Wohnungsübergabe: Küchentür fehlt was nun?

Meine Mieter haben nach 8 Jahren fristgerecht zum 31.10. gekündigt. Beim Besichtigungstermin mit potentiellen neuen Mietern fiel mir auf, dass die Küchentüre fehlt. Anscheinend wurde sie ausgehängt, um im Flur mehr Platz zu schaffen. Auf meine Frage wo die Tür denn sei, meinte der Mieter „wohl auf dem Dachboden“. Genau wusste er das aber nicht (mehr). Zuerst fragte er sogar ob da vorher eine Tür drin gewesen sei. :confused: Dann sagte er: Nee, nee, die ist ganz sicher auf dem Dachboden.

Weil sämtliche Wohnungstüren und Zargen gestrichen werden müssen (total abgewohnt und in 8 Jahren nie gemacht), der Mieter dazu aber keine Lust hat, habe ich angeboten das auf seine Kosten (400 Euro) von einem Handwerker durchführen zu lassen, er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen werden sollen. Soweit so gut. Ich habe ihm gesagt er soll mir eine Mail schicken in der dieser Wunsch seinerseits festgehalten ist und mir Bescheid geben ob er die Küchentür wieder eingehängt hat. Mail kam natürlich nicht.

Vorgestern hakte ich nach und bekam eine Mail in der stand, dass er die Übergabe gerne am. 19. 10. machen möchte und ich diese 400 Euro plus der ausstehenden Zahlung für seine Nebenkostenabrechnung von seiner Kaution abziehen soll. Die Küchentür erwähnte er, trotz expliziten Nachfragens, mit keinem Sterbenswort. Er lebt dort mit seiner Freundin, ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür nicht aufkommen müssen. Hätten sie damit vor Gericht eine Chance durchzukommen? Ist es sinnvoll die Übergabe am 19.10. zu machen ohne Tür?

Es gab bei Einzug kein Übergabeprotokoll, allerdings werde ich jetzt eins machen. Darauf würde das fehlen ja vermerkt. Aber reicht das? Oder muss ich die Mieter auffordern mir vorher darüber Auskunft zu geben. Ich bin ein bisschen hilflos, weil ich noch nie so dreiste Mieter hatte. Die sind generell ziemlich frech und ich war da schon mehrfach fassungslos. Aber das mit der Tür ist echt der Hammer… Am 1.11. will die neue Mieterin einziehen. Ich habe echt schlaflose Nächte…

Hallo!

Wenn Tür früher vorhanden war, dann sollte sie auch noch im Haus sein.
Mieter wird sie doch nicht zerhackt und verfeuert haben ?

Nur wenn man nicht mal selbst sicher ist, ob Küchentür mitvermietet wurde, wie will man das Fehlen nun dem Mieter anlasten ?

Da hilft auch kein Gericht, wenn man nicht schlüssig belegen kann alle Zimmer hatten Türen.

Mit Glück passt eine Normtür. Mit Pech muss man auch die Zarge mit ersetzen, wenn man da weder Küchentür haben will oder neue Mieterin darauf besteht.
Tröstlich, man spart die Malerkosten. Was fort ist muss auch nicht renoviert werden.

MfG
duck313

er zieht bereits Monatsmitte um und würde zusätzlich
zu den 400 Euro für Oktober die volle Miete zahlen, damit der
Handwerker vor dem nächsten Mieter die Arbeiten durchführen
kann. Damit waren wir beide einverstanden und er sagte, er
möchte, dass die Kosten hierfür von seiner Kaution abgezogen
werden sollen.

Die Wohung wurde zum 31.10. gekündigt. Der Mieter schuldet - wie vereinbart - den kompletten Mietzins für Oktober sowie die vereinbarten Kosten für das Streichen der Türen. Die Miete sollte bereits bezahlt sein, und auch die Renovierungskosten sind durch Rückgriff auf die Kaution gedeckt.

Im nächsten Schritt fordert der Vermieter den Mieter schriftlich zum Rückbau der vom Mieter entfernten Küchentür bis Ende Oktober auf und erklärt, bei Missachtung dieser Aufforderung die fehlende Tür andernfalls auf Kosten dies Mieters ersetzen zu lassen. Genau für solche Fälle wurde die Kaution = Mietsicherheit nämlich erfunden.

ich nehme an, die beiden werden jetzt einfach behaupten da sei nie
eine Tür drin gewesen, damit sie für die verschwundene Tür
nicht aufkommen müssen.

War die Küchentür bei Übergabe der Wohnung an die Altmieter drin - ja oder nein? Wenn ja, gibt es für den Vermieter keinen Grund, sich jetzt schon über mögliche Reaktionen des Mieters den Kopf zu zerbrechen.

Ach ja, zu guter letzt: Bevor das Getriebe oben in Gang gesetzt wird, geht der Vermieter natürlich nochmal durch alle dem Altmieter zugänglichen Räume, Keller, Garage, Dachboden und schaut, ob die fehlende Tür dort zu finden ist. Das nennt man Schadensbegrenzung und ist für die Vermieternerven allemal schonender als eine denkbare juristische Auseinandersetzung. (Die man bei der Sachlage aber später auch nicht scheuen muss.)