Hallo,
kann man auch wenn man den Vermieter nicht nochmal sehen möchte zur Wohnungsübergabe einfach die Schlüssel in den Briefkasten werfen, ohne die Kaution zu gefährden?
mfg
pfeife999
Hallo,
kann man auch wenn man den Vermieter nicht nochmal sehen möchte zur Wohnungsübergabe einfach die Schlüssel in den Briefkasten werfen, ohne die Kaution zu gefährden?
mfg
pfeife999
kann man auch wenn man den Vermieter nicht nochmal sehen
möchte zur Wohnungsübergabe einfach die Schlüssel in den
Briefkasten werfen, ohne die Kaution zu gefährden?
Das sollte man auf jeden Fall vermeiden.
Zur Wohnungsübergabe gehört auch das gemeinsame Feststellen der Zählerstände und des Wohnungszustandes. Ausserdem wird in der Regel ein Übergabeprotokoll von beiden unterschrieben.
Möglicherweise kann man das auch so machen wie von dir beschrieben, aber ich glaube die Kaution kannste dann getrost abschreiben 
Hallo,
die einfache Rückgabe der Schlüssel ist nach geltender Rechtsprechung noch keine rechtsgültige Wohnungsübergabe!
Verläßt der Mieter die Wohnung einfach, und wirft die Schlüssel ohne weiteres Zutun in den Briefkasten des Vermieters, so liegt hierin keine rechtswirksame Übergabe (LG Köln 1. Zivilkammer, Urteil vom 2. Juli 1987, Az: 1 S 609/86)
Man könnte evtl. jemanden schicken, der einen vertritt.
Gruß
Nita
Eigentor
Hallo Pfeife,
da schiesst Du Dir evtl. ein Eigentor.
Ohne Übergabeprotokoll kann der Vermieter dann Schäden „finden“ die vorher nicht dawaren. du kannst das Gegenteil dann nicht mehr beweisen.
Zu DEINER Sicherheit solltest Du eine Wohnungsübergabe machen.
Gruß elmore