Hallo allerseits. Ich habe eine Frage zur Wohnungsübergabe.
Angenommen, im Übergabeprotokoll sind neben der EBK z.B. diverse Deckenlampen und andere kleine Gegenstände (Wäscheständer, Handtuchhalter, etc.) aufgelistet, die bei Wohnungsübernahme vorhanden waren. Bei einer EBK ist der Fall recht klar - die muss in gutem Zustand übergeben werden, aber wie wäre es bei den Lampen? Könnte ein Vermieter verlangen, dass alle Lampen beim Auszug noch vorhanden sind (angenommen, sie wären bereits beim Einzug sehr alt und nicht hochwertig gewesen)?
Viele Grüße & Danke für Eure Antworten!