Hallo zusammen und - schön, daß Du wieder dabei bist, Günter!
Nehmen wir mal an, ein Ehepaar hat erfolgreich seine Wohnung gekündigt, renoviert und an den Schwager des Vermieters (dieser wurde vom Vermieter als Vertretung benannt) übergeben. Protokoll existiert - ohne Mängel - und mit Unterschriften von Mieter und Übernehmer. Es stehen noch aus die NK-Abrechnung 2003 und logischerweise die der ersten Monate von 2004. Laut Mietvertrag darf der Vermieter von der Kaution das Äquivalent von 300 DM zurückbehalten, um eventuelle Nebenkostennachforderungen auszugleichen.
Wann muß der Vermieter dem Ehepaar die Kaution zurückgeben (ist ein Kautionssparbuch auf Namen der Ehefrau)? Und wie macht man das am schlauesten mit der Kohle, die er noch behalten darf - neues Kautionssparbuch anlegen? Oder gemeinsamer Bankbesuch mit „Teilabhebung“?
(Grundsätzliches: Kann dem Ehepaar jetzt noch an den Karren gefahren werden mit irgendwelchen Mängeln in der Wohnung, obwohl ein Protokoll existiert?)
Wir freuen uns über Antworten…
Grüßle
Kari und das Ehepaar!