Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Vor 7 Jahren haben wir in einem Haus zwei Whg. im Erdgeschoss gemietet mit jeweils einem Mietvertrag und diese dann sofort zusammengelegt und als EINE bezogen.
Nach Trennung möchte mein Lebensgefährte den Durchbruch wieder zumauern und die Wohnungen damit trennen und gem. seinem Mietvertrag seine Wohnung behalten. Aus seiner Wohnung haben wir Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, aus meiner Wohnung (baugleich) Kinderzimmer, Schulzimmer, Bad und Hauswirtschaftsraum gemacht.
Kann er die Wohnungen so ohne Weiteres wieder trennen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.