wohnungsübergabe

Ich bin 2005 in meine Wohnung gezogen, habe ein Übergabeptotokoll, wo aber leider nicht alle Mängel drauf stehen, da ich diese erts im nachhinein ( ein paar Stunden später als der Vermieter die Wohnung verlassen hat )gesehen habe, meine Schwester aber Zeuge davon ist. Z.B. Schimmel an jedem Fenster, Löcher und Nägel ( Rahmen) Fenster sahen allgemein nicht schön aus und noch ein paar Kleinigkeiten. 2007 ging das Haus an einem neuen Eigentümer über, dieser hat weder die Wohnungen noch die Nebenräume begutachtet. Ich habe die Wohnung wirklich in einem schlechten Zustand bekommen hatte sogar eine Monatskaltmiete erlassen bekommen, um die Wohnung erst mal sauber zu machen, es klebte noch das Fett vom kochen an den Fließen.Wie ist nun die Rechtslage bei Eignetümerwechsel, wenn er nicht weiß wie die Wohnung vorher aussah? Ich sehe nicht ein noch Geld aus zu geben für das was ich nicht verursacht habe. Wer kann helfen? Danke

Können sie mir bitte mitteilen, ob dieses Objekt in Österreich oder Deutschland liegt?

Da ich nur Fragen bezüglich der österreichischen Rechtssprechung beantworten kann.

Danke
LG Wrabel
http://realset.at

In Deutschland

Hallo,

diese Frage solltest du besser einem Juristen stellen. Der bin ich nicht; von daher kann ich dir nur mit meiner Lebenserfahrung helfen.
Du hast ein Übergabeprotoll unterschrieben und dich dannach mehrere Jahre nicht mehr um die nachträglich entdeckten Mängel gekümmert? Das sieht dann schlecht aus. Der neue Vermieter geht natürlich von diesem alten Übergabeprotokoll aus. Dies müsste m.W. auch gültig sein. Je nach Vermieter kann man ja mit denen reden. Aber einen rechtlichen Anspruch hast du imho nicht. Der geht natürlich davon aus. daß du die Schäden verursacht hast. Ich befürchte: Pech gehabt. Speziell beim Schimmel hättest du eigentlich allein schon in eigener Sache (giftig!) aktiv werden sollen. Wenn der Schimmel nicht durch falsche oder fehlende Lüftung entstanden ist, hättest du sogar einen Anspruch auf Mängelbeseitigung gehabt.
Sorry, daß ich dir nichts angenehmeres schreiben kann. Versuche dennoch noch mal einen Juristen zu kontaktieren, damit du auch auf der sicheren Seite bist.
Gruß aus Köln
Christian

Da kann ich leider nicht helfen

eberhard

Ich bin 2005 in meine Wohnung gezogen, habe ein
Übergabeptotokoll, wo aber leider nicht alle Mängel drauf
stehen, da ich diese erts im nachhinein ( ein paar Stunden
später als der Vermieter die Wohnung verlassen hat )gesehen

In Deutschland

sorry, da ich die gesetzliche Lage höchstrichterlich nicht kenne, so würde ich empfehlen den Eigentümer zu informieren, dass die Wohnung bei der Übergabe in einen katastrophalen Zustand war, grundsätzlich mache ich als Hausverwalter immer ein Übernahmeprotokoll teils mit Fotos, damit nicht im nachhinein diskutiert werden muss.

Nachdem dies fehlt, sind sie in der besseren Position wenn sie vorab agieren und dies am besten brieflich mitteilen und denken sie immer an an übergabeprotokoll, dies ist eine der wichtigsten bestandteile bei einer wohnungsübernahme.

LG Wrabel
http://realset.at