Wohnungsübergabe bei Auszug - wie vorbereiten?

Hallo zusammen,

folgender Fall angenommen:
Die Mieterin hat etwas über drei Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und zum 30.9. gekündigt. Beim Einzug hat sie die Wohnung in bezugsfertigem Zustand übernommen, sie ist daher vollkommen einverstanden damit, dass sie beim Auszug etwas machen muss (bezahlen oder renovieren). Da sie bereits weiter entfernt arbeitet, hat sie beim Vermieter angefragt, wieviel Geld er von ihr verlangen würde, wenn sie die Wohnung unrenoviert übergeben würde. Er hat zunächst Betrag x angeboten und einen etwas früheren Übergabetermin vereinbart, damit er anschließend noch den Maler in die Wohnung schicken kann. - Eine Woche später will der Vermieter aber von der Absprache nichts mehr gewusst haben, so dass sich die Mieterin nun selbst um die Renovierung kümmern wird, die Übergabe ist nun am 30.9.
Da der Vermieter am Telefon sehr ungehalten war und angekündigt hat, einen Sachverständigen mitzubringen, der genau prüfen wird, ob wirklich alles fachgerecht gemacht ist (ansonsten würden ihr die Nacharbeitungskosten sowie ein weiterer Monat Miete in Rechnung gestellt), hat die Mieterin nun Bedenken wegen der Übergabe. Sie vermutet, dass der Vermieter nur versucht,„Mängel“ zu finden, damit er zwecks Behebung dieser einen weiteren Monat Miete abrechnen kann. (Ein Nachmieter für die Wohnung ist nicht in Sicht.)
Folgende Fragen:
Was kann die Mieterin tun, um sich bestmöglich auf die Übergabe vorzubereiten?
Sie plant, vorher noch einmal den Hausmeister reinzuschicken, um „Mini-Mängel“ (z.B. schleifende Eingangstür) beheben zu lassen. Sie ist außerdem zuversichtlich, die Renovierung in mindestens mittelmäßiger Qualität auszuführen. Zum Übergabetermin wird sie einen Zeugen mitbringen. Ist das alles ausreichend?
Was passiert, wenn im Protokoll „Mängel“ festgehalten werden, mit denen die Mieterin nicht einverstanden ist - sollte sie trotzdem „mit Vorbehalt“ (?) unterschreiben, oder muss sie dadurch automatisch einen weiteren Monat Miete zahlen? In welchen Fällen ist der Vermieter überhaupt berechtigt, weitere Miete zu verlangen (auch bei Kleinstmängeln)? Ist der Vermieter berechtigt, der Mieterin seine Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, die er eventuell mit der (administrativen) Bearbeitung der Mängel verbringt? (Angedroht wurde hierfür ein Stundensatz von 200 EUR.)

Noch einmal grundsätzlich - in der Frage geht es nicht darum, was renoviert werden muss oder nicht, sondern um den Ablauf bei der Übergabe und die eventuellen Konsequenzen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Umziehende

Hallo Umziehende,

ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es:

  1. Mietvertrag nochmals bzgl. Renovierung prüfen.
    Sind die Klauseln überhaupt wirksam?
    Sie muss daher ggf. „mit nichts einverstanden sein“.
    3 Jahre: Vielleicht ist jahresabhängiges Streichen zu tun.
    Eine Renovierung muss explizit erwähnt sein. Grundsätzlich
    muss das der Vermieter machen (und in die Miete zukünftig
    hineinrechnen).

  2. Gab es Zeugen für die Vereinbarung (Betrag x).
    Falls ja, ist er prinzipiell an diese - wenn auch mündliche -
    Vereinbarung - gebunden. Offenbar will er (mehr) Geld und/oder
    hat sich überlegt, das sein Angebot unklug war (wahrscheinlich
    weiss er, dass der die Wohnung bezugsfertig machen muss und nicht
    Du).

  3. Übergabeprotokoll bei Einzug anschauen und mit etwaigen Mängeln,
    die jetzt (noch) bestehen, vergleichen.
    Schleifende Türen gehören i.d.R. nicht in Dein Ressort, sind Ver-
    mietersache. Falls sich da nichts geändert hat, nur noch den
    Zustand der Tapeten (Streichen ja/nein?) prüfen.
    Kratzer auf z.B. Laminat sind i.d.R. Gebrauchsspuren und nicht
    vom Mieter zu ersetzen/reparieren.

  4. Mieterschutzbund fragen.
    Der Vermieter baut offenbar „Drohkulissen“ auf.
    Er will Geld und alles gemacht bekommen.
    Die Androhung von Strafgeldern (Zusatzmiete usw.) dürfte
    nicht rechtens sein.

Grundsätzlicher Eindruck:
Wenn Du nicht gerade in der Wohnung „gehaust“ hast und „Kettenraucher mit angeschlossener Pommesbude“ bist, dann mußt Du nach 3 Jahren so gut wie nichts machen (möglicherweise noch nicht einmal streichen).

LG
ThommyTLM