Wohnungsübergabe

Hallo,
kann ein Vermieter bei der Wohungsübergabe verlangen, dass die Sachen wie z. B. Fussbodenleisten die vor 13 Jahren in der Wohnung waren wieder angebracht werden sollen?

Ja.

Hallo,

ja, denn der Vermieter hat bei Mietvertragsende einen Anspruch darauf, dass er die Wohnung wieder im ursprünglichen, nur eben vertragsgemäß abgenutzten, Zustand zurück erhält.

So muss er fehlende Türen, Schlüssel oder Leisten nicht hinnehmen. Das wäre auch ein „Weniger“ gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Allerdings: Der Ersatzanspruch dürfte gegen Null gehen, da die Leisten keinen Wert mehr haben. Es bleiben aber noch die Kosten für das Anbringen der neuen Leisten. Sprich: Die Arbeitsleistung muss ersetzt werden, aber nicht die Anschaffungskosten.

Die Dienstleistung kann man dann noch als haushaltsnahe Dienstleistung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen, so dass das Geld nicht völlig verloren ist.

Viele Grüße
Heidi Schnurr

Was wäre wenn in diesem Falle, damals bei dem Einzug die alten Leisten rausgerissen wurden und die neuen angebracht wurden?

Hi,

wenn der Mieter dies ohne Zustimmung des VM getan hätte, hätte er sich vor 13 Jahren ins Unrecht gesetzt, dass darf er nämlich nicht.

Sollten die alten Leisten auch noch weggeworfen worden sein, hätte der Mieter ein ordentliches Problem.

Gruß
Nita

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