Wohnungstür eingeschlagen

Ein Mieter hat den Schlüssel vergessen , und hat die Wohnungstür eingeschlagen. Der Mieter möchte den Schaden selbst beheben. Der Vermieter besteht darauf das offiziell vom Schreiner machen zu lassen.
Muss der Mieter dem zustimmen ? Oder kann er das selbst machen , oder einen bekannten Schreiner das machen lassen ??

Die Tür gehört dem Vermieter, so wie dir dein Auto gehört.
Wenn dir jemand ins Auto fährt und der Verursacher darauf besteht, den Schaden selber in seiner Hobbywerkstatt zusammen mit einem Kumpel zu beheben, was würdest du sagen?

Genau das sagt jetzt der Vermieter: NEIN. Zu recht.

8 Like

Was eine Aufregung wegen dieser Frage. Vielleicht hab ich es auch blöd formuliert.
Also , es waren zwei Schlosser da , keiner konnte die Tür öffnen. Beim Versuch einen Keil dazwischen zu schieben um an den Riegel zu kommen ist der Rahmen kaputt gegangen und von der Tür sind Teile abgesplittert. Das eine neue Tür her muss ist schon klar.
Die Frage war eigentlich eher so gemeint , ob wenn ein Bekannter Schreiner( der ein eigenen Gewerbebetrieb hat ) ein günstigeres Angebot/ Kostenvoranschlag abgibt als ein Schreiner der vom Vermieter beauftragt wird , dann dennoch zugestimmt werden muss dem treueren den Zuschlag zu geben.

1 Like

Nochmal:

Es ist die Tür des Vermieters (oder der WEG, keine Ahnung, wie das genau geregelt ist, jedenfalls nicht dem Mieter), also darf er auch bestimmen, wer sie repariert.

Wenn es zwei Angebote gibt, dann darf der Vermieter trotzdem das hier:

Allerdings gibt es eine Schadensminderungspflicht. Einfach mal ohne Grund teuer reparieren zu lassen führt regelmäßig dazu, dass nur der Betrag zu ersetzen ist, den der preiswertere Tischler angesetzt hatte.
Zusätzlich könnte man sich überlegen, ob der Schaden nicht vom Schlosser zu ersetzen wäre.

2 Like

Das mit den Schäden an der Tür war nicht der Schlosser. Das war nachdem der Schlosser weg war , der Mieter selbst. Und da der Rahmen gleich spitterte da es kein massiv Holz war , und eh klar war das man das ersetzen muss , wars dann eh egal.
Mir ging es lediglich darum , ob wenn ein günstigeres Angebot vorliegt , dennoch das teure genommen werden muss. Sorry nochmal wenn ich mich vorher bissel komisch ausgedrückt hab.
Die Tür an sich ist ja ganz , funktioniert auch noch , und schließt , aber sieht halt etwas ramponiert aus.
Und ersetzt wird der Schaden auf jeden Fall

1 Like

Werden die Kosten mit deiner Miete verrechnet oder trägt sie der Verursacher? Den Gestaltungswillen des Vermieters aus Kostengründen zu begrenzen, wird schwierig, wenn er die Finanzierung selbst übernimmt.

:woman_facepalming:t2: Der Mieter hat den Schaden verursacht, nicht der Vermieter!!!

Das ändere ich in deinem Beitrag, ich bin auch Modetator, ich darf das.