Wohnungsübergabe/Kauf

Guten Tag zusammen,
bei uns steht die (erste eigene) Wohnungsübergabe nach dem Kauf eines Reihenhauses bevor (Neubau, Bauträger).

Wie pingelig muss ich da sein?
Klar, dass offensichtliche Mängel ausgebessert werden muessen.
Aber ich entdeckte jetzt einige für mich nervige Dinge, bei denen ich nicht sicher bin, ob das lächerlich ist, das anzusprechen:
Malerarbeiten: Man sieht bei Tageslicht, dass die Ecken der Räume „weisser“ sind als die Wände (es wurde wohl mit Pinsel vorgestrichen) - IMHO sieht es so aus, als hätte ich es gemacht und nicht ein Profi.
Elektro: Beinahe alle Schalter und Dosen sind schief angebracht. Leider könnte ich in Loriot’s „Das Bild hängt schief“ mitspielen… Das wird mich jeden Tag „nerven“…

Ist das der Level, den man bei der Abnahme hat oder ist das lächerlich?

Danke für Hinweise!
O

hi o.,

bei uns steht die (erste eigene) Wohnungsübergabe nach dem
Kauf eines Reihenhauses bevor (Neubau, Bauträger).

Wie pingelig muss ich da sein?

je nachdem was du damit bezweckst, also ich könnt dir jetzt ein paar tips geben wie man den kaufpreis um ein paar tausend euros „drückt“, …

hm, nach alledem was du hier so beschreibst, ist der bauträger wohl nicht sehr bewandert oder ganz einfach … na ja auf jeden fall ist bei übergaben an privat elementar, das alles schöööön weis ist und die türen schöööööön auf und zu gehen und die schalter gerade sind …

gut, ein viiiiiel geld sparender rat möchte ich dir geben,

da du den termin wahrscheinlich nicht mewhr absagen kannst, geh hin, sag dem bauleiter oder wer mit dir übergabe macht ALLES was dir nicht passt,
nach möglichkeit verweigere die abnahme und versch. sie auf einen späteren zeitpunkt, an dem du mit einem gutachter oder sonstigen fachmann die wohnung und das ganze drum rum abnehemen tust, weil es gibt da sicherlich noch gemeinschaftseigentum, außenanlagen, drainagen - ca. 90 % aller Baumängel - und und und,

falls du trotzdem ein protokoll unterschreiben sollst oder musst, dann achte darauf das da drinne steht was du alles bemängelt hast,

UND BEHALTE DIR SÄMTLICHE RECHTE AUS DEM VERTRAG VOR

also da muss so ein satz kurz über der unterschrift stehen wie:

  • Die Abnahme wird aus obigen Gründen verweigert.

und/ oder wenn es nicht so schlimm ist

  • Der Auftraggeber behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schadenersatz, Nachbesserung, Neuherstellung aus dem Vertrage vor.

mit vertrag meine ich hier deinen geschlossen bauvertrag/ Kaufvertrag o.ä.

wichtig zu wissen, bei abnahme verlierst du viele rechte und es wird diebeiweislast umgekehrt, d.h. ab abnahme musst du beweisen, dass der/ die Mängel bei abnahme vorhanden waren

ich kann aus zeitgründen nicht alles hier reinschreiben aber im großen und ganzen hast du das wichtigste hier

uwe

Klar, dass offensichtliche Mängel ausgebessert werden muessen.
Aber ich entdeckte jetzt einige für mich nervige Dinge, bei
denen ich nicht sicher bin, ob das lächerlich ist, das
anzusprechen:
Malerarbeiten: Man sieht bei Tageslicht, dass die Ecken der
Räume „weisser“ sind als die Wände (es wurde wohl mit Pinsel
vorgestrichen) - IMHO sieht es so aus, als hätte ich es
gemacht und nicht ein Profi.
Elektro: Beinahe alle Schalter und Dosen sind schief
angebracht. Leider könnte ich in Loriot’s „Das Bild hängt
schief“ mitspielen… Das wird mich jeden Tag „nerven“…

Ist das der Level, den man bei der Abnahme hat oder ist das
lächerlich?

Danke für Hinweise!
O

Hallo Uwe,
Danke für die schnelle Antwort!

je nachdem was du damit bezweckst, also ich könnt dir jetzt
ein paar tips geben wie man den kaufpreis um ein paar tausend
euros „drückt“, …

Primär geht es darum, ein ordentliches Produkt zu erhalten; nachträgliches Handeln hatten wir nicht im Sinne (was für Tipps denn…? Vielleicht ist ja 'was dabei. Allerdings sind wir bisher recht zufrieden, zumindest mit dem Bauleiter. Und fair wollen wir allemal bleiben)

hm, nach alledem was du hier so beschreibst, ist der bauträger
wohl nicht sehr bewandert oder ganz einfach … na ja auf
jeden fall ist bei übergaben an privat elementar, das alles
schöööön weis ist und die türen schöööööön auf und zu gehen
und die schalter gerade sind …

So hätte ich das erwartet… Gescheckte Wände kann sogar ich sehen - was ist dann bloss darunter…???

gut, ein viiiiiel geld sparender rat möchte ich dir geben,
da du den termin wahrscheinlich nicht mewhr absagen kannst,
geh hin, sag dem bauleiter oder wer mit dir übergabe macht
ALLES was dir nicht passt,
nach möglichkeit verweigere die abnahme und versch. sie auf
einen späteren zeitpunkt, an dem du mit einem gutachter oder
sonstigen fachmann die wohnung und das ganze drum rum
abnehemen tust, weil es gibt da sicherlich noch
gemeinschaftseigentum, außenanlagen, drainagen - ca. 90 %
aller Baumängel - und und und,

Ja, der Termin ist zwar noch nicht gemacht, muss aber noch in diesem Jahr stattfinden… Umzug…

falls du trotzdem ein protokoll unterschreiben sollst oder
musst, dann achte darauf das da drinne steht was du alles
bemängelt hast,

UND BEHALTE DIR SÄMTLICHE RECHTE AUS DEM VERTRAG VOR

also da muss so ein satz kurz über der unterschrift stehen
wie:

  • Die Abnahme wird aus obigen Gründen verweigert.

und/ oder wenn es nicht so schlimm ist

  • Der Auftraggeber behält sich sämtliche Rechte, insbesondere
    Schadenersatz, Nachbesserung, Neuherstellung aus dem Vertrage
    vor.

mit vertrag meine ich hier deinen geschlossen bauvertrag/
Kaufvertrag o.ä.

wichtig zu wissen, bei abnahme verlierst du viele rechte und
es wird diebeiweislast umgekehrt, d.h. ab abnahme musst du
beweisen, dass der/ die Mängel bei abnahme vorhanden waren

ich kann aus zeitgründen nicht alles hier reinschreiben aber
im großen und ganzen hast du das wichtigste hier

Das werde ich beherzigen.

Danke nochmals,
o

Guten Tag zusammen,
bei uns steht die (erste eigene) Wohnungsübergabe nach dem
Kauf eines Reihenhauses bevor (Neubau, Bauträger).

Wie pingelig muss ich da sein?

Genauso pingelig, wie der Verkäufer beim Nachzählen des Kaufpreises. Oder glaubst du, dass der Bauträger, wenn du ihm 5000 € weniger überweist, auch großzügig sagt:„Na, es fehlen ja nur 2% - Schwamm drüber.“

Klar, dass offensichtliche Mängel ausgebessert werden muessen.
Aber ich entdeckte jetzt einige für mich nervige Dinge, bei
denen ich nicht sicher bin, ob das lächerlich ist, das
anzusprechen:
Malerarbeiten: Man sieht bei Tageslicht, dass die Ecken der
Räume „weisser“ sind als die Wände (es wurde wohl mit Pinsel
vorgestrichen) -

Mein heißer Tip: Engagiere für die Bauabnahme einen vereidigten Sachverständigen oder einen Profi für Bauüberwachung (ich glaube der TÜV bietet sowas an). Kostet ein bißchen, macht sich aber 100% bezahlt. Ich habe mal eine Abnahme mit einem Profi mitgemacht, da war der Unternehmer echt am „Abkotzen“, wieviel Pfusch der Sachverständige bemerkt hat. Dinge, die du gar nicht wissen kannst oder erst viel später bemerkst: z.B. Die Krümmung von Fallrohren ist DIN mäßig festgelegt, damit es möglichst wenig Lärm gibt (schien der Klempner nicht gewusst zu haben). Der Sachverständige hat Wände nachgemessen und nicht tolerierbare Abweichungen festgestellt, hat Überschreitung der Toleranzen in den Rissen des Estrichs bemerkt, hat verdrehte Regenrinne bemerkt, unterschiedlich geklebte Rauhfaserbahnen bemängelt, Bodenfliesen hatten eine nicht hinzunehmende Neigung etc. etc.

IMHO sieht es so aus, als hätte ich es

gemacht und nicht ein Profi.
Elektro: Beinahe alle Schalter und Dosen sind schief
angebracht. Leider könnte ich in Loriot’s „Das Bild hängt
schief“ mitspielen… Das wird mich jeden Tag „nerven“…

Brauchen wir gar nicht zu reden - schiefe Schalter müssen halt neu reingeschraubt werden!

Ist das der Level, den man bei der Abnahme hat oder ist das
lächerlich?

Der oben erwähnte Sachverständige hat sich zu Beginn der Hausbehung Mokassins angezogen, mit weicher Leinensohle. Er ist über den Teppichboden gelaufen - und hat so Dreck, der vor dem Verlegen des Bodens nicht weggemacht wurde gespürt. Der Teppichboden musste hochgenommen werden und nach erneuter Reinigung wieder neu verlegt/gespannt werden.

Mit dem Zeigefinger hat er in die Steckdosen reingefühlt - und festgestellt, dass da noch Staub ist.
Eine erneute Endreinigung war die Folge!

An dieser Stelle könnten wir mal anfangen über Pingeligkeit zu diskutieren!
Gruß Norbert

Hör auf meinen Vorredner!
Hi zusammen!
Den Rat mit dem Sachverständigen kann man gar nicht ernst genug nehmen! Nichts ist im Falle einer Abnahme wichtiger, als erst einmal alles zu protokollieren. Was man anschließend daraus macht, kann man immer noch sehen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, daß es keinen Bau ohne Mängel gibt, man aber als Laie die wirklich gravierenden Punkte gar nicht finden würde. Die Tapeten sollten da noch das kleinste Übel sein. Dämmung, Fliesenarbeiten, Verfugungen… alles schön versteckte Sachen, die bei nicht fachgerechter Ausführung später richtig teuer werden können.
Vor allem, wenn Du nur 2 Jahre Gewährleistung vereinbart hast, ist höchste Vorsicht geboten!

Gruß

Markus

Hi,

…Ich habe mal eine
Abnahme mit einem Profi mitgemacht, da war der Unternehmer
echt am „Abkotzen“, wieviel Pfusch der Sachverständige bemerkt
hat. Dinge, die du gar nicht wissen kannst oder erst viel
später bemerkst: z.B. …

Wo kann man solche Leute „anmieten“ *lechz*
Ernstlich: geografische Entfernungen spielen keine Rolle - weisst Du noch, wo der Mann herkam?

Gruß
Stefan

Den Rat mit dem Sachverständigen kann man gar nicht ernst
genug nehmen! Nichts ist im Falle einer Abnahme wichtiger, als
erst einmal alles zu protokollieren. Was man anschließend
daraus macht, kann man immer noch sehen. Aus eigener Erfahrung
kann ich nur sagen, daß es keinen Bau ohne Mängel gibt, man
aber als Laie die wirklich gravierenden Punkte gar nicht
finden würde. Die Tapeten sollten da noch das kleinste Übel
sein. Dämmung, Fliesenarbeiten, Verfugungen… alles schön
versteckte Sachen, die bei nicht fachgerechter Ausführung
später richtig teuer werden können.

hi,

was ich und die anderen vorredner noch nicht ausdrücklich erwähnt haben ist, dass der sachverständigen von dir ausgesucht und bezahlt werden muss ,

auch wenn vielleicht einige jetzt denken oder lachen, dass ist doch selbstverständlich …

ich hab baustellen mitgemacht, da hat der bauträger damit geworben das sämtliche abnahmen und begutachtungen mit hochdotierten fachleuten im preis enthalten sind und die leute sich um nix kümmern müssen,

das ist wohl augenwischerei³ (hoch 3 höher war nicht auf meiner tastatur), wahrscheinlich sind die dann abends nachdem die ca. 100 reihenhäuser an einem tag „begutachtet“ und den jeweiligen käufern zwangsweise eine unterschrift abgrungen haben vor lachen nicht in den schlaf gekommen …

weil die abnahmen waren unter anderen so gelegt, dass die baustelle gerade kurz vor oder nach dem angekündigten fertigstellungstermin „abgeschlossen“ werden konnte und die möbelwagen, mietwohnungskündigungen etc. schon alles perfekt war … und die neuen besitzer mangelbehafteter wohnung/ häuser dann zwangsläufig einziehen mussten (weil keine wohnung/ geld da war, die bankzinsen und gebühren fällig …) und damit die leistung als im „wesentlichen“ vertragsgerecht abgenommen haben obwohl die baustelle eigentlich …na ja

ich will damit sagen, man darf sich bei solchen investitionen nicht drängeln lassen und sollte vorher, während und nachher genügend spielraum zur selbstständigen Kontrolle haben um das ganze abzuschliesen,
natürlich gehört dazu ein sachverständiger der

Vor allem, wenn Du nur 2 Jahre Gewährleistung vereinbart hast,

weiss wie es geht das man trotzdem oder gerade deswegen an diesem tag(en) 30 Jahre !!! Gewährleistung herrausholt

aber das weiss ja sicherlich jeder von den sachverständigen und gutachtern wie so was geht :wink:

uwe

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Hi,

Wo kann man solche Leute „anmieten“ *lechz*
Ernstlich: geografische Entfernungen spielen keine Rolle -
weisst Du noch, wo der Mann herkam?

Den speziellen Gutachter von damals bekomme ich nicht mehr hin ( ist ca. 8 Jahre her). War eine Empfehlung der Berliner Architektenkammer.
Wenn du mal googelst: vereidigter Bausachverständiger und die nächstgrößere Stadt bekommst du genügend Adressen.
Gruß Norbert

Sorry, aber die Zeiten ändern sich… :frowning:
Moin Uwe!

natürlich gehört dazu ein sachverständiger der
weiss wie es geht das man trotzdem oder gerade deswegen an
diesem tag(en) 30 Jahre !!! Gewährleistung herrausholt

DAS dürfte nach dem 1.1.02 wohl kein Sachverständiger mehr schaffen, denn die Gewährleistungsfristen haben sich mit dem neuen Schuldrecht geändert!
Arglistig verschwiegener, oder vor Abnahme vorhandener Mangel beim Immobillienkauf früher 30 Jahre, neu 3 Jahre.
Gleiche Art von Mangel beim Werkvertrag früher ebenfalls 30, neu 5 Jahre.

Gruß

Markus