wohnungsübergabe

Angenommen man hat seine Wohnung gekündigt mit einschreiben und so.
Aber der Vermieter reagiert nicht auf die Kündigung und auch nicht auf Termin vorschläge zur Wohnungsübergabe?
Was würdet Ihr da machen?
Es würde ja auch um die Kaution usw. gehen.

Hallo,

Angenommen man hat seine Wohnung gekündigt mit einschreiben
und so.
Aber der Vermieter reagiert nicht auf die Kündigung und auch
nicht auf Termin vorschläge zur Wohnungsübergabe?

der Vermieter muss auch nicht reagieren.
Er hat die Kündigung erhalten, und gut ist.

Was würdet Ihr da machen?

Zum Ende der Mietzeit den Schlüssel zu schicken!

Es würde ja auch um die Kaution usw. gehen.

Mit der Kaution hat der Vermieter sowieso ein paar wochen bzw. ein paar Monate zeit, zumindest für enen Teil davon!

Liebe Grüße
Michael

Hallo,

eine Kündigung muss nicht bestätigt wreden.
Wurde die Kündigung fristgemäß zugetsellt?

Ohne Übergabeprotokoll und/oder Wohnungsabnahme die Schlüssel an den VM zu schicken, ist allerdings keine so gute Idee:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1322651…

Der Mieter muss die Wohnung aktiv an den VM übergeben und ihm Termine (wie bereits geschehen) anbieten, siehe auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendi…
Gibts vielleicht einen Hausverwalter?
Der VM hat durchaus eine Mitwirkungspflicht was die Übergabe betrifft, inwieweit sich das aber auf die Wohnungsübergabe und etwaig vorhandene Mängel auswirkt, kann ich nicht beurteilen.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Rueckgabe-Mietwoh…

Evtl. funktioniert auch das hier:
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detai…

Gruß
M.

Hallo,

eine Kündigung muss nicht bestätigt wreden.
Wurde die Kündigung fristgemäß zugetsellt?

Ohne Übergabeprotokoll und/oder Wohnungsabnahme die Schlüssel
an den VM zu schicken, ist allerdings keine so gute Idee:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1322651…

nicht uninteressant dieser link. aber mir stellen sich da ein paar fragen:

  1. zum thema bestätigung der kündigung: auch wenn sie nicht bestätigt wird, wird sie dann zum nächsten fristgerechten termin gültig?

  2. wenn (wie im link geschildert) die abnahme erst später erfolgt - wer ist in der zwischenzeit denn für die wohnung zuständig? da kommt die erste frage wieder dazu: wenn die kündigung da schon gültig war, ist man ja auch nicht mehr verpflichtet, miete zu zahlen. und jeder normale mieter würde dann auch schon alle zusätzlichen verträge (gas, strom, wasser usw.) kündigen. angenommen, die zeit zwischen kündigung und rücknahme liegt im winter und
    a) der ehemalige mieter kümmert sich nicht drum - und in der wohnung frieren die wasserleitungen ein
    b) der ehemalige mieter kümmert sich und stellt z.b. die heizung an

wer bezahlt das dann? gerade bei punkt a) würden doch schäden entstehen, die der vermieter (und auch der mieter) erst bei der übergabe feststellen würden.

eine Kündigung muss nicht bestätigt wreden.
Wurde die Kündigung fristgemäß zugetsellt?

Ohne Übergabeprotokoll und/oder Wohnungsabnahme die Schlüssel
an den VM zu schicken, ist allerdings keine so gute Idee:
http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1322651…

nicht uninteressant dieser link. aber mir stellen sich da ein
paar fragen:

  1. zum thema bestätigung der kündigung: auch wenn sie nicht
    bestätigt wird, wird sie dann zum nächsten fristgerechten
    termin gültig?

Ja, wenn die Kündigung rechtzeitig beim VM eingegangen ist und fristgerecht gekündigt wurde, ist sie gültig.
Der Mieter muss nun am Ende der Kündigungsfrist einen Termin für die Übergabe mit dem VM ausmachen.

  1. wenn (wie im link geschildert) die abnahme erst später
    erfolgt - wer ist in der zwischenzeit denn für die wohnung
    zuständig?

Kommt darauf an…hat der Mieter die verspätete Übergabe zu
verantworten kann der VM Schadenersatz verlangen.
Kommt aber der VM seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann
er eben keinen Schadenersatz für eine verzögerte Vermietung
verlangen.

Das ändert aber nichts daran, dass der Mieter nachweisen muss,
die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand mängelfrei
zurückgegeben zu haben.

da kommt die erste frage wieder dazu: wenn die
kündigung da schon gültig war, ist man ja auch nicht mehr
verpflichtet, miete zu zahlen.

Nach Beendigung des Mietvertrages (Kündigunsfrist!) zahlt der
Mieter keine Miete mehr…vorausgesetzt, er hat keine etwaige
Verzögerung einer Neuvermietung zu verantworten.

und jeder normale mieter würde
dann auch schon alle zusätzlichen verträge (gas, strom, wasser
usw.) kündigen. angenommen, die zeit zwischen kündigung und
rücknahme liegt im winter und
a) der ehemalige mieter kümmert sich nicht drum - und in der
wohnung frieren die wasserleitungen ein
b) der ehemalige mieter kümmert sich und stellt z.b. die
heizung an

Eine Wohnungsrückgabe erfolgt idealerweise knapp vor dem Ende
des Mietvertrages. Während der Kündigungsfrist ist nach wie
vor der Mieter in der Verantwortung für die Wohnung, bis zum
allerletzten Tag. Erst danach fällt das unter Leerstand und
damit dem VM zur Last.
Der M muss also während der Kündigungsfrist auch die
Nebenkosten noch bedienen.

Gruß
M.

Eine Wohnungsrückgabe erfolgt idealerweise knapp vor dem Ende
des Mietvertrages. Während der Kündigungsfrist ist nach wie
vor der Mieter in der Verantwortung für die Wohnung, bis zum
allerletzten Tag. Erst danach fällt das unter Leerstand und
damit dem VM zur Last.
Der M muss also während der Kündigungsfrist auch die
Nebenkosten noch bedienen.

das ist alles klar, aber das war nicht meine frage. die frage ist, wer müsste bei verspäteter übergabe zahlen. ok, du schriebst sinngemäß, derjenige, der es verschuldet hat. würde ich dir auch zustimmen. aber z.b. in meinem beispiel. mieter kündigt fristgerecht zu ende oktober (es ist noch warm draußen) und dreht die heizungen ab. evt. lässt er sogar noch ein fenster auf kipp, damit es gut lüftet. außerdem versucht unser mieter immer wieder einen übergabetermin mit dem vermieter zu vereinbaren. der vermieter stellt sich aber einfach tot und reagiert erst im februar. zwischendurch war es arschkalt und die heizungen sind eingefroren und geplatzt. das wird jetzt bei der übergabe festgestellt. der vermieter sieht das natürlich als schaden an, den der mieter verursacht hat. der mieter sagt, das ist nach ablauf der kündigungsfrist geschehen…

geht auch mit weniger drastischen (und realistischeren) beispielen…

hi,
kündigung + terminvorschläge mit EINSCHREIBEN + RÜCKANTWORT versenden, das kostet etwas über 4€, aber dann hast du einen beweis, das deine post eingegangen ist. wenn sich keiner meldet, bringst du persönlich mit einer zeugenperson den schlüssel ins vermietungsbüro/ gegen unterschrift oder gibst ihn beim hausmeister ab, gegen unterschrift. mach bitte fotos der wohnung mit datumanzeige. so würde ich es tun. gruß kfm

Hallo,

schlüssel … oder gibst ihn beim hausmeister ab, gegen unterschrift.

Vorsicht, der muss auch bevollmächtigt sein, den Schlüssel anzunehmen, sonst nützt das nichts: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schlue…
Gruß
loderunner (ianal)

das ist alles klar, aber das war nicht meine frage. die frage
ist, wer müsste bei verspäteter übergabe zahlen. ok, du
schriebst sinngemäß, derjenige, der es verschuldet hat. würde
ich dir auch zustimmen. aber z.b. in meinem beispiel. mieter
kündigt fristgerecht zu ende oktober (es ist noch warm
draußen) und dreht die heizungen ab. evt. lässt er sogar noch
ein fenster auf kipp, damit es gut lüftet. außerdem versucht
unser mieter immer wieder einen übergabetermin mit dem
vermieter zu vereinbaren. der vermieter stellt sich aber
einfach tot und reagiert erst im februar. zwischendurch war es
arschkalt und die heizungen sind eingefroren und geplatzt. das
wird jetzt bei der übergabe festgestellt. der vermieter sieht
das natürlich als schaden an, den der mieter verursacht hat.
der mieter sagt, das ist nach ablauf der kündigungsfrist
geschehen…

Ich sehe hier den Mieter in der Hauptpflicht.
Er muss die Wohnung wirksam zurückgeben. Das ist nicht erfolgt, denn auch die Schlüssel wurden nicht übergeben. Insofern konnte der VM auch nicht über die Wohnung verfügen.
Auch kann dem Mieter vorgeworfen werden trotz bekannter längerer Abwesenheit ein Fenster offen gelassen zu haben.

Inwieweit dem VM eine Verletzung seiner Mitwirkungspflicht vorgeworfen werden kann, oder ob er diese Verzögerung gar nicht schuldhaft zu verantworten hat, wage ich nicht zu beurteilen.

Gruß
M.

ja, dau hast recht. daran hatte ich nicht gedacht. gruß kfm