Wohnungstür ohne meinem Wissen geöffnet

Hallo Seidlp351,

grundsätzlich gilt das GG (Grundgesetz) Artikel 13 (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung)

Es gelten aber Ausnahmen bei dem dringenden Verdacht einer Notlage. Z.B. Rohrbruch, Feuer, Verwahrlosung von Kindern, verbotene Manipulation an Gasanlagen und Zählwerken zur Erfassung der Energieverbräuche (kriminelle Handlung), Beherberung Strafverfolgter mit Haftbefehl oder oder bei bereits rechtskräftig ausgefochtenem Räumungsbefehl der Wohnung.

Eine Zwangsöffnung wegen Einbau oder Überprüfung einer Brandschutzanlage gehören eindeutig nicht zu den Merkmalen der „Gefahr im Verzug“. Hier hätte der Vermieter anmahnen und einen zweiten Termin mit Dir vereinbaren müssen. Die evtl. anfallenden Anfahrtkosten hierfür können aber auf den Mieter abgewälzt werden.

Siehe hierzu auch den § 858 Abs.1 BGB (verbotene Eigenmacht des Vermieters) Weiteres hierzu kannst Du auf der nachfolgend verlinkten Seite selbst lesen:

http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/hausr…

Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.

Hallo,

eine interessante Frage, die ich nicht sicher beantworten kann.

Meines Erachtens handelte es sich nicht um eine Notmaßnahme, da keine konkrete Gefahr bestand. Vielmehr dürfte es sich um eine Maßnahme im Rahmen des allgemeinen Betretungsrechts handeln. Auch wenn diese Maßnahme rechtzeitig seitens der Hausverwaltung angekündigt war, hätte eine zwangsweise Durchsetzung nur nach Vorlage eines gerichtlichen Titels nach meiner Ansicht erfolgen dürfen.
Hiergegen hat meiner Auffassung nach die Hausverwaltung verstossen, so dass keine Verpflichtung zur Kostenübernahme für Sie besteht.

Dies ist allerdings nur meine Einschätzung, ein vergleichbarer Fall ist mir nicht bekannt.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo Frau Seidl

meines Erachtens hat der Hausmeister unverhältnismäßig gehandelt ,das grenzt schon an Hausfriedensbruch . Ich bin selber Vermieterin und würde mir nie erlauben aus so einem nichtigen Grund die Wohnungstür meiner Mieter öffnen zu lassen . Jedem kann es passieren ,einen Termin zu vergessen oder auch kurzfristig nicht einhalten zu können .Ein Zettel an der Tür in dem der Hausmeister hätte darauf aufmerksam machen können das die Brandschutzmaßnahmen nicht durchgeführt werden konnten und mit Bitte um einen neuen Termin hätte vollkommen genügt . Es ist noch im Verhältnis das Sie die erneute Anfahrt begleichen müssten aber hier auch nur die Anfahrtskosten denn die Maßnahmen sind ja die gleichen geblieben .
mein Tipp , geben Sie dem Schlüsseldienst zu verstehen das Sie ihn nicht beauftragt haben und diese sich an den Auftraggeber zu halten haben , geben Sie der Hausverwaltung zu verstehen das Sie die erneuten Anfahrtskosten der Brandschutzfirma bereit sind zu zahlen , diese dürften deutlich unter dem jetzt geforderten Betrag liegen .

Hallo,
na dann bleibt es bei meiner Empfehlung, Widerstand ist hier angesagt!
Gruß suver

Hallo,

leider kann ich erst heute antworten, da ich einige Tage unterwegs war.

Zu Ihrer Frage kann ich keine verbindliche Antwort geben. Es wird Ermessenssache sein, ob ein Öffnen der Wohnungstüre unbedingt notwendig war. Gefühlsmäßig würde ich meinen, dass der Hausmeister bzw. Brandschutz überzogen reagiert haben. Vor allem dann, wenn keine Gefahr im Verzuge war sondern wahrscheinlich nur eine Kontrolle stattfinden sollte. Einen neuen Termin zu vereinbaren und evtl. entstehende Kosten für den versäumten Termin zu übernehmen, wäre mit Sicherheit billiger gewesen.

Ich würde die Zahlung erst mal verweigern und eine ausführliche Begründung für Türöffnung und deren Dringlichkeit anfordern.

Grüße von
Helmut

Hallo Fr. Seidl,

nein - es war keine Gefahr im Verzug. Aber - die Hausverwaltung hat die Brandschutzleute rechtzeitig vorher avisiert, somit hätten Sie oder eine Vertrauensperson zu Hause sein können.

Nun denn, der Schlüsseldienst war da und die nehmen bekanntlich sehr viel Geld für eine ganz kleine Leistung. Ich würde - zahlen werden Sie wohl müssen - mal mit der Verbraucherschutzzentrale reden, ob 280,00 Euro nicht viel zu teuer sind.

Und nochmal mit der Hausverwaltung, ob die Kosten nicht evtl. geteilt werden können - Sie haben den Termin ja nicht mutwillig verpennt.

Alles Gute

Micha