Hallo zusammen,
folgende Annahme:
2011 Bezug einer Mietwohnung direkt nach Auszug der Eigentümer, die Wände nicht weiß, keine Löcher verspachtelt, Putz an den Ecken teilweise abgeschlagen.
Im MV stünde nichts bzgl. „Streichen bei Auszug“…
Nun würden die fiktiven Mieter ausziehen und der Vermieter bestünde darauf, dass die Wände in weiß gestrichen werden, wenn der Nachmieter dies so wünscht. Außerdem sei er zum 31.01. selbst im Urlaub und bittet um Vorzug der Wohnungsübergabe um eine Woche…
Welche Rechte und Pflichten hätte der Mieter nun; zählt bereits die neue gesetzliche Regelung mit Überstreichen der „bunten“ Wände wenn das letzte Streichen erst 3 Jahre her wäre?
Im fiktiven Fall wurde die Wohnung im Oktober gekündigt mit 3 Monaten Frist - wann trat die neue Regelung in Kraft und hätte diese Gültigkeit für vor diesem Zeitpunkt gekündigte Mietverhältnisse?
Die Mieter würden gern die Wohnung eben so übergeben, wie sie sie erhalten haben… anstandshalber würden sie aber die neu gebohrten Löcher natürlich zuspachteln, aber die Wohnung streichen??.. helle Pastellgelb, -blau, und -grüntöne…
Wann spätestens müsste außerdem die NK-Abrechnung vorliegen?
Ablesetermin wäre immer zum 30.06…
Danke + Grüße,
Sonja
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