Wohnungsübergabe die II

Hallo Mietrecht-Kenner,

weiter unten hatte ich ein Problem bez. Wohnungsübergabe bereits Ende August geschildert (Vermieter versetzt Mieter beim Wohnungsübergabetermin und melde sich auch nicht mehr. Mieter schickt daraufhin sämtliche Schlüssel zur Wohnung per Einschreiben/eigenhändig, dieses wird auch am 03.09. dem Mieter als ausgehändigt bestätigt).

Nun geht es weiter. Der Mieter weiß, dass das Einschreiben, das neben den Schlüsseln auch eine Art Übergabeprotokoll, in dem alle Schlüssel aufgeführt werden und die Übergabe der Wohnung bestätigt werden soll, enthält, ausgehändigt wurde am 03.09. (Mietende war der 31.08. - daher war ja auch eigentlich Übergabe für den 30.08. vereinbart).

Der Vermieter rührt sich nicht. Weder telefonisch (vielleicht mal ne Entschuldigung, dass er mal wieder einen Termin verpennt hat), noch schriftlich mit der Rücksendung des unterschriebenen Übergabeprotokolls.

Was ist nun zu tun? Dem Mieter ist es nicht geheuer, dass ihm nichts vorliegt über die erfolgreiche Übergabe der Wohnung.

Ganz nebenbei: als der Mieter am 31.08. noch das Gas in der Wohnung abdreht, ist eindeutig zu erkennen, dass in der noch nicht übergebenen Wohnung bereits Handwerker ihre Arbeit begonnen haben. Ist das rechtmäßig (der Mieter hatte beim Vorgespräch dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel für etwaige Besichtigungstermine ausgehändigt)?

Sollte der Mieter nun einen Anwalt einschalten? Oder ist das Thema jetzt als erledigt anzusehen (ein Zeuge existiert, der der Vorabsprache mit dem Vermieter, wie die Wohnung zu übergeben sei, beigwohnt hat)?

Danke und Gruß
Demenzia

Sollte der Mieter nun einen Anwalt einschalten?

Hallo Demenzia,

in dem Fall: nein! Im Moment ist für den (Ex-)Mieter die Welt vollkommen in Ordnung. Sollte der Vermieter später mit Mängeln ankommen, muss er sie beweisen.
Mängel, die nicht in einem Übergabeprotokoll verzeichnet sind, gereichen da dem Vermieter eher zum Nachteil.

Also: entspannt eine Tasse Kaffee trinken!

Gruß!

Horst

Kannst du diese - durchaus erfreuliche - Information belegen? Gibt es da ein Urteil oder einen Paragraphen oder so was?

Gruß & Dank
Demenzia

Grundsätzlich muss immer der die Beweise vorlegen, der eine Forderung stellt.

Im Mietrecht ist die gängige Rechtsprechung, dass Mängel nicht nach Übergabe noch geltend gemacht werden können, wenn sich der Vermieter dies nicht ausdrücklich vorbehält.
Kein Protokoll - kein Vorbehalt. Das ganze geht auf ein Urteil des BGH zurück. Kannst mal damit googlen: BGH VIII ZR 252/81.

Oder du liest dir diese PDF-Datei durch:
http://berlinerseminare.de/Web-Site/aktuelle%20Veran…

Grüße!

Horst

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Grundsätzlich muss immer der die Beweise vorlegen, der eine
Forderung stellt.

ok…

Im Mietrecht ist die gängige Rechtsprechung, dass Mängel nicht
nach Übergabe noch geltend gemacht werden können, wenn sich
der Vermieter dies nicht ausdrücklich vorbehält.
Kein Protokoll - kein Vorbehalt. Das ganze geht auf ein Urteil
des BGH zurück. Kannst mal damit googlen: BGH VIII ZR 252/81.

alles klar.

Oder du liest dir diese PDF-Datei durch:

das mach ich wohl!

Grüße und Danke dir (dann kann ich ja doch ganz entspannt in die Flitterwochen abrauschen, hoffe ich mal)

Demenzia

Glückwunsch und entspannte Tage! owT
:wink: