Wohnungstür ohne meinem Wissen geöffnet

Gestern waren die Leute vom Brandschutz in unserem Mehrfamilienhaus da. Das Schreiben der Wohnungsgesellschaft zu Ankündigung kam ca. 14 Tage vorher. Leider habe ich den Termin komplett vergessen und war zu der Zeit nicht in meiner Wohnung. Unser Hausmeister hat daher ohne meinem Einverständnis meine Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen. Dies kostet mich nun 280€. Bevor ich zahle würde ich gerne von Ihnen erfahren ob dies ohne dass Gefahr im Verzug war rechtens vom Hausmeister war. mfg. Fr. Seidl

ein gesetz hierzu kenn ich nicht. aber ich glaube auf keinen fall, dass du das zahlen musst. im gegenteil: ohne zustimmung hätten die gar nicht in die wohnung dürfen. jeder kann mal etwas vergessen.
lg
maria

Kann ich leider nicht genau sahen
Lg

Lieb von dir aber ohne dass ich mir nicht 100% sicher sein kann ob ich im Recht bin oder der Hausmeister
bzw die Wohnungsgesellschaft rechtens gehandelt hat
ist es natürlich schwierig die Zahlung zu verweigern. Trotzdem Danke lg Petra

nein, nur wenn gefahr in verzug ist darf der hausmeister die wohnung öffnen lassen
würde mich mal beim anwalt schlau machen ob das hausfriedensbruch oder einbruch ist
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße

Schade ich bräuchte da schon genauere Auskunft. Danke lg. Petra

Kann ich leider nicht genau sahen
Lg

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art mit Dritten generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! –
Wenn keine akute Gefahr (Brand, Wasserrohrbruch etc.) bestand und lediglich eine *allgemeine Sicherheitskontrolle* der Wohnungen stattfand, DANN durfte niemand Ihre Wohnungstür öffnen bzw. öffnen lassen !
Der Vermieter bzw. Hausmeister hätte allenfalls eine schriftliche Nachricht für einen *Ausweichtermin* für Sie in Ihrem Briefkasten hinterlassen müssen, da Sie ja offensichtlich beruflich zu dem Termin verhindert waren…
Die Kosten für den Schlüsseldienst hat in diesem Fall allein der Vermieter zu tragen.
Lehnen Sie die Kostenübernahme schriftlich ab und drohen für den Fall der unrechtmäßigen Mahnung mit einer Strafanzeige wegen Nötigung.
Gruß USKO

JA

Vielen Dank für deine Auskunft. Werde mich erst mal schriftlich an die Hausverwaltung wenden dass ich die Kosten für den Schlüsseldienst nicht übernehmen werde. Sollte dies scheitern werde ich mich auf jeden Fall Anwaltlich beraten lassen. lg Petra

Danke für Ihre sehr hilfreiche Auskunft. Werde mich auf jeden Fall erst mal schriftlich bei der Whg. Gesellschaft beschweren. Sollte dies nicht fruchten bleibt mir wohl nichts anderes übrig als der Gang zum Anwalt. lg. Petra

Hallo,

ohne Gefahr in Verzug ist das nicht rechtens und dies stellt einen Hausfriedensbruch dar. Die Leute vom brnadschutz hätten einen neuen Termin dann vereinbaren können, der sicher dann Kosten verursacht hätte. Aber die Wohnungstüre zu öffenen geht nicht.

Die Kosten für den Schlüsseldienst würde ich auch nicht bezahlen, weil der gesamte Vorgang ja rechtwidrig war und im Grunde schon strafbar war. Somit kannst du auch Anzeige bei der Polizei erstatten, da dies keine Notfallmaßnahme war und der Hausmeister sich unbefugt Zutritt verschafft hat.

Viele Grüße
tina

In Foren kann und darf man keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben. Zumal in deinem Fall eine gravierende Handlung mit der Konsequenz einer finanziellen Förderung im Raum steht. Letzendlich wird dies womöglich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Der richtige Weg sehe ich da nur, den Gang zum Rechtsanwalt oder Mietverein.
Lg

Hallo Frau Seidl,
diese Forderung ist nicht rechtens und Sie brauchen diese auch nicht begleichen, denn es hat ja wohl keine Gefahrensituation vorgelegen. Allerdings, wenn eine Turöffnung im Falle Ihrer Abwesenheit angedroht worden ist, dann wäre die Forderung gerechtfertigt. Also nochmal genau in die Terminankündigung sehen.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo!
Nach meinem Kenntnisstand rechtfertigen nur zwei Gründe die gewaltsame Wohnungsöffnung:

  • Gefahr im Verzug
  • Der Vermieter hat begründete Sorge, dem Mieter könnte etwas zugestoßen sein.

Von daher würde ich in diesem Fall sagen: Nein, das war nicht berechtigt.
Allerdings könnte es sein, dass der Mensch vom Brandschutz für ein erneutes Kommen eine Entschädigung verlangen kann. Ob die nun geringer sein wird als der Preis für die Wohnungsöffnung oder sogar noch oben drauf kommt kann ich nicht sagen.
Ich würde die Rechnung auf jeden Fall nicht bezahlen mit der Begründung, dass ich die Öffnung nicht beauftragt und nicht veranlasst habe.

Hallo,
wenn es sich lediglich um eine Brandschutzpüberprüfung und nicht einen akuten Notfall gehandelt hat, ist eien „Notöffnung“ unverhältnismäßig. Daher ist eine Kostenforderung abzulehnen und auch nicht zu zahlen.
Die Wohnungsverwaltung hätte einen neuen Termin bestimmen müssen und Ihnen ggf. wegen besonderer Kosten für einen Zusatzaufwand Schadenersatzforderung stellen können. Das aber auch nur bei Nachweis Ihrer schweren schuldhaften Nichteinhaltung (die Rechtsprechung verweist in einigen Fällen, dass erst bei wiederholter Nichteinhaltung Kosten gefordert werden dürfen).
Sie sollten auch nicht an den Schlüsseldienst zahlen, denn Sie sind nicht Auftragggeber!! Er hat keinerlei Forderungsrecht an Sie.
Also warten Sie auf eine begründete Forderung der Wohnungsverwaltung und legen dann schriftlich Widerspruch ein.
Verweisen Sie außerdem Ihre Wohnungsverwaltung darauf, dass hier Ihre Persönlichkeitsrecht verletzt wurden durch das unberechtigte Eindringen in Ihre Wohnung in Ihrer Abwesenheit; eigentlich handelt es sich sogar um Hausfriedensbruch. Dieser würde Sie sogar zu einer Anzeige berechtigen.
Also einige gute Gründe, die geforderten kosten abzulehnen. ich empfehle, das Gespräch zu suchen und sich einvernehmlich zu einigen, ohne zu zahlen.
Gruß suver

Ich weiß nicht warum Hausmeister keinen Universalschlüssel hat, aber eine Notwendigkeit Schlüsseldienst zu holen sehe ich hier auf keinen Fall.

mein Vermieter hat Zweitschlüssel, wenn dann z.B. Wasser oder strom Ablesetermin ist wo ich arbeite, öffnet dieser nach vorheriger Absprache mit mir die Wohnung.
bei Brandschutz nachfragen ob Nachholtermin möglich gewesen wäre, und ob hier Kosten entstanden wären.
viel Glück

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus das ca 300 Jahre alt ist und ehemals ein Hotel war. Vor ca einem Jahr wurde eine Brandschutzanlage montiert die hin und wieder überprüft wird. Die Wohnungen sind noch im alten Stil mit bemalten Türen und eisernen Verschlägen sowie Deckenbemahlungen usw.(Denkmalgeschützt). Daher hatte bisher der Hausmeister keine Zweitschlüssel. Durch den Einsatz des Schlüsseldienstes besitze ich nun 3 neue Schlüssel zu meiner Wohnungstüre einen davon werde ich evtl den Hausmeister geben wenn diese Sache gütlich geklärt ist.

Ne es handelte sich lediglich um Handwerkertätigkeiten. Das beste kommt noch am nächsten Tag waren die ja nochmals da (ohne einer schriftlichen od. mündlichen Vorankündigung). Sie mussten zwar nicht mehr in die Whg. aber warum dann den Schlüsseldienst holen !?! wenn die Handwerker/Techniker am darauf folgenden Tag nomals im Haus waren. Hätte da nicht ein Zettel an der Tür gereicht mit dem Hinweis bitte am nächsten Tag anwesend sein ??? Dies mit dem Schlüsseldienst haben die ja schon zwei mal vor mir gemacht nur haben die anderen (älteren) Mieter wahrscheinlich brav gezahlt.

Hallo,
nein,das darf er nicht.Sie hätten einen neuen Termin ausmachen können!

Liebe Frau Seidl,

es sicher nicht in Ordnung, dass der Hausmeister Ihre Wohnung ohne Ihr Einverständnis hat öffnnen lassen. Das Recht auf Unverletzlichkeit auf Privatspäre ist im Grundgesetz verankert und ist höchstens bei Gefahr im Verzug ausser Kraft zu setzen. Eine Überprüfung durch die Brandschutzbehörde gehört sicher nicht dazu.
Good Luck

Maria