Hallo Leute, ich bzw. meine Mutter habe ein Problem und suchen Rat. Habe bei Google schon die Server qualmen lassen, aber das Problem scheint zu speziell zu sein. Ich schildere das Ganze mal kurz:
Meine Mutter ist mit Ihrem Mann verheiratet, jedoch seit Juni 2010 getrennt lebend. Sie hat keinen Titel auf Unterhalt, das Ganze wurde privat geregelt um eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Einen sozialversicherungspflichtigen Job hat sie nicht, nur einen 400€-Job. Sie bezieht auch kein ALG2. Ihr „Einkommen“ besteht dementsprechend aus ca. 400€+Trennungsunterhalt.
Nun muss sie bald aus der jetzigen Wohnung ausziehen und ist auf der Suche nach etwas Neuem, was schwieriger als gedacht scheint. Jetzt aber meine Frage: Da nahezu alle Vermieter - privat und Gesellschaften - einen Einkommensnachweis verlangen gibt es wohl Probleme. Soll sie nun die Karten auf den Tisch legen und auf Kulanz hoffen oder einen Einkommensnachweis von ihrem Mann vorlegen (als Begründung für eigene Wohnung z.B. angeben, dass er seinen Arbeitsplatz weit weg hat). Geschieden sind die beiden ja noch nicht. Und wäre das überhaupt rechtens (Anfechtbarkeit wg. Täuschung, §123 BGB)?
Meine Befürchtung ist, dass die Hoffnung auf Verständnis beim Vermieter in Zeiten von mangelnder Verlässlichkeit umsonst ist.
Könnt ihr mir / uns irgendeinen Rat geben?
Danke schonmal für die Mühe an alle!
Hallo! Das ist wirklich eine schwierige Frage. Reines Bauchgefühl: Ich würde keine Verdienstbescheinigungen vom Vater vorlegen, eben aufgrund der angesprochenen Täuschung. Ich weiß nicht, wie das bei Euch in der Gegend ist, aber hier (Ruhrgebiet/Niederrhein) gibt es wesentlich mehr Wohnungen, als Interessenten. Ich würde meine Hoffnung auf die Kulanz der Leute legen, und es erstmal mit der Wahrheit probieren. Sollte die Resonanz durchweg negativ sein, würde ich mich mal mit dem Wohnungsamt unterhalten und denen den Sachverhalt schildern. Vielleicht gibt es dort ja Bescheinigungen oder ähnliches. Viel Glück!
hallo celle123,
bin kein rechtsexperte, aber ich war mal in einer ähnlichen situation; meine frau hat selbst gearbeitet und wir lebten für 3/4 jahr getrennt; meine frau hatte eigene wohnung, brauchte aber von mir keinen einkommensnachweis vorlegen; dem vermieter ist es do
Hallo, leider kann ich dazu keine genaue auskunft geben.
Ich kann nur raten, den vermieter nicht zu täuschen.
Muß sich deine mutter dann nicht auch selbst krankenversichern?, spätestens, wenn die scheidung durch ist! Grüße und viel glück.
Hey celle,
das Ganze ist noch etwas komplizierter, als Du denkst, aber dennoch gibts da Möglichkeiten.
Zuerst mal muss Deine Mutter ihren Stolz überwinden und sich bei der arge beraten lassen. Bestimmt stehen ihr mit so niedrigem Einkommen Zuschüsse wie ALG 2 oder zumindest Wohngeld oder Sonderrechte wie ein Wohnberechtigungsschein zu. Sobald sie eine Form von Unterstützung erhält, hat sie auch Anspruch auf Vermittlung einer Wohnung durch das Amt. Es gibt eine Stelle, die darauf spezialisiert ist, solche Wohnungen für Minderverdiener zu vermitteln.
Was die Leistungen angeht, solltest Du Deiner Mutter klar machen, das falscher Stolz oder Scham hier vollkommen unangebracht sind. Sollte sie, auf diese Leistungen verzichten, reduziert sie auch ihren Anspruch auf spätere Rente. Jemand, der sein ganzes Leben nicht gearbeitet, sondern Sozialhilfe bekommen hat, wird später mehr Rente erhalten, als jemand, der fleissig gearbeitet, aber wenig verdient hat und sich schämte Hilfe zu beantragen.
Bei der Verbraucherberatung gibts für 1 Euro einen Leitfaden für ALG 2 Empfänger wo alle Tips und Tricks zu finden sind.
Solltet Ihr dennoch auf eigene Faust einen Vertag abschliessen, spielt auf jeden Fall mit offenen Karten. Eine Täuschung kann zur Auflösung des Mietvertrages führen. Es gibt mehr freundliche Vermieter, die ehrliche Mieter schätzen, als man denkt.
Viel Glück
Petra
Hallo,
da deine mutter unterhalt von deinem vater erhält, würde ich den einkommensnachweis von deinem vater vorlegen. Zum Problem wegen täuschung kann das erst nach zahlungsverzug bezüglich der miete kommen. Da er unterhaltszahler ist, zahlt er somit die miete.
gruß
Knarf
Definitiv die Karten auf den Tisch legen Denn sonst „erschleicht“ sich Deine Mutter den Vertrag u der Vermieter hat außerordentliches Kündigungsrecht.
Als Hauseigentümer, der noch etliche Außenstände von Mietern hat, bin ich zwar ein gebranntes Kind, jedoch versuche ich immer wieder, den Einzelfall zu sehen.
Ist es nicht möglich, dass der Ehemann deiner Mutter eine Erklärung unterschreibt, dass er für die Miete aufkommt?
Wenn deine Eltern sich schon ohne Anwalt geeinigt haben, sollte dies kein Problem sein.
Eine andere Lösung fällt mir nicht ein.
MfG
Ulla
Hallo summergirl1974,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Hallo schnueffel65
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Was den Vollzeitjob angeht ist sie im Moment eh auf der Suche, da sind auch schon einige gute Stellen in Aussicht.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Hallo Michael,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Krankenversichert ist sie im Moment noch über ihren Mann, ist aber eh auf Jobsuche, was das Ganze nach der Scheidung ja erheblich erleichtern würde.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Hallo Petra,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Hallo Knarf E-L,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Hallo Daniela,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Definitiv die Karten auf den Tisch legen Denn sonst
„erschleicht“ sich Deine Mutter den Vertrag u der Vermieter
hat außerordentliches Kündigungsrecht.
Hallo Ulla41144,
dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
Ganz unverhofft hat sich die Situation zum Positiven geändert. Haben einfach mal eine Wohnung besichtigt, die von Privat vermietet wird und sofort eine Zusage bekommen, ganz ohne Einkommensbescheinigung, Bürgschaft, etc. Ist ein sehr kulanter Vermieter, der der Auffassung war, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Nochmal danke für Deinen Rat.
Einen schönen Tag noch,
celle123
Leider funktioniert der Link nicht! Deshalb der Versuch so zu antworten.
Ich kann da wirklich nur meine persöhnliche Meinung wiedergeben! Ich würde es auf die ehrliche Art Versuchen. Wichtig scheint nur ob Deine Mutter die Miete zahlen kann. Zu mindest bei Staatlichen Wohnungsbaugesellschaften sollte es kein Problem sein. Auch sollte Deine Mutter beim Wohnungsamt einen Dringlichkeits- und §5 Schein beantragen das hilft bei geförderten Wohnungen enorm.
Gruß connection
Hallo hsvconnection,
danke für Deine Antwort und für den Rat.
Die Situation hat sich seit meinem Beitrag schon sehr verbessert. Haben uns spontan eine Wohnung angeschaut und sofort eine Zusage bekommen. Der Vermieter ist sehr kulant und war der Einstellung, dass man jedem eine Chance geben sollte.
Die Miete kann meine Mutter auf jeden Fall zahlen, unsere Sorge war nur, dass sie eben nichts schriftlich hat, also keinen Titel auf den Unterhalt.
Aber Gott sei Dank hat sich das jetzt erübrigt.
Danke nochmal für die schnelle Antwort und einen schönen Abend noch, Gruß
celle123
Hallo celle,
ich als Student habe glücklicherweise noch nie einen Einkommensnachweis benötigt - die Vermieterin wollte weder eine Inskriptionsbestätigung, noch einen Einkommensnachweis der Eltern. Wie das in deiner/eurer Situation genau zu behandeln ist, kann ich dir also leider nicht sagen.
Trotzdem alles Gute wünscht
Fabius
Hallo Celle123,
das freut mich wirklich für Euch bzw. für Deine Mutter
Gibt anscheinend auch noch nette Menschen! Bei meiner letzten Wohnung musste ich sowohl einen Verdienstnachweis, einen Wisch vom letzten Vermieter und auch eine Schufa-Auskunft vorlegen. Da freut mich das doppelt. Wünsche Deiner Mum viel Glück für die neue Wohnung und vielleicht ergibt sich ja auch in Zukunft wieder ein neuer „Mitmieter“! 
Hallo Celle123
leider kann ich dir bei diesem Problem nicht weiterhelfen. Soory.