Wohnungsübergabe

Hallo,

angenommen es bestünde seit 13 Jahren ein sehr angenehmes und absolut problemloses Mietverhältnis mit Mietern welches auch so bleiben soll.

Der Vermieter hat 1997 einen normalen Formularmietvertrag mit den Mietern geschlossen, darin ist auch handschriftlich der Übergabezustand bei Mietende vermerkt: Urprünglicher Zustand „Raufaser weiß“ ist wieder herzustellen.

Nun haben die Mieter jedoch gekündigt und der Vermieter hat sich die Wohnung mal angesehen.
Die Mieter haben damals eine komplett neu renovierte Wohnung übernommen. Die Renovierung erfolgte durch ein Fachunternehmen, Raufaser weiß, Teppichböden neu, hochwertige Einbauküche neu, Fliesen neu.

Die Raufaser wurde durch die Mieter entfernt und durch Vinyltapete sehr unfachmännisch ersetzt, Nähte überlappen z. T. 2-3mm oder stehen offen, tapete löst sich z. T. mehrere cm ab, kurz gesagt: Sieht schlimm aus und kann so nicht neu vermietet werden.
Der Teppichboden hat die üblichen Verschleißerscheinungen, die Küche scheint übermäßig genutzt worden zu sein, Kanten sind abgescheuert und der Elektroherd/Backofen ist stark verkrustet, auf die Flur Fliesen wurde ein Teppich mit doppelseitigem Klebeband geklebt.

Nun die Fragen:

  1. Mit der Erneuerung des Teppichbodens haben die Mieter ja wohl nichts zu tun; richtig?
  2. Muss der Mieter vor Auszug wieder Raufaser kleben und weiss streichen?
  3. Wie kann mit dem Zustand der Küche verfahren werden?
  4. Wie ist die gelbliche Verfärbung durch das Klebeband an den Fliesen zu sehen?

Vielen Dank im Voraus
Gruß Klaus

wie das jetzt mit dem renovieren gehandhabt wird, weiß ich nicht genau (->tapezieren). aber ich würde zumindest vermuten, dass schönheitsreperaturen ausgeführt werden müssen. da würde ich mal google anwerfen und mir ansehen, was die mieterverbände dazu schreiben.

aber: der vermieter kann darauf bestehen, dass alle einbauten des mieters auch von selbigem wieder entfernt werden (es sei denn man hat sich auf anderes geeinigt). damit wäre auf alle fälle der teppich auf den fliesen abgehakt, genauso wie die klebereste.

Hallo. Ich kann nur soviel sagen, dass ich von einer Situation weiss, bei der 4 Mal angefahren werden musste um noch bereits verschlossene Bohrlöcher, schöner zu verschliessen im korrekten Farbton. Der VM darf, so wie mir bekannt ist, die Abgabe ablehnen mit einer Frist und Möglichkeit für den Mieter, die Angelegenheit auf eigene Initiative zu korrigieren. Was vorallem bei der Tapete vorzutragen wäre.