Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mieter ziehen aus der Wohnung aus und als die Mieter eingezogen sind, gab es kein Übergabeprotokoll.
Wer ist nun in der Beweispflicht, bezüglich möglichen Schäden in der Wohnung?
Gesetz den Fall, die Mieter lebten 4 Jahre nachweislich mit undichten Fenstern, gibt es da eine Verjährungsfrist? Kann man noch nachträglich Geld zurückverlangen, oder die spätere Heizkostenabrechnung mit Vermieter teilen?