Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabe tapezierte Decken
Hallo!
Zur Vorgeschichte: Die Mieterin meiner Eigentumswohnung ist verstorben, ihre Tochter hat daraufhin den Mietvertrag gekündigt. Nun laufen die Verhandlungen darüber, wie die Wohnung übergeben werden soll. Schönheitsreparaturen wurden seit langer Zeit nicht mehr durchgeführt, sind aber wohl auch nicht rechtens in diesem Fall, denn der alte Mietvertrag hat die bekannten starren Klauseln. Allerdings steht im damaligen Übergabeprotokoll von 1988, dass die Wohnung in „ordnungsgemäßem“ Zustand übernommen wurde. Nun wurde seitens der Mieter allerdings die Decke tapeziert, unter der Tapete gibt es jedoch Löcher und Beulen. Das sieht wirklich nicht gut aus. Muss ich das so bei der Wohnungsübergabe akzeptieren? Muss die Tapete entfernt und die Decke wieder begradigt/gespachtelt werden? Oder ist das ein ordnungsgemäßer Zustand?
LG Ändern

Hallo,

mal ganz davon abgesehen, was hier rechtlich richtig ist:

Nach dem Tod der Mutter wird sich die Tochter um eine ganze Menge Dinge kümmern müssen, von der Trauer ganz zu schweigen. Sind die Tapeten an der Decke denn wirklich so wichtig? Kannst du nach fast 30 Jahren Mietdauer über so etwas nicht hinwegsehen und der Hinterbliebenen etwas abnehmen?

Nur mal so als Gedanke.

Gruß,
Steve

Wer weiß ?

kannst Du denn belegen, die Decke war bei Anmietung glatt und einwandfrei ?

Da nicht tapeziert war, können die Löcher und Beulen doch allenfalls dann vom Mieter stammen, wenn der mehrfach tapeziert hatte.
Denn diese Schadstellen kommen doch nicht vom einmaligen tapezieren auf glatter Decke ! Wenn, dann waren sie vorhanden.
Nur bei festsitzenden alten Tapeten und Spachteleinsatz macht man leichte Schadstellen rein. Fast zwangsläufig.

MfG
duck313

Hallo!

Du postest unter Mietrecht. Ja klar, man kann ein Fass aufmachen, sich an den ordnungsgemäßen Zustand klammern, einen Gutachter (natürlich einen Advokaten, sodann einen Architekten) beauftragen, der nach Untersuchung des Verputzes zum Ergebnis kommt, dass die Zimmerdecke vor Jahrzehnten vermutlich glatt war, unter Einschaltung eines Innenarchitekten mehrere Malerfirmen zur Angebotsabgabe auffordern, um sodann festzustellen, dass die Beseitigung des als absolut ruinös hingestellten Schadens mindestens den Gegenwert einer S-Klasse kostet (die Beauftragung einer Entsorgungsfirma für mehrere qm Tapete noch gar nicht eingerechnet, ferner ein Reinigungsunternehmen, vorsorglich ein Kammerjäger und ein Baubiologe etc.) und man sich natürlich unter diesen Umständen außerstande sieht, auch nur einen Cent der vor einer Generation geleisteten Kaution heraus zu rücken. So kann man anderen Menschen das Leben möglichst sauer gestalten, um sich hernach diebisch über den mit unternehmerischer Tüchtigkeit erwirtschafteten Gewinn zu freuen.

Es gäbe allerdings auch eine ganz andere Herangehensweise, die natürlich überhaupt nicht in Betracht kommt: In einem alten Fetzen Papier gibt’s eine Beule. Solcher Mist lohnt ja nicht einmal, ihn zu ignorieren. Immerhin ist eine Wohnung nach 28 Mietjahren so gut wie immer ein Fall für eine grundlegende Renovierung, so dass man wirklich andere Sorgen haben sollte, als die Beule im Papier auch nur zu erwähnen.

Außerdem gibt es eine weitere Kategorie von Leuten. Die sehen solche Beule in der Tapete, reißen sie auf (nicht schneiden, wirklich reißen), klatschen mit einem sog. Kuttenlecker drunter, was gerade zur Hand ist, Kleister, Binderfarbe, ist wirklich wurscht und schon ist die Beule weg. Arbeitszeit wenige Sekunden. Materialaufwand in Cent nicht auszudrücken. Vor der Neuvermietung wird ja wohl ohnehin mindestens neu gestrichen. Aber vergiss es, ist viel zu einfach. Man braucht Beratung mindestens durch Haus und Grund und/oder ein Rechtsforum und dann legt man los mit bösen Briefen per Einschreiben oder man zieht gleich vor Gericht.

Gruß
Wolfgang

Schäden sind unabhängig von der Schönheitsreparaturklausel anzusehen. Nun ist allerdings die Frage ob die Mieterin für die Schäden verantwortlich ist oder dies einfach auf Grund des Alters der Wohnung (Mietdauer + Zeit davor?)entstanden sind, dann wäre die Vermieterin in der Pflicht gewesen und man kann froh sein, dass die Mieterin dies nicht gefordert hat.

Die Beweisführung dürfte nicht ganz einfach sein.

Da, wie schon angesprochen, eine Modernisierung der Wohnung sinnvoll erscheint ggf nebst Neuverlegung von Stromkabeln (Wände Decken Schlitzen) muss man so oder So Spachtel und Putzarbeiten vornehmen. Da fällt das ganze nicht wirklich ins Gewicht.

Hi,

da hattest Du also 28 Jahre lang keinerlei Geld- und Zeit-Aufwand für Mieterwechsel mit den dazugehörigen Wohnungsabnahmen und -übergaben.
Vermutlich mußtest Du auch nie der Miete hinterherlaufen.

Das alles setze bitte ins Verhältnis zu:

Nun wurde seitens der Mieter allerdings die Decke tapeziert, unter der Tapete gibt es jedoch Löcher und Beulen

Ich finde, hier ist eine besenreine Leerräumung angemessen und völlig ausreichend.
Zahl der Tochter die Kaution zurück abzgl. eines angemessenen Einbehalts für noch zu erstellende Betriebs- und Heizkosten-Abrechnungen und gut ist.

Gruß
.