Liebe/-r Experte/-in,
Meine Eltern ziehen nach 47 Jahren aus ihrer Wohnung aus.
Nach 35 Jahren nahmen sie selbst eine Badrenovierung vor: neue Wand- und Bodenfliesen, Badewanne kleiner und versetzen, WC versetzen, Waschtisch statt Waschbecken, etc. Dabei entfernen sie die orgiginalen 35 Jahre alte Badewanne, Waschbecken und Toilette.
Diese Umbauten haben sie sich vom Vermieter (Genossenschaft) genehmigen. Dabei wurde gefordert, dass die neuen Einbauten vor dem Auszug wieder entfernt werden.
3 Jahre später führt die Genossenschaft eine Sanierung durch, bei der auch alle Bäder saniert werden. Meine Eltern verzichten mit Einverständnis der Genossenschaft auf die Sanierung, da ja das Bad neu ist. Sie haben in den gesamten 47 Jahren nie ein Teil im Bad auf Genóssenschaftskosten austauschen lassen.
Zur Wohnungsübergabe fordert nun der Vermiter, dass zusätzlich zum Ausbau des selbsteingebauten Bad-Inventars auch der Originalzustand des Bades wieder hergestellt wird: also eine lange Badewanne einbauen, ein Waschbecken einbauen, etc. Die alten Teile (nach 35 Jahren ausgebaut) haben wir natürlich nicht mehr.
Der Rückbau des Bades ist klar und den machen wir (obwohl dies auch eine sinnlose Wertevernichtung ist, da das Bad noch in einem sehr guten Zustand ist und die Nutzungsqulaität des Bades durch die veränderte Anordnung wesentlich besser ist, als mit langer Wanne etc.)
Kann der Vermieter nun verlangen, dass wir wieder eine lange Badewanne und ein originales Waschbecken einabuen?
Biedes wären ja 47 Jahre alt und müsste so oder so ausgetauscht werden, um die Wohnung neu zu vermieten. Gelder dafür hatte die Geossenschaft ja bei der Sanierung gespart und diese könnten nun genutzt werden.
Wie ist die Rechtslage? Was ist angemessen?
Gibt es vergleichbare Fälle, die entschieden wurden.
Danke für die Hilfe