Hallo,
wenn ein Mieter seine Wohnung verlässt, müssen ber der Wohnungsübergabe die Fenster geputzt sein?
Grüße
Carsten
Hallo,
wenn ein Mieter seine Wohnung verlässt, müssen ber der Wohnungsübergabe die Fenster geputzt sein?
Grüße
Carsten
Servus, Carsten
was steht denn im Vertrag?
Mein letzter Vermieter hat auch rumgezickt, weil ihm nicht gründlich genug geputzt war. Er wollte u.a. die Außenseiten der Rolläden, die Terassenlampe, die Kellerlichtschächte etc. geputzt haben. (hat auch rumgestritten, weil ich zum Streichen in den Jahren vorher die Einbauküche nicht jedesmal ausgebaut hatte und die Wand dahinter jetzt anders aussah)
Als ich nach 4 mal putzen endlich zum Anwalt bin, hat der mich wegen meiner Gutmütigkeit und Naivität erstmal ausgelacht )ein Brief von ihm hat dann gereicht, um die Kaution zurückzukriegen).
Wenn im Vertrag steht, „besenrein“, mußt du dich nicht wochenlang als kostenlose Putzfrau betätigen!
Gruß Manu
Ja - wenn sich an der Außenseite des Rahmens eine grünliche Schicht jahrelanger Reinigungsabstinez gebildet hat oder Farbspritzer zurückblieben.
Nein - wenn sich durch Umzug und Kehren ein feine Staubschicht bildete oder der vorabendliche Platzregen Spuren hinterließ.
Und - im Mietvertrag steht, was er kann, wenn es den wirksam vereinbart ist.
G imager