Wohnungstür renovieren - wir kommen übermorgen?

Hallo,

mein Vermieter hat meine Nachbarn am Dienstag darüber telefonisch informiert, dass er heute (Donnerstag)
die Wohnungstüren renovieren will. Mich hat er nicht per Telefon erreicht, so dass ich erst gestern davon erfuhr, per Zettel von Nachbarn „Hallo S. Du sollt mal die Sekreterin von X anrufen.“
Da ich Berufstätig bin habe ich gesagt, dass das nicht so einfach ist da ich ja nicht einfach frei bekomme.

Also meine Frage:
Wann muss der Vermieter darüber informieren das er meine Wohnungstür rausnehmen will? Noch dazu wenn die Tür morgens geholt wird und erst abens wieder kommt, wärend hier im Haus etliche handwerker herum laufen?

Hallo
mir scheint das mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Der Vermieter hat versucht, Sie zu erreichen. Natürlich ist er verantwortlich für allfällige Diebstähle, die passieren, während die Wohnungstüre renoviert wird.
beste Grüsse
AH

Hallo Miss S.,
leider bin ich kein Experte für Miet- und Rechtsfragen und muß daher passen.
Viele Grüße
Ingeborg Steffes-Tremer

Hallo,

dass dürfte deine Frage beantworten:

§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.

(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.

(4) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 Satz 1 machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 2 bis 4 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Unter diesen Umständen wäre ich einfach nicht zuhause. Ich hatte das auch einmal, dass ich am Abend vorher vom Nachbarn darüber informiert wurde, dass die Handwerker am nächsten Morgen die Balkone sanieren wollten und dafür durch die Wohnung müssten. So kurzfristig konnte ich natürlich kein frei mehr bekommen und so konnte eben niemand in die Wohnung. Basta. Als sich der Vermieter darüber mokierte, dass ich seine Maßnahmen boykottiert hätte, hatte ich klar gesagt, dass er erstens mich bitteschön überhaupt dazu hätte informieren müssen und zweitens er selbst den Termin wohl doch nicht erst am Tag zuvor bekommen hätte und auch ich die Möglichkeit haben muss mich von der Arbeit freistellen zu lassen. Das hatte er am Ende auch akzeptieren müssen. Denn er kann nicht von mir verlangen, dass ich eine Abmahnung riskiere, nur weil er nicht in der Lage war mich rechtzeitig zu informieren.

Eine Rechtsquelle dazu habe ich leider nicht, aber ich denke, meine Argumentation dürfte auch notfalls rechtlich schlüssig sein.

uh, hoffe das hat alles gut geklappt! Habe die Anfrage erst jetzt gesehen.

Hallo,
wegen PC-Problemen leider jetzt erst die Antwort!
Eine kurzfristige Entfernung der Wohnungstür ist überhaupt nicht erlaubt. Es gibt auch Handwerker, die Türen vor Ort reparieren können. Ohne Zustimmung des Mieters darf die Wohnungstür nicht entfernt werden! Also darfst Du hier mit entscheiden.
Gruß und nicht unterkriegen lassen! GEK

Hallo Miss S.,

ich würde in Ruhe mit meinem Vermieter darüber sprechen. Es dürfte jedem klar sein, dass die meisten von uns nicht so kurzfristig den ganzen Tag auf die Wohnung aufpassen können.
Wenn sich kein anderer Termin finden lässt und du keine Aufsicht organisieren kannst, muss der Vermieter selbst eine Aufsicht für die Zeit der „offenen Tür“ gewährleisten oder selbst „Wache halten“.
Deine Hausratversicherung zahlt nämlich auf keinen Fall, wenn in der Zeit ohne Tür etwas wegkommen sollte!!!

Grüße,
floyd_83