Wohnungstür in Eigentümergemeinschaft ersetzen ?

Hallo wer weiß, was das Wohnungseigentümerrecht dazu sagt, wenn man als Wohnungeigentümer seine eigene Wohnungstüre (hier konkret dünnes Holz), durch eine Sicherheitstüre ersetzten lassen will.
Fenster gehören ja zur Fassade und sind Allgemeineigentum und können nicht einfach im Alleingang ersetzt werden…das ist klar.
Aber wie sieht es mit den Wohnungstüren aus?
S.

Hallo Nachgefragt07,

meines Wissens gehören Wohnungstüren zum Sondereigentum und müssen somit vom jeweiligen Eigentümer gezahlt werden.
Sollen Sachen erneuert werden, die eine Eigentümergemeinschaft betreffen, gehört das zur sogenannten Sonderumlage. Was im einzelnen dazu gehört, kann man hier nachlesen:
http://www.fibucom.com/index.php?option=com_content&…
Wohnungstür wird hier nicht aufgelistet.
CME