Hallo,
ein Mieter ist nach 1 Jahr aus der alten Wohnung ausgezogen.
Bei der Übergabe wurden alle Mängel der Wohnung aufgeschrieben. Aber damals bei Einzug wurde keine Mängelliste verfasst. Nun unterstellt der Vermieter dem Mieter alle Mängel die jetzt festgestellt wurden, selbst verschuldet zu haben.
Der Vermieter schenkt dem Mieter kein Glauben, im Gegenteil sogar er scheint den Mieter bewusst ausnehmen zu wollen.
Wenn der Vermieter nun kein Beweiss hat, dass die Wohnung bei Einzug keine Mängel hatte steht dann jetzt nicht „Aussage gegen Aussage“ ?
Würden Bekannte auch als Augenzeugen gelten und dem Mieter helfen?
Wenn im Mietvertrag „Renovierung bei Einzug“ steht, müssen dann bei Ausszug dunkle und kl. schwarze Wandbilder überstrichen werden ?
Vielen Dank für eure Hilfe !
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ein Mieter ist nach 1 Jahr aus der alten Wohnung ausgezogen.
Bei der Übergabe wurden alle Mängel der Wohnung
aufgeschrieben. Aber damals bei Einzug wurde keine Mängelliste
verfasst. Nun unterstellt der Vermieter dem Mieter alle Mängel
die jetzt festgestellt wurden, selbst verschuldet zu haben.
Der Vermieter schenkt dem Mieter kein Glauben, im Gegenteil
sogar er scheint den Mieter bewusst ausnehmen zu wollen.
das aufstellen der mängelliste beim einzug ist eine sache, auf die der neue mieter selbst achten sollte. das wird zu gerne „übersehen“.
also sitzt der mieter beim eigenen auszug in der falle. vielleicht mal rat beim mieterverein suchen, aber ehrlich gesagt hat der vermieter die kaution und im prinzip schon seinen anteil wieder raus. klar, man kann die einklagen, aber das dauert und kostet.
Wenn der Vermieter nun kein Beweiss hat, dass die Wohnung bei
Einzug keine Mängel hatte steht dann jetzt nicht „Aussage
gegen Aussage“ ?
Würden Bekannte auch als Augenzeugen gelten und dem Mieter
helfen?
naja, im prinzip ja, aber da der vermieter die kaution hat, sitzt der mieter da am kürzeren hebel. es sei denn er will sich auf einen prozess einlassen. aber will man die zusätzlichen kosten riskieren?
Wenn im Mietvertrag „Renovierung bei Einzug“ steht, müssen
dann bei Ausszug dunkle und kl. schwarze Wandbilder
überstrichen werden ?
wenn keine formulierung über den zustand beim auszug gemacht wurde, dann muss nicht renoviert werden. vielleicht bietet sich ein kompromiss an? übermalen der wandbilder gegen erlass der restlichen mängel?