hallo an alle,
ich werde demnächst eine wohnung mieten. Der jetzige Mieter wohnte seit ca 18 jahren dort. er hat eine einbauküche, die ca 20-25 jahre alt ist, die er damals vom vermiter bekommen hatte. der hat die einbauküche mit Folie aus holzfarbmustern überklebt. meine frage lautet ob ich das recht habe, eine neue einbauküche vom vermieter zu bekommen,?weil die jetzige einbauküche nicht nach meinem geschmack entspricht mit den holzfarbmustern. kann ich verlangen das der jetzige mieter die einbauküche komplett ausräumt, da ich evtl mir selber eine neue einbauküche kaufen möchte? oder falls ich die einbauküche so übernehme wie jetzt, kann mir dann irgendwann nach xxx jahren wenn ich ausziehe der nachmieter sagen das ich die einbauküche abbauen soll weil er eine eigen anbringen möchte bzw kann er mir sagen oder der vermieter von mir verlangen das ich die folie mit holzfarbmustern abmachen soll und auf die originalfarbe bringen soll, weil wenn ja dan weiss ich auch das wenn ich die folie abmache dann werde ich bestimmt die originalfarbe beschädigen durch den kleber die seit jahren drauf waar also ich habe dann schlechte karten oder ?? weil wenn man die folie abmacht dann wird man bestimmt die schränke usw beschädigen und nicht auf guten zustand bringen können.wenn ich eine einbauküche überneheme muss ich später auch diese übergeben oder kann ich es auch abbauen und für mich behalten?weil irgendwie meinte der hausmeister des objektes das die küche generell geschenkt wird als o das ich vom glück reden kann wenn ich überhaubt eine küche bekomme, da angeblich der vermieter nur einen herd + spüle zur verfügung stellen muss…vielen dank im voraus für ihre antworten.danke.
Hallo,guten tag würde mal zuerst im Mietvertrag nachsehen.Und dann mit dem VErmieter reden.Liebe grüße anna
Hallo
Antworten im Text.
Gruß
Vip
hallo an alle,
ich werde demnächst eine wohnung mieten. Der jetzige Mieter
wohnte seit ca 18 jahren dort. er hat eine einbauküche, die ca
20-25 jahre alt ist, die er damals vom vermiter bekommen
hatte. der hat die einbauküche mit Folie aus holzfarbmustern
überklebt. meine frage lautet ob ich das recht habe, eine neue
einbauküche vom vermieter zu bekommen,?
NEIN. Grundsätzlich hast Du als Mieter gar kein Recht bei Einzug auf eine Einbauküche. Du hast Dir die Wohnung angesehen, wolltest einziehen und gut. Nicht mehr nicht weniger. Die Wohnung wird vermietet „wie besehen“, d.h. Du erklärst Dich mit allem einverstanden was drin ist und was nicht, ausser Du regelst etwas anders im Vertrag mit dem Vermieter. Ein Recht auf irgendwas hast Du allerdings nicht.
weil die jetzige
einbauküche nicht nach meinem geschmack entspricht mit den
holzfarbmustern. kann ich verlangen das der jetzige mieter die
einbauküche komplett ausräumt, da ich evtl mir selber eine
neue einbauküche kaufen möchte?
Die Wohnung wird leer und in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Dazu gehört auch dass die Schränke usw. der EBK leer sind. Logisch.
oder falls ich die einbauküche
so übernehme wie jetzt, kann mir dann irgendwann nach xxx
jahren wenn ich ausziehe der nachmieter sagen das ich die
einbauküche abbauen soll weil er eine eigen anbringen möchte
bzw kann er mir sagen oder der vermieter von mir verlangen das
ich die folie mit holzfarbmustern abmachen soll und auf die
originalfarbe bringen soll, weil wenn ja dan weiss ich auch
das wenn ich die folie abmache dann werde ich bestimmt die
originalfarbe beschädigen durch den kleber die seit jahren
drauf waar also ich habe dann schlechte karten oder ??
Du darfst die EBK - da sie Einrichtungsgegenstand der Wohnung ist die dem Vermieter gehört und quasi „mitgemietet wird“ - nicht verändern ausser Du bringst sie nach Ende der Mietzeit wieder in „vertragsgemäßen Zustand“, d.h. so wie sie bei Einzug war.
Alles andere: Mit dem Vermieter absprechen und fragen.
weil
wenn man die folie abmacht dann wird man bestimmt die schränke
usw beschädigen und nicht auf guten zustand bringen
können.wenn ich eine einbauküche überneheme muss ich später
auch diese übergeben oder kann ich es auch abbauen und für
mich behalten?
Ob diese EBK geschenkt wird oder nicht sagt der Mietvertrag. Da kann man hier nichts zu sagen.
Normalerweise: Ist eine EBK Gegenstand des Mietvertrages, kann/ darf nichts abgebaut und mitgenommen werden.
weil irgendwie meinte der hausmeister des
objektes das die küche generell geschenkt wird als o das ich
vom glück reden kann wenn ich überhaubt eine küche bekomme, da
angeblich der vermieter nur einen herd + spüle zur verfügung
stellen muss…
Bei normalen Mietverträgen muss der Vermieter gar nichts zur Verfügung stellen, ausser ne Wohnung.
vielen dank im voraus für ihre antworten.danke.
Hallo, unter Ausschluß jegl. Gewähr und Haftung antworte ich wie folgt: ein Recht, eine neue Einbauküche zu bekommen, haben Sie nicht. Sie können vorab mit dem Vermieter reden, daß er ohne EBK vermieten soll. Der Vermieter muß auch keine Spüle und keinen Herd zur Verfügung stellen. Da der Mietvertrag anscheinend noch gar nicht unterschrieben ist, können Sie frei verhandeln.
Wenn die EBK geschenkt wird, würde ich mir überlegen, sie zu übernehmen und im Mietvertrag folgende Klausel aufnehmen: Mitvermietet wird eine EBK (Beschreibung), diese verbleibt bei Auszug des Mieters in der Küche.-
Mehr kann ich aus der Ferne leider nicht sagen. Gruß Achim
hallo boss 007,
da gibt es nur eins: Mit dem Vermieter schriftlich etwas
ausmachen. Alles Andere nützt Dir hinterher im Fall Der Fälle gar
nichts.
Wenn Dir die Küche nicht gefällt musst du die Wohnung nicht
mieten. Je nach Vermieter auf jeden Fall sprechen und
aufschreiben, sonst bist du am Ende so oder so der Dumme.
Halt den Vormieter ganz daraus, dem ist egal was nach ihm ist,
er ist nicht berechtigt Dir irgendwelche Zugeständnisse zu
machen.
Wenn du jetzt mutig bist und alles besprichst und regelst, kann
Dir hinterher auch weniger passieren.
Die Küchengeschichte muss schriftlich gemacht werden !!
Hoffe das hilft.
GLG
Dinki
hallo,
es ist immer der mietvertrag entscheident. was da der hausmeister oder der jetzige mieter sagt, ist voll kommen unrelewant.
wenn im mietvertrag die einbauküche nicht aufgeführt ist, dann kannst du von dem vermieter verlangen, dass er dir eine wohnung entsprechend übergibt. d.h. ohne einbauküche. (das kann allerdings dazu führen, dass sich dein vielleicht zukünftiger vermieter gegen dich entscheidet und sich für einen anderem mitintressenten entscheidet) und genau so musst du die wohnung dann auch wieder übergeben, wenn du ausziehst.
wenn du während deiner mietdauer eine eigene einbauküche einbaust, kannst du mit dem vermieter bzw. mit den nachmieter eine ablöse summe ausmachen. diese müssen die nachmieter aber nicht annehmen und können ebendso darauf bestehen, das die küche wieder abgebaut werden muss.
sollte die jetzige küche allerdings bestandteil des mietvertrages sein, dann muss diese auch genau so (also mit dieser komischen folie) aufgenommen werden. du hast dann bei nichtgefallen nur die möglichkeit auf eigene kosten die küche abzubauen, irgendwo einzulagern und bei auszug genau so wieder aufzubauen.
ich hoffe ich konnte weiter helfen
Guten Abend
und danke für die Anfrage.
Grundsätzlich ist ausschlaggebend, was der Vermieter in diesem Zusammenhang will.
Denn der Vermieter muss innerhalb eines Mietverhältnisses derartige Einbaugeräte, wie Spüle, Herd, Abzugshaube, Waschmaschine, Kühlschrank uws. Nicht zur Verfügung stellen. Derartige Geräte sind im normalen Mietverhältnis reine Anschaffungssache des Mieters und obliegen somit auch deren finanzieller Reichweite.
Will er die Wohnung mit Einbauküche vermieten, dann sollten Sie Ihn auf das Alter und den sich daraus ergebenden Zustand und die Einbaugeräte ansprechen. Sie müssen dann für die Einbauküche auch einen prozentualen Anteil Ihrer Kaltmiete für die Benutzung und Abnutzung der Einbauküche bezahlen. Dieser Betrag muss im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden. Diesen Betrag muss der Vermieter auch sparen um eventuelle Reparaturen der Einbaugeräte, Neuanschaffungen usw. zu tätigen. Dies ging erst kürzlich aus einem Gerichturteil des Bundesgerichtshofes hervor.
Will der Vermieter die Wohnung ohne Einbauküche vermieten, da er sich der Verantwortung für die Instandhaltungsarbeiten der Einbauküche während der Mietzeit entziehen will, dann muss der jetzige Mieter dafür sorgen dass die Einbauküche entsorgt wird, wenn sich nachweisen lässt, dass er die Küche ohne Wissen und Billigung des Vermieters übernommen und genutzt hat. Erfolgter der Einbau durch den Vermieter ist dann auch dieser für die Entsorgung dieser verantwortlich.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo,guten Tag
Diese Einbauküche ist Sache des Vermieters.Eine eventuelle Forderung Ihres Nachmieters Ihnen gegenüber kann es nicht geben, die Küche ist Eigentum des Vermieters.
Das Vernüftigste ist, Sie kaufen sich selbst eine Küche.
Bringen Sie Ihre Gründe dem Vermieter so vor wie Sie es hier beschreiben.
Den alten Zustand der Küche wieder herzustellen rate ich ab. Am besten Sie verhandeln mit den Vermieter.
mit freundlichen Grüßen a.g.
was steht denn im Mietvertrag?
wieviel möchte der Mieter für die Küche haben?
oder der Vermieter?
grundsätzlich mieten sie eine wohnung… und keine Küche.
vg
a.
Der jetzige Mieter ist verpflichtet, die Wohnung geräumt, das heißt, auch Abbau der völlig veraltenten Kücheneinrichtung, soweit Ihr Begriff „vom Vermieter übernommen“ als sein Eigentum zu deuten ist, besenrein zu übergeben.
Hallo!
Wenn Sie die Küche nicht wollen, dann muß die Wohnung bei bezug leer sein. Das der Vermieter einen Herd und eine Spüle zur Verfügung stellen muß halte ich für ein Gerücht
mfg
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hallo,
ich würde mit dem Vermieter aushandeln, dass er eine neue Küche zahlt, bzw. Sie eine anschaffen und nach Auszug den aktuellen Wert ersetzt bekommen.
Als Nutzungsdauer würd ich von 10-15 Jahren ausgehen.