Wohnungsübergabe

Hallo Experten im Mietrecht,

Mieter A hat im März sehr frühzeitig seine Wohnung zum 31.08.07 (3 Monate beträgt die Kündigungsfrist) gekündigt.

Nach einer Besichtigung des Vermieters einigen sich beide Parteien darauf, dass die Wohnung wie sie ist übergeben werden kann.

Man einigt sich weiterhin, dass der Mieter dem Vermietern einen noch mitzuteilenden Betrag für das Streichen der Fenster zahlt.

Der Mieter vereinbart nun einen konkreten Übergabetermin für den 30.08., 18:00 Uhr mit dem Vermieter.

Wer nicht kommt, ist der Vermieter.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Termine von ihm vergessen werden (der erste Besichtigungstermin war ihm auch entfallen, Tage später rief er dann mal an), zu anderen Terminen kam er mindestens zu spät.

So weit der Sachverhalt. Der Mieter ist nun ziemlich genervt, hockt zu Hause nun weiterhin mit all den Schlüsseln und ist es leid, dem Vermieter hinterher zu rennen.

Der Mieter hat heute dem Vermieter per Fax mitgeteilt, dass er die SChlüssel für ihn bereit hält, dieses Mal aber der Vermieter sie sich abholen müsste, da der Mieter auch nicht alle Zeit der Welt hat, um immer wieder zur alten Wohnung zu fahren.

Sicherlich ist dies nun die emotionale Seite, die jeder Mieter verstehen kann. Aber wie sieht es rechtlich aus. Ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter immer wieder hinterher zu telefonieren und zu rennen, damit endlich eine Übergabe stattfinden kann?

Auch die Malerkosten sollten eigentlich bereits vor 3 Wochen dem Mieter mitgeteilt werden. Bis heute gab es keine Info. Auf Nachfrage des Mieters, erhielt er die Antwort „noch keine Zeit gehabt“.

Vielen Dank für Ratschläge, was nun zu tun ist.

Grüße
Demenzia

Hallo,

Mieter A muss dem VM unbedingt nun schriftlich bestätigen, was vereinbart wurde und den Schlüssel entweder mit Zeugen oder sofort per Einwurf-Einschreiben zustellen. E reicht nicht aus, den VM aufzufordern, die Schlüssel abzuholen. Solange der Mieter die Schlüssel hat,hat er auch die Miete nebst Nebenkosten zu zahlen. Der Mieter hat eine Bringschuld.

Gruss Günter

Mieter A hat im März sehr frühzeitig seine Wohnung zum
31.08.07 (3 Monate beträgt die Kündigungsfrist) gekündigt.

Nach einer Besichtigung des Vermieters einigen sich beide
Parteien darauf, dass die Wohnung wie sie ist übergeben werden
kann.

Man einigt sich weiterhin, dass der Mieter dem Vermietern
einen noch mitzuteilenden Betrag für das Streichen der Fenster
zahlt.

Der Mieter vereinbart nun einen konkreten Übergabetermin für
den 30.08., 18:00 Uhr mit dem Vermieter.

Wer nicht kommt, ist der Vermieter.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Termine von ihm vergessen
werden (der erste Besichtigungstermin war ihm auch entfallen,
Tage später rief er dann mal an), zu anderen Terminen kam er
mindestens zu spät.

So weit der Sachverhalt. Der Mieter ist nun ziemlich genervt,
hockt zu Hause nun weiterhin mit all den Schlüsseln und ist es
leid, dem Vermieter hinterher zu rennen.

Der Mieter hat heute dem Vermieter per Fax mitgeteilt, dass er
die SChlüssel für ihn bereit hält, dieses Mal aber der
Vermieter sie sich abholen müsste, da der Mieter auch nicht
alle Zeit der Welt hat, um immer wieder zur alten Wohnung zu
fahren.

Sicherlich ist dies nun die emotionale Seite, die jeder Mieter
verstehen kann. Aber wie sieht es rechtlich aus. Ist der
Mieter verpflichtet, dem Vermieter immer wieder hinterher zu
telefonieren und zu rennen, damit endlich eine Übergabe
stattfinden kann?

Auch die Malerkosten sollten eigentlich bereits vor 3 Wochen
dem Mieter mitgeteilt werden. Bis heute gab es keine Info. Auf
Nachfrage des Mieters, erhielt er die Antwort „noch keine Zeit
gehabt“.

Vielen Dank für Ratschläge, was nun zu tun ist.

Grüße
Demenzia

Hi -

Mieter A muss dem VM unbedingt nun schriftlich bestätigen, was
vereinbart wurde und den Schlüssel entweder mit Zeugen oder
sofort per Einwurf-Einschreiben zustellen.

ja - genau den Gedanken hatte ich inzwischen auch. Hatte erst die Überlegung, dass man die Schlüssel bei einem Anwalt hinterlegt.

Der Mieter hat eine Bringschuld.

naja, das mag ja sein. Aber was soll der Mieter denn noch tun? den Vermieter durch Polizei abholen lassen zum Termin? Der Mieter ruft 2 x in der Woche an, um nach Terminen und Infos, was er zahlen soll, zu „betteln“. Irgendwo ist doch auch mal Ende mit „Bringschuld“ - oder?

Danke dir für die Bestätigung unserer Idee.

leider wird das Einschreiben erst am Montag auf den Weg gehen. Aber das ist nun nicht zu ändern.

Gruß
Demenzia