Wohnungsübergabe bi EFH

Es handelt sich um ein EFH, dass 15 Jahre bewohnt war. Es wurde ordentlich zum 31. Mai 2024 gekündigt. Das Haus hat eine Ölheizung. Zum Auszug werden sicherlich noch 3.000 Liter Heizöl im Tank sein. Das Haus ist Baujahr 1966 und somit annährend 60 Jahre alt. Die Vemieterin will das Haus nicht in näherer Zeit vermieten.
Die Vermieterin ist zur Übergabezeit auf Reha. Sie wird eine Person benennen, die eine Abnahme macht, die Übergabe will sie dann nach der Reha, vermutlich im Juni durchführen.

  1. Ist dieses Vorgehen rechtlich, da nach der Abnahme Sachen passieren können, auf die ich keinen Einfluss habe
  2. Bekomme ich für 3.000 l Heizöl von der Vermieterin Geld?
  3. Ich habe ein Mietkautionssparbuch hinterlegt und möchte gerne das Geld zeitnah haben. Kann Sie dies solange zurückhalten bis sie die Übergabe gemacht hat?

Hallo,

betreiben wir mal ein bisschen Sachverhaltsaufklärung:

  • Was ist denn hinsichtlich der Beschaffung, Bezahlung und Abrechnung von Heizöl im Mietvertrag geregelt worden? Ist das alles allein Sache des Mieters?
  • Was verstehst Du unter Abnahme und was unter Übergabe?

Gruß
C.

Das EFH wurde so vermietet, dass der Mieter alles in Eigenregie erledigt, d.h. Heizöl kauft er selber. Als wir eingezogen sind, haben wir vom Vormieter das Heizöl abgekauft. So hatten wir uns das auch jetzt vorgestellt. Leider hat der Vermieter kein Interesse das Haus zeitnah weiter zu vermieten.

Unter Abnahme verstehe ich, dass der Vermieter eine Person seines Vertrauens am 31.5. vorbeischickt, damit das Haus abgenommen werden kann, da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend ist. Die klassische Übergabe wird er dann 2-3 später persönlich nachholen.

Mir geht es darum, dass ich in einem Zug um Zug Geschäft mein Mietkautionssparbuch bekomme und für 3.000 Liter Heizöl ca. 3.200,- €

Hm, ich bin nicht viel schlauer als vorher. Vielleicht hilft es Dir, wenn ich erkläre, was diese beiden Begriffe bedeuten: Abnahme ist ein Begriff aus dem Baurecht. Wird der Bau abgenommen, heißt das, dass der Auftraggeber erklärt, dass das Bauwerk dem Auftrag entspricht und allenfalls noch geringfügige Mängel abgearbeitet werden müssen. Übergabe ist hingegen die Übergabe des Objekts an den Auftraggeber, d.h. quasi die Übergabe der Schlüssel und damit die Herrschaftsgewalt über das Objekt.

Dass Übergabe und Abnahme unabhängig voneinander erfolgen, ist relativ normal, wobei sowohl die Übergabe als auch die Abnahme zuerst erfolgen kann, d.h. es gibt keine fest Reihenfolge.

Im Kontext mit Deinem Mietobjekt würde ich die Begriffe wie folgt interpretieren wollen: zunächst erfolgt die Abnahme mit der bevollmächtigten Person. Während der Abnahme werden ggfs. Mängel festgestellt, Zählerstände notiert usw. Sind beide Parteien mit dem Protokoll, das auf jeden Fall erstellt werden sollte, einverstanden und gibt es keine Mängel, die zu beseitigen sind, ist die Sache gelaufen.

Alle Verschlechterungen der Mietsache, die sich danach ergeben, sind nicht mehr Dein Problem. Die für später geplante Übergabe hingegen wäre die Übergabe der Schlüssel und ggfs. anderer Überlassener Gegenstände wie Dokumentationen o.ä.

Insofern spräche eigentlich nichts dagegen, die Sache in zwei Schritten ablaufen zulassen, sofern denn unter „Abnahme“ beide Seiten das gleiche verstehen. Dann wird im Protokoll idealerweise festgehalten, dass es keine Mängel zu beseitigen gibt, was dann auch zur Konsequenz hätte, dass die Kaution (ggfs. gemindert um einen Betrag für ausstehende Abrechnungen ggü. Stadtwerken o.ä.) auszuzahlen wäre. Um alle Diskussionen zu vermeiden, kann man dann bei dem Abnahmetermin auch gleich der bevollmächtigten Person die Schlüssel in die Hand drücken.

Gruß
C.

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Einer der beiden Termine ist überflüssig.
Zum Ende der Mietzeit gibt es genau eine Wohnungsübergabe, die am besten mit vielen Fotos, einem Zeugen und einem Übergabeprotokoll erfolgt. Diese Übergabe findet am letzten Tag der Mietzeit statt, in der Regel einigt man sich auf einen Termin vor Ablauf der Mietzeit, um bei etwaigen Mängeln noch ein paar Tage zur Beseitigung zu haben.
Wenn der Vermieter zum vereinbarten Termin einen Vertreter schickt, dann würde ich darum bitten, dass es eine schriftliche Vollmacht gibt.

Am besagten Tage schreitet man die Wohnung ab, dokumentiert den Zustand und das penibe genau ausgefüllte Übergabeprotokoll wird von beiden Vertragsparteien bzw. deren Vertretung unterschrieben und je eine Ausführung den Parteien übergeben.

Nicht ins Protokoll gehören vermutete oder tatsächliche Konsequenzen aus dem dokumentierten Zustand, etwa „Mieter wird die Heizkörper noch einmal streichen lassen“. Statt dessen gehört da nur der Zustand herein, etwa „Heizkörper Wohnzimmer 1, Kind und Flur EG: Lackschäden (Abplatzungen)“.

Mit der Übergabe ist eure Verfügungsgewalt und eure Verantwortung an den Vermieter übergegangen. Alles was danach passiert ist Sache des Vermieters. Daher gehört zur Übergabe auch die Abgabe aller Schlüssel - es ist das letzte Mal, dass ihr das Haus betretet.

Zum Heizöl schreibt ein Anwalt hier:
„Ja, der ehemalige Mieter ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich berechtigt, von ihm vertragsgemäß angeschafftes Heizöl zurückzulassen. Dieses Heizöl muss der Vermieter übernehmen, nach herrschender Meinung zum Tagespreis, aber maximal zum Preis, den der Mieter zum Liefertermin entrichtet hat.“

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Vielen Dank für die prompte Antwort. Ich habe befürchtet, dass die Wortwahl Abnahme und Übergabe zu Verwirrung führt. Aber aus Sicht der Vermieterin soll lediglich ein „Scherge“ die Wohnungsübergabe durchführen. Der Vermieter will im Nachgang dies dann vermutlich gründlich und genau durchführen. Das dies juristisch sicherlich zweifelhaft ist, ist mir klar, denn wenn alles protokolliert und dokumentiert und die Schlüssel übergeben sind, ist dies die Übergabe. Was danach passiert ist dann Angelegenheit des Vermieters.
Da es sich hier nicht um eine einfache Übergabe handelt ist klar, denn sonst hätte ich mich nicht an die Fachwissenden hier im Forum gewandt. Mir geht es darum, dass ich nicht meiner Kaution hinterherrenne und dem Heizöl bzw. dem Geld. Da es sich hier um eine Vermieterin handelt, die der Meinung ist, dass ihr 60 Jahre altes Haus als neuwertige Villa zu vergleichen ist und sich dementsprechend benimmt.
Aber die Info war schon sehr hilfreich. Vielen Dank hierfür.

Vielen Dank für die klare und aussagefähige Antwort. Das was ich vermutet habe, wurde hier bestätigt. Vor allem der Hinweis mit dem Heizöl.
Besten Dank!