Hallo,
wie sieht es bei folgendem Sachverhalt aus.
Die eigentliche Wohnungstür ist viel mehr eine Zimmertür mit Glaseinsatz und ohne Zylinderschloss.
Die Wohnung wurde in diesem Zustand angemietet und seit fast 2 Jahren bewohnt.
Besteht anspruch auf austausch der Tür nach diesem Zeitraum?
Begründung: Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
Vielen Dank & Grüße