Hallo
Erhält der ALG-II-Empfänger Einkünfte, so werden diese angerechnet.
Wenn dieser Verwandte diese Restmiete aber direkt an den
Vermieter schickt? Oder streng zweckgebunden zahlt?
es stellt trotzdem ein geldwertes Einkommen nach § 11 SGB II dar.
Das Geld, welches von wohlwollenden Dritten für eine Miete oberhalb der Bewilligungsgrenze aufgebracht wird, wäre besser als „Unterhaltszahlung“ investiert.
Was heißt ‚besser‘? Für wen wäre das besser?
Im Sinne des § 1 Abs 2 SGB II. „Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.“
Und um auf den Begriff besser einzugehen: Es wäre sicher auch besser im Sinne der Gerechtigkeit im Bereich des SGB II. Ich finde die Vorstellung, daß der eine Bezieher die Regelleistungen erhält, ein anderer vielleicht eine große schicke Wohnung, ein Auto oder was auch immer on Top erhält nicht so prächtig.
PS: Ich weiß nicht, wie die Jobcenter sich verhalten, wenn
jemand Drittes einen Teil der Miete übernimmt.
Abgesehen davon, daß dies im Zweifel von Fall zu Fall unterschiedlich ist, kennt das JC ja die MIethöhe und kann einschätzen, ob der nicht durch die KdU getragene Teil aus dem Regelsatz bestritten werden kann. Da liegt die Vermutung, daß ein Dritter einspringt, dann ggf. nahe und es gälte § 11 SGB II.
Ich denke, dass es eigentlich kein Problem geben dürfte, wenn man es richtig
macht,
Das dürfte richtig sein.
nur denke ich, dass das Jobcenter möglicherweise gar
nicht erst den Umzug in diese Wohnung bewilligen wird, d. h.
es würde nicht den Umzug bezahlen.
Ja, Umzugskosten für einen nicht notwendigen Umzug (im Sinne des JC) werden nicht übernommen.
Darin sehe ich eigentlich das Hauptproblem.
Ich finde ja den Punkt, daß das JC geradezu auf das zusätzliche Einkommen (im Sinne des SGB II) gestoßen wird, schwieriger. Ein Umzug kann relativ günstig über die Bühne gehen ,
Gruß
osmodius