Wohnungsübergabe

Hallo zusammen.Ich nochmal!Hallo auch,Guenther!

Von meiner Vermieterin habe ich noch immer keinen KOstenvoranschlag bekommen.Wie lang ist die Frist hierfür?

Auch sind die Schlüssel übergeben worden.Das heisst doch,dass sie die Wohnung so akzeptiert oder?

Wie ist es rechtlich , wenn sie ohne mir den Kostenvoranschlag zur Zustimmung zu geben, Reparaturen machen laesst ?Ich muss ja erst meine Zustimmung geben und habe das Recht auf einen eigenen Kostenvoranschlag.HAbe aber ohne Schlüssel nicht mehr die Möglichkeit dazu und auch ihren Kostenvoranschlag noch immer nicht.

Wie soll ich mich verhalten?

Sascha

Hallo Sascha,

Von meiner Vermieterin habe ich noch immer keinen
KOstenvoranschlag bekommen.Wie lang ist die Frist hierfür?

Ein Kostenvoranschlag sollte innerhalb zwei Wochen vorliegen.

Auch sind die Schlüssel übergeben worden.Das heisst doch,dass
sie die Wohnung so akzeptiert oder?

Wie ist es rechtlich , wenn sie ohne mir den Kostenvoranschlag
zur Zustimmung zu geben, Reparaturen machen laesst ?

Dann knnst Du Leistungen verweigern.

Ich muss

ja erst meine Zustimmung geben und habe das Recht auf einen
eigenen Kostenvoranschlag.HAbe aber ohne Schlüssel nicht mehr
die Möglichkeit dazu und auch ihren Kostenvoranschlag noch
immer nicht.

Was am Ende bedeuten könnte, dass Deine Vermieterin nichts bekommt.

Wie soll ich mich verhalten?

Du kannst nur abwarten, mehr nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter!

Danke für die schnelle Antwort! Die zwei Wochen Frist für den Kostenvoranschlag ist schon um.Die Übergabe war am 28.10.2003 und heute sind es genau 14 Tage.Kostenvoranschlag habe ich noch nicht erhalten. Was heisst das nun rechtlich? Muss ich nun etwas bezahlen?Oder kann ich nun die gesamte Kaution zurückfordern?

Liebe Gruesse,

Sascha

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Hallo Sascha,

Danke für die schnelle Antwort! Die zwei Wochen Frist für den
Kostenvoranschlag ist schon um.Die Übergabe war am 28.10.2003
und heute sind es genau 14 Tage.Kostenvoranschlag habe ich
noch nicht erhalten. Was heisst das nun rechtlich? Muss ich
nun etwas bezahlen?Oder kann ich nun die gesamte Kaution
zurückfordern?

Du kannst nur abwarten. Auf die Rückzahlung der vollständigen kaution hast Du in dieser kurzen Zeit ohnehin keinen Anspruch. Die gängige Rechtssprechugn läßt dem Vermieter bis zu sechs Monaten Zeit, insbesondere auch dann, wenn Nebenkosten noch nicht angerechnet sind. Ich hoffe nicht, dass Du die Rückerstattung der Kaution für die neue Kaution eingeplant hast. Das funktioniert nie.

Wenn Sie Arbeiten ausfahren lässt, ohne Dich zu informieren oder Dir die Gelegenheit zu geben, kann sie Ansprüche verwirkt haben.

Du hast im Momeent keine Möglichkeit und ich würde auch abwarten, denn erst wenn vorliegt was sie will, kann hier die Frage beantwortet werden. Ansonsten müssten wir hier alles Drehs, Kniffs, Hinterhältigkeiten und mehr austauschen.

Gruss Günter

::Hallo Sascha,

Von meiner Vermieterin habe ich noch immer keinen
KOstenvoranschlag bekommen.Wie lang ist die Frist hierfür?

Ein Kostenvoranschlag sollte innerhalb zwei Wochen vorliegen.

Auch sind die Schlüssel übergeben worden.Das heisst doch,dass
sie die Wohnung so akzeptiert oder?

Wie ist es rechtlich , wenn sie ohne mir den Kostenvoranschlag
zur Zustimmung zu geben, Reparaturen machen laesst ?

Dann knnst Du Leistungen verweigern.

Ich muss

ja erst meine Zustimmung geben und habe das Recht auf einen
eigenen Kostenvoranschlag.HAbe aber ohne Schlüssel nicht mehr
die Möglichkeit dazu und auch ihren Kostenvoranschlag noch
immer nicht.

Was am Ende bedeuten könnte, dass Deine Vermieterin nichts
bekommt.

Wie soll ich mich verhalten?

Du kannst nur abwarten, mehr nicht.

Gruss Günter

Hallo Günter,

die neue Kaution war kein Problem.Mir geht es mehr ums Prinzip.

Es gibt aber neues von der neuen Vermieterin.Meine Verlobte wohnt ja schon lange in der Wohnung und hat Kaution hinterlegt.Bin ja nur zu ihr gezogen. Von der neuen Vermieterin kam gestern ein Schreiben,
in welchem sie darauf hinweist, dass die Miete noch nicht ueberwiesen sei.Wir sollen bis 18.11. überweisen.Sollte so etwas nochmal vorkommen, würde sie die Sache an den Anwalt übergeben. Meine Freundin ist selbständig, teilweise 4 Wochen am Stueck unterwegs und kann erst nach den Einsätzen die Rechnungen stellen, bekommt dann zeitlich versetzt das Gehalt und kann daher nicht regelmässig zum 1. überweisen.In Zukunft werde ich nun ueberweisen,dann geht alles glatt.
Es ist das 3. Mal, dass die Miete erst zum 8. oder 10. überwiesen wurde.Das Schreiben der Vermieterin kam gestern, aber gestern war das geld schon überwiesen.Meine Freundin war Freitag zurueck und daher war Montag der erste Bankarbeitstag.
Soviel dazu.

Die Vermieterin, die immer nur schreibt anstatt zu reden oder anzuklingeln oder anzurufen, hat auch geschrieben, sie wolle keinen Mieter, der so unregelmässig zahlt und sie möchte den Vertrag auflösen.Wir sollten uns ihrem Rat nach nach einer neuen Wohnung umsehen.(Originalwortlau!)

Nun meine Frage: nicht zum 1. gezahlte Miete ist doch kein Kündigungsgrund oder? Sie kann uns rechtlich doch weder fristlos kündigen noch außerordentlich kündigen, oder? Wo ist der Unterschied zw. fristloser und außerordentlich Kündigung? Wie sind sonst so die regulären Kündigungsfristen?

Sie hat in dem Brief kein Datum genannt, also doch auch bei diesem Wortlaut keine Kündigung ausgesprochen,oder zaehlt das?

Wir wollen sie heute anrufen und einen Gesprächstermin vereinbaren.

Danke für Deine Hilfe!

Sascha

Hallo Sascha,

die neue Kaution war kein Problem.Mir geht es mehr ums
Prinzip.

Es gibt aber neues von der neuen Vermieterin.Meine Verlobte
wohnt ja schon lange in der Wohnung und hat Kaution
hinterlegt.Bin ja nur zu ihr gezogen. Von der neuen
Vermieterin kam gestern ein Schreiben,
in welchem sie darauf hinweist, dass die Miete noch nicht
ueberwiesen sei.Wir sollen bis 18.11. überweisen.Sollte so
etwas nochmal vorkommen, würde sie die Sache an den Anwalt
übergeben. Meine Freundin ist selbständig, teilweise 4 Wochen
am Stueck unterwegs und kann erst nach den Einsätzen die
Rechnungen stellen, bekommt dann zeitlich versetzt das Gehalt
und kann daher nicht regelmässig zum 1. überweisen.In Zukunft
werde ich nun ueberweisen,dann geht alles glatt.
Es ist das 3. Mal, dass die Miete erst zum 8. oder 10.
überwiesen wurde.Das Schreiben der Vermieterin kam gestern,
aber gestern war das geld schon überwiesen.Meine Freundin war
Freitag zurueck und daher war Montag der erste Bankarbeitstag.
Soviel dazu.

Tatsache ist, dass die Miete grundsätzlich am 3. des Mnats überwiesen und der 3. heisst auch, dass das Geld an diesem Tag dem Konto des Vermietrs gutgeschrieben sein muss.

Die Vermieterin, die immer nur schreibt anstatt zu reden oder
anzuklingeln oder anzurufen, hat auch geschrieben, sie wolle
keinen Mieter, der so unregelmässig zahlt und sie möchte den
Vertrag auflösen.Wir sollten uns ihrem Rat nach nach einer
neuen Wohnung umsehen.(Originalwortlau!)

Nun meine Frage: nicht zum 1. gezahlte Miete ist doch kein
Kündigungsgrund oder?

Nein, aber da eien unpünktliche Mietzahlung bereits mehrfach erfolgte, kann die Vermieterin eine Abmahnung wegen „unpünktlicher Mietzahlungen“ aussprechen und erklären, dass sie im Wiederholungsfall sich die Kündigung des Mietverhältnisses ausdrücklich vorbehält.

Sie kann uns rechtlich doch weder

fristlos kündigen noch außerordentlich kündigen, oder? Wo ist
der Unterschied zw. fristloser und außerordentlich Kündigung?

Sorry, fristlos und ausserordentlich ist dasselbe. Die übliche Kündigung ist die „ordentlichen Kündigung“.

Wie sind sonst so die regulären Kündigungsfristen?

In allen Verträgen ab 01.09.2003 - , die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind drei Monate. Bei Altverträgen gelten üblicherweise bis 5 Jahre drei Monate, bis 8 Jahre sechs Monate usw.

Sie hat in dem Brief kein Datum genannt, also doch auch bei
diesem Wortlaut keine Kündigung ausgesprochen,oder zaehlt das?

Der Hinweis, dass ihr euch was suchen sollt ist auch keine Kündigung. Das ist aus der Wut heraus wohl eine Bemerkung.

Wir wollen sie heute anrufen und einen Gesprächstermin
vereinbaren.

Iht solltet vielleicht mal klären ob die Zahlungsfrist nicht ab Dezember vom 3. auf den 10. des Monats verlegt werden kann. Aber bitte schriftliche vereinbaren.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die schnelle Antwort. Ich lasse jetzt die Miete von meinem Konto abbuchen.Alles ok.Haben mit der Vermieterin gesprochen.

Eine allgemeine Frage: zaehlt eigentlich Schlafraum zu Wohnraum?Unser DAchboden darf nämlich nicht als WOHNRAUM genutzt werden.Wir schlafen aber da.

Ausserdem gibt es neues von meiner alten Vermieterin, die mich heute anrief. Bis auf einen Gesamtkostenvoranschlag für Malerarbeiten hat sie noch nichts eingeholt.Den Kostenvoranschlag will sie mir Freitag zeigen,aber keine Kopie aushändigen.Angeblich sollen die Kosten u¨ber 1000 EUR betragen. Aber davon muss ich dann ja eh nur die Saetze laut Quotenregelung zahlen. Naja: sie will mir den Voranschlag zeigen und mit mir am Wochenende die Tapeten abreissen und die Farbe in der Küche abkratzen, damit es nicht so teuer wird.Den Rest will sie machen lassen. Ich sehe aber immer noch nicht ein, diese Dinge zu tun oder für die Schaeden aus dem von mir nicht verursachten Wasserschaden,egal ob anteilig oder nicht,zu bezahlen.Für die Türen und die Wanne habe ich keinen Voranschlag erhalten. Wie soll ich mich verhalten?Würdest Du zu dem Termin erscheinen? Ich denk ich gehe hin,lehne aber das Tapetenabreissen durch mich oder Zahlungen für diese Schäden ab.Sie kann ja gern selbst das machen.
Auch will ich einen Brief schreiben und die Kaution binnen 14 Tagen zurückfordern oder sonst zum Anwalt.Ist das Vorgehen so ok?

Der Nachmieterin habe ich geraten, die Miete solange nicht zu zahlen wie die Wohnung in diesem Zustand ist und Arbeiten gemacht werden.

Sascha

Hallo Sascha,

Ausserdem gibt es neues von meiner alten Vermieterin, die mich
heute anrief. Bis auf einen Gesamtkostenvoranschlag für
Malerarbeiten hat sie noch nichts eingeholt.Den
Kostenvoranschlag will sie mir Freitag zeigen,aber keine Kopie
aushändigen.Angeblich sollen die Kosten u¨ber 1000 EUR
betragen. Aber davon muss ich dann ja eh nur die Saetze laut
Quotenregelung zahlen. Naja: sie will mir den Voranschlag
zeigen und mit mir am Wochenende die Tapeten abreissen und die
Farbe in der Küche abkratzen, damit es nicht so teuer wird.Den
Rest will sie machen lassen. Ich sehe aber immer noch nicht
ein, diese Dinge zu tun oder für die Schaeden aus dem von mir
nicht verursachten Wasserschaden,egal ob anteilig oder
nicht,zu bezahlen.Für die Türen und die Wanne habe ich keinen
Voranschlag erhalten. Wie soll ich mich verhalten?Würdest Du
zu dem Termin erscheinen? Ich denk ich gehe hin,lehne aber das
Tapetenabreissen durch mich oder Zahlungen für diese Schäden
ab.Sie kann ja gern selbst das machen.
Auch will ich einen Brief schreiben und die Kaution binnen 14
Tagen zurückfordern oder sonst zum Anwalt.Ist das Vorgehen so
ok?

So einverstanden

Der Nachmieterin habe ich geraten, die Miete solange nicht zu
zahlen wie die Wohnung in diesem Zustand ist und Arbeiten
gemacht werden.

Nicht einverstanden. Lasse die Mieterin selbst entscheiden.

Gruss Günter

Hallo,

Es ist das 3. Mal, dass die Miete erst zum 8. oder 10.
überwiesen wurde.Das Schreiben der Vermieterin kam gestern,
aber gestern war das geld schon überwiesen.Meine Freundin war
Freitag zurueck und daher war Montag der erste Bankarbeitstag.
Soviel dazu.

Was mich wundert ist, dass du die Zahlung noch selbst erledigst. Bei monatlich wiederkehrenden, in der Höhe gleichbleibenden Zahlungen von solcher Wichtigkeit ist es üblich einen Dauerauftrag einzurichten.

Gruss, Niels