Hallo,
eine Wohnungseingangstür wurde eingestellt. Darüber sind Kosten entstanden.
In der Teilungserklärung steht:
„…Gegenstand des Sondereigentums sind die in Ziff. II bezeichneten Räume mit den zu ihnen gehörenden Einrichtungen u. Ausstattungen…“
Ist die Wohnungseingangstür eine Einrichtung bzw. Ausstattung des SE?
Grüße
Thilo
Hallo,
eine Wohnungseingangstür wurde eingestellt. Darüber sind
Kosten entstanden.
Wer hat beauftragt?
In der Teilungserklärung steht:
„…Gegenstand des Sondereigentums sind die in Ziff. II
bezeichneten Räume mit den zu ihnen gehörenden Einrichtungen
u. Ausstattungen…“
Ist die Wohnungseingangstür eine Einrichtung bzw. Ausstattung
des SE?
Grüße
Thilo
Eingangstüren sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Der Innenanstrich obliegt dem Sondereigentümer. (vgl.Röll)
Also die Einstellung obliegt der Gemeinschaft. Aber die Beauftragung der Firma auch.
Gruß n.