Wohnungstür = Zimmertür

Hallo,

wie sieht es bei folgendem Sachverhalt aus.

Die eigentliche Wohnungstür ist viel mehr eine Zimmertür mit Glaseinsatz und ohne Zylinderschloss.

Die Wohnung wurde in diesem Zustand angemietet und seit fast 2 Jahren bewohnt.

Besteht anspruch auf austausch der Tür nach diesem Zeitraum?

Begründung: Versicherungsschutz nicht gewährleistet.

Vielen Dank & Grüße

Hallo,

Jein. Die Wohnung wurde in dem Zustand angemietet. Wenn jedoch die Versicherung schriftlich verlangt, dass die Türe gesichert sein muss, da sie sonst keine Haftung übernimmt, ist der Vermieter gehalten die Sicherheit herzustellen. Es reicht daher nicht aus, wenn der Mieter glaubt, dass er keinen Versicherungsschutz hat ( was auch so sein wird ) sondern die Versicherung muss dem Versicherten erklären, dass sie keine Haftung übernimmt, wenn die Türe nicht sicher ist. Dann kann der Mieter vom Vermieter die entsprechenden Massnahmen fordern. Weigert sich der Vermieter für die Sicherheit zu sorgen haftet er bei Schäden.

Gruss Günter

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