Hallo,
ist eine Wohnungseingangstür die eigentlich eine Zimmertür mit Glaseinsatz ist ohne Zylinderschloss zulässig in einer MIetwohnung?
Was ist, wenn der Mieter folgende Vereinbarung unterschrieben hat?
„Den Mietern ist bekannt, dass die Wohnungseingangstür einen Glaseinsatz und kein Zylinderschloss hat. Dies wird von der Mietpartei ausdrücklich akzeptiert.“
Danke und Grüße
Sven