Angenommen bei Person X und Y sah die Wohnung bei Einzug wie folgt aus:
nicht besenrein
ungestrichene Wände, aber ‚weiß‘
keine Küche, nur eine Spüle mit Unterschrank, die samt Armaturen aber nur vom Vormieter überlassen, also nicht vom Vermieter gestellt wurden
ziemlich abgenutze Fensterrahmen und Heizkörper auch schon seit längerem nicht mehr gestrichen
Person X und Y haben die Wohnung bei Einzug gestrichen, außer das Bad. Außerdem haben sie eine Küche eingebaut und Spüle + Unterschrank, die vorher drin waren, in den Keller gestellt.
Im Wohnzimmer haben haben X und Y sechs farbige Quadrate an die Wand gemalt.
Angenommen X und Y kündigen und ziehen fristgerecht wieder aus und bauen Ihre Küche wieder ab:
Müssen die alte Spüle und Unterschrank wieder aufgebaut werden, auch wenn sie nicht vom Vermieter waren?
Muss das Wohnzimmer gestrichen werden, obwohl die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, weil teilweise farbig getsrichen wurde?
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, um sie mit evtl später anfallenden Nebenkostenabrechnungen zu verrechnen?
Bei Wohnungsübernahme wurde weder ein Übernahmeprotokoll ausgefüllt noch wurde die Wohnung gemeinsam begangen.
soweit ich aus früheren Threads von Günther gelernt habe, ist der Mietvertragstext für eure Pflichten und Rechte maßgeblich. Diesen müsstet ihr euch noch einmal vornehmen und evtl. hier in den Thread einstellen.
Durch die Vereinbarungen in eurem Mietvertrag könnte es durchaus sein, dass ihr zu Renovierungen verpflichtet seit und dann wäre es unmaßgeblich, was ihr vom Vormieter übernommen hättet.
Allerdings bleibt alles Spekulation, bis man nicht die vorgenannten Vereinbarungen kennt.
Angenommen bei Person X und Y sah die Wohnung bei Einzug wie
folgt aus:
nicht besenrein
ungestrichene Wände, aber ‚weiß‘
keine Küche, nur eine Spüle mit Unterschrank, die samt
Armaturen aber nur vom Vormieter überlassen, also nicht vom
Vermieter gestellt wurden
ziemlich abgenutze Fensterrahmen und Heizkörper auch schon
seit längerem nicht mehr gestrichen
Person X und Y haben die Wohnung bei Einzug gestrichen, außer
das Bad. Außerdem haben sie eine Küche eingebaut und Spüle +
Unterschrank, die vorher drin waren, in den Keller gestellt.
Im Wohnzimmer haben haben X und Y sechs farbige Quadrate an
die Wand gemalt.
Angenommen X und Y kündigen und ziehen fristgerecht wieder aus
und bauen Ihre Küche wieder ab:
Müssen die alte Spüle und Unterschrank wieder aufgebaut
werden, auch wenn sie nicht vom Vermieter waren?
Im Prinzip ja weil man nicht weiss, wem die gehörten. Alles was in der Wohnung war gehört dem VM. Bei Beseitigung erst fragen oder die Beseitigung verlangen beim Einzug.
Muss das Wohnzimmer gestrichen werden, obwohl die Wohnung
unrenoviert übernommen wurde, weil teilweise farbig getsrichen
wurde?
Ja.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, um sie mit evtl
später anfallenden Nebenkostenabrechnungen zu verrechnen?
Ja
Bei Wohnungsübernahme wurde weder ein Übernahmeprotokoll
ausgefüllt noch wurde die Wohnung gemeinsam begangen.
Hoffendlich hat man einen Zeugen dabei gehabt bei der Inbesitznahme und dem Verlassen der Mietwohnung:
Jakob
Angenommen bei Person X und Y sah die Wohnung bei Einzug wie
folgt aus:
nicht besenrein
ungestrichene Wände, aber ‚weiß‘
keine Küche, nur eine Spüle mit Unterschrank, die samt
Armaturen aber nur vom Vormieter überlassen, also nicht vom
Vermieter gestellt wurden
ziemlich abgenutze Fensterrahmen und Heizkörper auch schon
seit längerem nicht mehr gestrichen
Person X und Y haben die Wohnung bei Einzug gestrichen, außer
das Bad. Außerdem haben sie eine Küche eingebaut und Spüle +
Unterschrank, die vorher drin waren, in den Keller gestellt.
Im Wohnzimmer haben haben X und Y sechs farbige Quadrate an
die Wand gemalt.
Angenommen X und Y kündigen und ziehen fristgerecht wieder aus
und bauen Ihre Küche wieder ab:
Müssen die alte Spüle und Unterschrank wieder aufgebaut
werden, auch wenn sie nicht vom Vermieter waren?
Nein, der VM kann sogar verlangen, dass die Mieter die Spüle entfernen. Beide Teile wurden nicht vom VM gestellt. Daher mit dem VM klären, was mit den beiden Teilen geschehen soll.
Muss das Wohnzimmer gestrichen werden, obwohl die Wohnung
unrenoviert übernommen wurde, weil teilweise farbig getsrichen
wurde?
ja, denn hier wurde über den durchschnittlichen Geschmack andere Mieter hinaus gemalert. Egal was hier im Mietvertrag vereinbart ist, geometrische Figuren an den Wänden sind schlichtweg nicht unter dem Gesichtspunkt von Schönheitsreparaturen zu sehen sondern wenn nicht entfernt als Schaden an der Mietsache.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, um sie mit evtl
später anfallenden Nebenkostenabrechnungen zu verrechnen?
ja
Bei Wohnungsübernahme wurde weder ein Übernahmeprotokoll
ausgefüllt noch wurde die Wohnung gemeinsam begangen.
Dann wird der Mieter notfalls bei Auszug den Beweis erbringen müssen, dass reklamierte Mängel bereits vorhanden waren. Ja nach Art des VM udn der Reaktionen vor einem Auszug sollte man sich mit Vormietern in Verbindung setzen. Oftmals haben diese für einen Mangel/Schaden bereits gezahlt.
Sobald man in Besitz solcher Informationen ist, die man sich schriftlich bestätigen lassen sollte; sofern es ein Urteil gab, sollte man um eine Kopie ersuchen; sollte ein Mangel in der Kautionsabrechnung abgerechnet sein sich einen Kopie geben lassen, sollte der Mieter mit dem VM schriftlich klären, dass er den Mangel nicht übernimmt und der Mangel bereits vor Einzug vorhanden war. Jedoch sollte man nicht auf die Kenntnisse vom Vormieter und die Beweise hinweisen. Hält der VM an dem Mangel fest, obwohl er weiss, dass er hierfür bereits Geld erhalten hat, sollte man erst ganz am Ende den Vorgang zur Sprache bringen. Jedoch keine Forderungen an diese Hinweise verknüpfen ( kann sonst als Nötigung ausgelegt werden ) sondern höchstens wenn die Gegenseite ein „krummer Hund“ ist, diesne hinweisen, dass man die Wahrheit eben dann über die StA klären lässt.