Hallo Experten im Mietrecht,
Mieter A hat im März sehr frühzeitig seine Wohnung zum 31.08.07 (3 Monate beträgt die Kündigungsfrist) gekündigt.
Nach einer Besichtigung des Vermieters einigen sich beide Parteien darauf, dass die Wohnung wie sie ist übergeben werden kann.
Man einigt sich weiterhin, dass der Mieter dem Vermietern einen noch mitzuteilenden Betrag für das Streichen der Fenster zahlt.
Der Mieter vereinbart nun einen konkreten Übergabetermin für den 30.08., 18:00 Uhr mit dem Vermieter.
Wer nicht kommt, ist der Vermieter.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Termine von ihm vergessen werden (der erste Besichtigungstermin war ihm auch entfallen, Tage später rief er dann mal an), zu anderen Terminen kam er mindestens zu spät.
So weit der Sachverhalt. Der Mieter ist nun ziemlich genervt, hockt zu Hause nun weiterhin mit all den Schlüsseln und ist es leid, dem Vermieter hinterher zu rennen.
Der Mieter hat heute dem Vermieter per Fax mitgeteilt, dass er die SChlüssel für ihn bereit hält, dieses Mal aber der Vermieter sie sich abholen müsste, da der Mieter auch nicht alle Zeit der Welt hat, um immer wieder zur alten Wohnung zu fahren.
Sicherlich ist dies nun die emotionale Seite, die jeder Mieter verstehen kann. Aber wie sieht es rechtlich aus. Ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter immer wieder hinterher zu telefonieren und zu rennen, damit endlich eine Übergabe stattfinden kann?
Auch die Malerkosten sollten eigentlich bereits vor 3 Wochen dem Mieter mitgeteilt werden. Bis heute gab es keine Info. Auf Nachfrage des Mieters, erhielt er die Antwort „noch keine Zeit gehabt“.
Vielen Dank für Ratschläge, was nun zu tun ist.
Grüße
Demenzia