Wohnungsübergabe/ Kaution

Hallo zusammen und - schön, daß Du wieder dabei bist, Günter!

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat erfolgreich seine Wohnung gekündigt, renoviert und an den Schwager des Vermieters (dieser wurde vom Vermieter als Vertretung benannt) übergeben. Protokoll existiert - ohne Mängel - und mit Unterschriften von Mieter und Übernehmer. Es stehen noch aus die NK-Abrechnung 2003 und logischerweise die der ersten Monate von 2004. Laut Mietvertrag darf der Vermieter von der Kaution das Äquivalent von 300 DM zurückbehalten, um eventuelle Nebenkostennachforderungen auszugleichen.
Wann muß der Vermieter dem Ehepaar die Kaution zurückgeben (ist ein Kautionssparbuch auf Namen der Ehefrau)? Und wie macht man das am schlauesten mit der Kohle, die er noch behalten darf - neues Kautionssparbuch anlegen? Oder gemeinsamer Bankbesuch mit „Teilabhebung“?
(Grundsätzliches: Kann dem Ehepaar jetzt noch an den Karren gefahren werden mit irgendwelchen Mängeln in der Wohnung, obwohl ein Protokoll existiert?)

Wir freuen uns über Antworten…
Grüßle
Kari und das Ehepaar!

Hallo zusammen und - schön, daß Du wieder dabei bist, Günter!

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat erfolgreich seine Wohnung
gekündigt, renoviert und an den Schwager des Vermieters
(dieser wurde vom Vermieter als Vertretung benannt) übergeben.
Protokoll existiert - ohne Mängel - und mit Unterschriften von
Mieter und Übernehmer. Es stehen noch aus die NK-Abrechnung
2003 und logischerweise die der ersten Monate von 2004. Laut
Mietvertrag darf der Vermieter von der Kaution das Äquivalent
von 300 DM zurückbehalten, um eventuelle
Nebenkostennachforderungen auszugleichen.

Hallo,

das mit den 300 DM stimmt so nicht. Wenn nämlich eien höhere Abrechnung zu erwarten ist, kann der Vermieter mehr Geld einbehalten.

Wann muß der Vermieter dem Ehepaar die Kaution zurückgeben
(ist ein Kautionssparbuch auf Namen der Ehefrau)?

Nach der Rechtsprechung wird dem Vermieter eine Frist von mindestens sechs Monaten zur Abrechnung der Kaution eingeräumt, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vermieetr muss also jetzt gebeten werden, einen Teil der Kaution freizugeben.

Und wie

macht man das am schlauesten mit der Kohle, die er noch
behalten darf - neues Kautionssparbuch anlegen? Oder
gemeinsamer Bankbesuch mit „Teilabhebung“?

Der gemeinsame Bankbesuch ist die einzige Möglichkeit udn das Konto sollte um den entsprechendne Betrag verringert, der Rest jedoch auf dem Konto belassen werden.

(Grundsätzliches: Kann dem Ehepaar jetzt noch an den Karren
gefahren werden mit irgendwelchen Mängeln in der Wohnung,
obwohl ein Protokoll existiert?)

Grundsätzlich gilt. Wenn eine Wohnungsübergabe erfolgt ist und im Übergabeprotokoll keine Mängel aufgeführt sind, kann der Vermieter nichts mehr verlangen. Was vielen unbekannt ist, was ich z.B. praktiziere bei Wohnungsübergaben, wenn eine Seite sich quer stellt, ist, dass ab dem Moment, wo die Unterschrift geleistet ist, selbst wenn man sich noch in der Wohnung befindet, die Schlüssel bereits ausgehändigt hat, am Gehen ist, der Vermieter mit „Da habe ich noch etwas gesehen“ keine Chance mehr hat ( wende ich aber nur in extremen Fällen an).

Gruss Günter