnung gefunden habt, dann muß die Wohnung genehmigt werden.
Frag mal nach der Rechtsgrundlage für so eine Prüfung… ich wette, da kmmt nichts.

Man muß da Rückrat beweisen und darf sich nicht wegschicken lassen. Ist der Teamleiter nicht da, verlang den Geschäftsführer zu sprechen. Ist der auch nicht da: Jeder hat eine Vertretung.

Notfalls hinsetzen und sagen, ihr wartet, bis jemand kommt und das klärt.

Wünsch euch, daß das klappt.

Hallo

beim Vorgesetzten auflaufen… parallel beim Kundenreaktionsmanagement der BA beschweren http://hartz.info/index.php?topic=4623.0 - und auch mal beim „Behindertenbeauftragten“ der Gemeinde anklingeln. Könnte die Dinge um Einiges beschleunigen… zumal die Jobcenter in der Regel nicht allzu heiß sind auf negative lokale Presse :wink:

Alles Gute Euch
LG

Hallo,

tut mir leid, aber die Hilfegewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.

l.G.

Hy Alina, wenn wende dich bitte SOFORT -mit ausdrücklicher Dringlickeit an den Gleichstellungsbeauftragten deiner Stadt. Das Einwohn.meld.-Amt sagt dir in der Regel wo dieser zu finden ist, oder klick „meine Stadt.de“ an. Der Gleichstellungsbeauftragte ist v. d. Bundesregierung(nur mal zur Info). Es gibt ein Gleichstellungsgesetz,
welches auch die Arge o. J.Center einzuhalten haben. Ach noch was,ein kl. Schriftstück an das J.C. mit nochmaligem Dringlichkeitshinweis und Frist.-
auch das es nach absichtl. Verschleppung des v. Euch gestellten Antrags an das J.C. (Begründg. Umzug wg. Behinderung)aussieht. Auch droht bitte wg. besagter Verschleppung mit einem Anwalt.( Bekommt ihr-da Harz IV- PKH beim Rechtspfleger incl. Beratungscheck dort abholen=HarzIV-Bescheid mitnehmen-incl. aller Sachen die ihr schriftl. wg. der Wohng. habt-auch vom J.C.
Die haben alle Angast vorm Sozialgericht, auch damit drohen, in einem Atemzug = Anwalt. dIE TUN DIES ZWAR SEHR LAPPIDAR AB - IN Wirklichkeit haben die Bammel hoch 10 davor.
Viel Glück und TOI-TOI-TOI
wünscht euch eure Gitte

Hm, schwer zu sagen…
es klingt fast so also ob es das Jobcenter nicht gut findet, dass ihr zusammmen zieht. Vielleicht ist es auch besser Du machst erstmal ine stationäre therapie, wenn alles Dich so fertig macht! Denk mal drüber nach.

Wenn du das nicht willst, dann suche dir doch einen Anwalt für Sozialrecht und lasse ihn den einen Brief aufsetzen. Oft reagieren sie dann promt. Es kostet Dich als Empfänger von Leistungen nach dem SGB II doch nichts !!!

Hallo Alina,

leider ist es so dass die JobCenter oft in bürokratischen Abläufen gefangen oder so überlastet sind, dass Situation wie die Ihre entstehen. Eine prüfung durch die Leistungen bewilligende Behörde ist hier keine Willkür sondern vermutlich eine notwendige Vorschrift die von den Mitarbeitern umgesetzt werden muss. Da ich nicht glaube dass sie selber die Angelegenheit beschleunigen können würde ich Ihnen raten beim Amtsgericht ihrer Gemeinde anzurufen und Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Sie können sich dann an einen Fachanwalt wenden ohne dass sie die Kosten dafür tragen müssen, was die Angelegenheit beim JobCenter ggfs beschleunigen könnte.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und dass sich ihr Umzugswunsch möglich schnell und unkompliziert in die Tat umsetzten lässt.
MfG
Es.Be