Habe eine Frage, wir vermieten mehrere Wohnungen, und bei einem Mieter haben wir den Verdacht, dass er untervermietet. Er versucht ständig Schlüssel nachmachen zu lassen. Wir gestatten ihm allerdings nur durch Rückgabe der abgebrochenen Schlüssel das nachmachen. Dieses Objekt haben wir vor ca einem Jahr gekauft und wissen leider nicht wieviele Schlüssel er besitzt. Er kann ohne die Sicherheitskarte keinen Schlüssel nachmachen, allerdings hat uns der Vorbesitzer gesagt das er schon öfters Schlüssel genehmigt hat. Wir denken das er mehr wie 5 Schlüssel für seine Wohnungstür hat. Können wir als Vermieter das Schloss austauschen und ihm dann die 3 Schlüssel übergeben??? Natürlich mit verheriger NAchricht an den Mieter. Müssen wir Gründe für den Tausch des Schlosses nennen? Oder wie sollten wir den Tausch des Schlosses rechtfertigen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Guten Tag,
also meines Wissens können Sie das Schloss jeder Zeit austauschen. Sie geben einen Termin an, bzw. sprechen es mit dem Mieter ab wann das gemacht werden soll.
Geben Sie doch als Grund an, es dient zur Sicherheit der Mietparteien. OB Sie einen Grund überhaupt angeben müssen… das weiß ich nicht mit Sicherheit.
Wir haben auch erst beim Mieterwechsel, allerdings als die neuen Mieter schon drin wohnten das Türschloss ausgetauscht. Man weiß ja irgendwann wirklich nicht mehr wieviele Schlüssel im Umlauf sind! Könnten Sie auch so begründen, das sie eben von den Vormietern vermuten es sind Schlüssel im Umlauf.
Hoffe ich konnte etwas weiter Helfen.
LG Petra
hallo
sorry, das weiss ich nicht
lisa
Hallo,
der Einbau eines neuen Schlosses bringt garnix. Der Mieter ist sogar berechtigt ein eigenes Schloss einzubauen. Er muss nur bei Auszug den Originaltzustand wieder herstellen.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass er untervermietet, dann gilt dies nachzuweisen und dann können Sie ihm das schriftlich untersagen, aber nur, wenn dies im Mietvetrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Wenn der Mieter ständig mit abgebrochenen Schlüsseln kommt, dann sollte hier auch mal das Schloss kontrolliert werden.
MfG Petra
Guten Abend,nach meiner Meinung kann man als Vermieter selbstverständlich jederzeit das Schloss auswechseln,klar-nach Terminvereinbarung und auf Kosten des Vermieters,—alles klar ??
Hallo,
eine Untervermietung muss natürlich genehmigt werden. Unerlaubte Untervermietung ist ein Kündigungsgrund.
Was jedoch das Schloss der Wohnungstür angeht, so ist dies ganz alleine Sache des Mieters. Er kann soviel Schlüssel anfertigen lassen, wie er will. Der Vermieter hat kein Recht das Schloss auszutauschen. Der Vermieter darf auch keine Schlüssel der Wohnung ohne Einverständnis des Mieters behalten.
Freundliche Grüße
Udo
Kündigen Sie den Schloßtausch unter Hinweis auf die Vielzahl unterwegs befindlicher Schlüssel nicht zuletzt in seinem eigen Sicherheitsinteresse an und dann lasssen Sie in seiner Anwesenheit den Austausch vornehmen und händigen Sie ihm die üblichen 2 Wohnungstürschlüssel aus.
Hallo C2,
wenn der Verdacht der Untervermietung besteht, würde ich unbedingt der Sache nachgehen. Es müssen nicht gleich zwielichtige oder unsittliche Machenschaften der Hintergrund sein.
Untervermietung ist ein Sachverhalt, der schon wegen der personenbezogenen Nebenkosten eine Rolle spielt und ist dann ein Grund zur Kündigung wegen falscher Angaben.
Sie können auch feststellen lassen wie viele Schlüssel bis jetzt angefertigt wurden - bei einem Schliesssystem ist das nachvollziehbar.
Dann würde ich ich von dem Kandidaten eine schriftliche Stellungnahme verlangen.
Auch haben Sie, oder beauftragte Personen das Recht die technische Ausstattung der Wohnung zu inspizieren. Z.B. sollte hin und wieder nachgesehen werden, ob Waschmaschinen, Heizkörper, Thermostatate, Mischbatterien, Waschbecken-, Badewannen- oder Duschabdichtungen intakt sind, um Wasserschäden vorzubeugen. Auch sollte überprüft werden, ob z.B. Wäschetrockner richtig angeschlossen und eingestellt sind und alle Steckdosen sicher funktionieren.
Hierbei lässt sich sicher feststellen, von wie vielen und wem die Wohnung bewohnt wird.
Im Notfall würde ich einen Detektiv beauftragen. Eine Erkundigung über das berufliche und private Umfeld hilft da.
Auch durch Vergleich der alten, mit den aktuellen Verbrauchswerten lässt sich feststellen, ob jetzt mehrere Personen die Wohnung benutzen.
Haben Sie mit dem Mieter beim Besitzübergang einen neuen Mietvertrag geschlossen ?
Viel Glück
hardy
MoinMoin!°
Da Ihnen die Wohnung gehört, incl. der haustür und dem Schloß, können Sie natürlich das Schloß auswechseln lassen.
Ich würde ihm das kurzfristig mitteilen und das so begründen, daß der Masterschlüssel für die Wohnung, an dem ein Anhänger mit der exakten Adresse steht, wahrscheinlich (verloren/gestohlen) wurde. Und aus Sicherheitsgründen muß das Schloß eben sofort ausgestauscht werden.
Aber vielleicht sollten sie feststellen (lassen), ob der Mieter nicht vielleicht nur einen Tick hat.
Oder Sie machen relativ kurzfristig eine angemeldete Wohnungsbesichtigung zwecks Überprüfung der elektrischen Leitungen oder der Wasseranschlüsse…
Gruß
MK
Danke für die zahlreichen Antworten, habe heute für die komplette Immobilie (alle Wohnungen) ein Schreiben bei den Mietern eingeworfen,:
Sehr geehrter…,
als Wohnungseigentümer sind wir verpflichtet, unserer Instandhaltungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Daher haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir die an Sie vermieteten Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen auf mögliche bauliche Mängel untersuchen müssen. Davon profitieren auch Sie als Mieter.
Aus diesem Grund möchte ich die an Sie vermietete Wohnung am
Freitag. den … zwischen 14:00 und 18:00 Uhr besichtigen.
Sollte eine Besichtigung an diesem Termin nicht möglich sein, schlage ich als Alternativtermin Samstag, den … zwischen 14:00 und 16:00 Uhr oder
Sonntag, den … zwischen 12:00 und 15:00 Uhr vor.
Wenn Sie an allen drei Terminen verhindert sein sollten, bitte ich Sie, sich zwecks Abstimmung bei mir zu melden.
Diese Begehung wird in jeder Wohnung stattfinden, deswegen wäre ich über eine Rückmeldung dankbar, dass wir gemeinsam die Termine abstimmen können.
Sollten Sie persönlich an den Begehungsterminen verhindert sein, möchte ich Sie bitten, mir eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, bei der Sie den Wohnungsschlüssel hinterlegen.
Selbstverständlich kann Ihre Vertrauensperson mich bei der Besichtigung der Räume begleiten.
…
17 von 25 Mietern haben sich bereits abends gemeldet, und Termine mit mir abgesprochen, sehr schön, somit schlage ich mehrere Dinge mit einer Klappe…
VIELEN DANK AN ALLE
Danke für die zahlreichen Antworten, habe heute für die komplette Immobilie (alle Wohnungen) ein Schreiben bei den Mietern eingeworfen,:
Sehr geehrter…,
als Wohnungseigentümer sind wir verpflichtet, unserer Instandhaltungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Daher haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass wir die an Sie vermieteten Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen auf mögliche bauliche Mängel untersuchen müssen. Davon profitieren auch Sie als Mieter.
Aus diesem Grund möchte ich die an Sie vermietete Wohnung am
Freitag. den … zwischen 14:00 und 18:00 Uhr besichtigen.
Sollte eine Besichtigung an diesem Termin nicht möglich sein, schlage ich als Alternativtermin Samstag, den … zwischen 14:00 und 16:00 Uhr oder
Sonntag, den … zwischen 12:00 und 15:00 Uhr vor.
Wenn Sie an allen drei Terminen verhindert sein sollten, bitte ich Sie, sich zwecks Abstimmung bei mir zu melden.
Diese Begehung wird in jeder Wohnung stattfinden, deswegen wäre ich über eine Rückmeldung dankbar, dass wir gemeinsam die Termine abstimmen können.
Sollten Sie persönlich an den Begehungsterminen verhindert sein, möchte ich Sie bitten, mir eine Person Ihres Vertrauens zu benennen, bei der Sie den Wohnungsschlüssel hinterlegen.
Selbstverständlich kann Ihre Vertrauensperson mich bei der Besichtigung der Räume begleiten.
…
17 von 25 Mietern haben sich bereits abends gemeldet, und Termine mit mir abgesprochen, sehr schön, somit schlage ich mehrere Dinge mit einer Klappe…
VIELEN DANK AN ALLE
Prima! Genau so ist der richtige Weg!
Viel Erfolg,…
LG Petra
Wie viele Schlüssel der Mieter bei der Wohnungsübergabe erhalten hat, muss im dem Wohnungsübergabeprotokoll stehen.
Wie viele nachgemachte Schlüssel dem Mieter übergeben wurden müsste anhand der Rechnungen an den Mieter oder aus dem Schriftverkehr vom ehemaligen Vermieter mit dem Mieter hervorgehen.
Über die Schlüsselkarte müsste man herausfinden können, wie viele Schlüssel für die betreffende Wohnung erstellt wurden bzw. wann nachgemacht wurden.
Dem Mieter steht eine angemessene Anzahl von Wohnungsschlüsseln zu. Also jeweils EIN Schlüssel für jeden Mieter und für jedes größere Kind der Mieter das in der Wohnung wohnt.
Beispiele:
Mann + Frau ohne Kinder = 2 Schlüssel.
Mann + Frau + 2 größere Kinder DIE IN DER WOHNUNG WOHNEN! = 4 Schlüssel.
Auf mehr Schlüssel hat der Mieter nur mit nachvollziehbarer Begründung Anspruch, aber nur gegen Vorkasse!
Kostenfrei ist nur die Anzahl der Schlüssel laut Wohnungsübergabeprotokoll.
Untermieter muss sich der Mieter ausnahmslos VORHER vom Vermieter genehmigen lassen. Dazu müssen dem Vermieter die vollständigen Daten ALLER Untermieter gegeben werden.
Ein intelligenter Vermieter lässt sich von jedem Untermieter - auch dessen Kinder! - VOR der schriftlichen Genehmigung den Personalausweis bzw. Reisepass geben und kopiert alle Seiten zwecks Nachprüfung.
Ein intelligenter Vermieter kontrolliert regelmäßig und bei Verdacht sofort, welche Personen in der Mietwohnung gemeldet sind.
Den Schloßaustausch würde ich dem Mieter mit der Begründung „verkaufen“, dass das Schloss offensichtlich so stark defekt sein muss, denn wie könnten sonst laufend Schlüssel abbrechen?
Kein schriftliche Zustemmung des Mieters zum Schlosstausch = keine weiteren Schlüssel für das alte Schloss.
Wenn noch weitere Fragen sind, bitte noch einmal melden.