Hallo zusammen,
folgender Fall angenommen:
Die Mieterin hat etwas über drei Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und zum 30.9. gekündigt. Beim Einzug hat sie die Wohnung in bezugsfertigem Zustand übernommen, sie ist daher vollkommen einverstanden damit, dass sie beim Auszug etwas machen muss (bezahlen oder renovieren). Da sie bereits weiter entfernt arbeitet, hat sie beim Vermieter angefragt, wieviel Geld er von ihr verlangen würde, wenn sie die Wohnung unrenoviert übergeben würde. Er hat zunächst Betrag x angeboten und einen etwas früheren Übergabetermin vereinbart, damit er anschließend noch den Maler in die Wohnung schicken kann. - Eine Woche später will der Vermieter aber von der Absprache nichts mehr gewusst haben, so dass sich die Mieterin nun selbst um die Renovierung kümmern wird, die Übergabe ist nun am 30.9.
Da der Vermieter am Telefon sehr ungehalten war und angekündigt hat, einen Sachverständigen mitzubringen, der genau prüfen wird, ob wirklich alles fachgerecht gemacht ist (ansonsten würden ihr die Nacharbeitungskosten sowie ein weiterer Monat Miete in Rechnung gestellt), hat die Mieterin nun Bedenken wegen der Übergabe. Sie vermutet, dass der Vermieter nur versucht,„Mängel“ zu finden, damit er zwecks Behebung dieser einen weiteren Monat Miete abrechnen kann. (Ein Nachmieter für die Wohnung ist nicht in Sicht.)
Folgende Fragen:
Was kann die Mieterin tun, um sich bestmöglich auf die Übergabe vorzubereiten?
Sie plant, vorher noch einmal den Hausmeister reinzuschicken, um „Mini-Mängel“ (z.B. schleifende Eingangstür) beheben zu lassen. Sie ist außerdem zuversichtlich, die Renovierung in mindestens mittelmäßiger Qualität auszuführen. Zum Übergabetermin wird sie einen Zeugen mitbringen. Ist das alles ausreichend?
Was passiert, wenn im Protokoll „Mängel“ festgehalten werden, mit denen die Mieterin nicht einverstanden ist - sollte sie trotzdem „mit Vorbehalt“ (?) unterschreiben, oder muss sie dadurch automatisch einen weiteren Monat Miete zahlen? In welchen Fällen ist der Vermieter überhaupt berechtigt, weitere Miete zu verlangen (auch bei Kleinstmängeln)? Ist der Vermieter berechtigt, der Mieterin seine Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, die er eventuell mit der (administrativen) Bearbeitung der Mängel verbringt? (Angedroht wurde hierfür ein Stundensatz von 200 EUR.)
Noch einmal grundsätzlich - in der Frage geht es nicht darum, was renoviert werden muss oder nicht, sondern um den Ablauf bei der Übergabe und die eventuellen Konsequenzen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Umziehende