Wohnungsübergabe und Problem mit weißeln! Neuer Mieter reklamiert nachträglich ständig!

Guten Tag.
Ich bin nach 15 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Lt. meinem Mietvertrag muß ich nur weißeln.
Dies habe ich auch unter Zeugen 2 Tage lang gemacht. Teilweise sogar die Wände 2x geweißelt!

Zur Übergabe mit dem neuen Mieter und dem Vermieter wurde nichts beanstandet!
Jetzt fast 2 Wochen später erhalte ich immer wieder reklamationen vom neuen Mieter, dass angeblich
einige Stellen nicht schön geweißtelt wurden! Nach fast 2 Wochen.

Mal ist da angeblich nicht geweißtelt, mal da nicht. Auch reklamiert der neue Mieter beim Vermieter jetzt erst
Schönheitsreparaturen (muß ich lt. Mietvertrag nicht übernehmen) wie Kit der Fensterscheiben sind nicht mehr schön, Gurt der Rollläden sind nicht mehr schön weiß, Steckdosen sind nicht mehr schön (vergilbt) etc.

Mich nervt das schon schön langsam! Warum hat die neue Mieterin dies nicht bei der Übergabe, oder ein paar Tage danach reklamiert? Dann hätte ich sicherlich die angeblichen Stellen nochmals geweißelt…

Wie sollte ich nun vorgehen?

Dankeschön

Huhu,

Fraglich ist, ob die Klausel der Schöhnheitsreperaturen überhaupt gültigkeit bessessen hat.

Was jedoch nciht fraglich ist, ist dass du mit den derzeitigen Mieter kein Vertragliches Verhältnis hast und du auf keiner weiße auf irgendetwas eingehen musst. Dies mit den derzeitigen Mieter kalrstellen und dann Totstellen.

Meine Güte nochmal !

Was hast Du als Ex-Mieter mit dem neuen Mieter in deiner alten Wohnung zu schaffen ?

Nix.

Also verbiete Dir alle Forderungen oder Beschwerden, regiere darauf nicht.
zuständig wäre allein der Vermieter, der hat die Wohnung offenbar abgenommen und damit ist alles OK.
Ausgebrochener Fensterkitt, vergilbte Steckdosen = damit hat Mieter sowieso nix zu schaffen = alles Sache des Vermieters( weil Reparatur/Instandhaltung)

MfG
duck313

Und ab dann hast du nichts mehr mit der Wohnung zu tun.

Alles ignorieren was vom neuen Mieter kommt. Der kann dir genau… nix.

Auch ich möchte nochmal betonen. Der Ansprechpartner für den neuen Mieter ist der Vermieter, nicht der alte Mieter.

Alter Mieter und neuer Mieter haben kein Vertragsverhältnis zueinander.

(Ausnahmen wie Abstand für Möbel, Küchen oder Umbauten bestätigen nur die Regel.)

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Da antwortet man dem Nachmieter kurz und bündig, er möge sich an seinen Vermieter als Vertragspartner wenden und ignoriert all seine weiteren Mitteilungen hartnäckig.

Ist deine Übergabe ohne Beanstandungen seitens deines Vermieters verlaufen, kann der Neumieter sich über vermeindlich unsachgemäße Malerarbeiten wie Zustand der Rolladengurte oder Schalter (auch) bei ihm beschweren bis er schwarz wird: Er hat die Wohnung in genau dem vorhandenen Zustand angemietet und insofern keinerlei Forderungsansprüche.

Der VM schuldet vertragsgemäße Gebrauchstüchtigkeit, keine Renovierung oder Austausch bereits benutzter Einrichtungen - es sei denn, es wäre ihm bei Mietvertragschluss etwas anderes zugesichert worden.

Mit all dem hast du aber nach deiner ordnungsgemäßen Übergabe nichts mehr zu tun.

Selbst dein ehemal. Vermieter hätte keinerlei Forderungen mehr an dich zu richten, wenn die ordnungsgemäße Übergabe durch Zeugenaussagen oder unterschriebenes Übergabeprotokoll glaubhaft gemacht werden könnte

G imager