es besteht durchaus Hoffnung, dass dieser Schaden als „Mietsachschaden“ gedeckt ist. Allerdings gibt es auch wieder Ausschlüsse, denn gegen so etwas kann man sich ja separat versichern (=> Glasversicherung).
Es hängt also ganz konkret vom bestehenden Vertrag ab, und da hilft nur: Bedingungen lesen.
wie süß, der letzte Satz… Ahnungslose gibt es allerdings überall, leider auch in den Reihen der Versicherer. Teilweise liegt es einfach nur daran, dass die falschen Bedingungen gesichtet werden.
Aber grundsätzlich hast Du natürlich recht: eine Nachfrage sollte am schnellsten gehen.
Ruf bei der Versicherung an und frag. Das geht schneller und
falsche Auskünfte dürfen die Dir nicht geben.
das war auch mein 1. Gedanke. Allerdings lässt sich mein Untermieter kaum blicken und ich kann froh sein, wenn er diese Sache überhaupt regelt
Wenn ich auch als Geschädigte auskunft bekomme, wäre das ja praktisch.
Letzlich muss ich wohl alles selbst regeln und dem guten Mann am besten alles vorbereiten und zur Unterschrift vorlegen. sonst geht da nämlich gar nichts *seufz*.
Ich denke ich schreibe einfach was passiert ist und warte ab, lass es von ihm unterschreiben und warte ab, ob die Vers. bezahlt. Ich wollte nur mal vorfühlen, ob sich der Aufwand lohnt.
Wenn die nicht zahlen, muss ich das Geld halt irgendwie bei ihm eintreiben.