Hallo, liebe Experten,
steht irgendwo im Gesetz „wie“ eine Wochnung übergeben werden muss?
Folgender Sachverhalt:
Mieter A&B geben den Schlüsse an die Vermieter und verlassen die Wohnung. Die Vermieter beauftragen eine Maklerin zur Wohnungsabnahme, damit diese an die Nachmieter übergeben werden kann.
Bei Einzug von Mieter A&B wurde ein Protokoll erstellt, aber keine Kaution gezahlt. Es gibt eine Pauschalmiete, eine NK-Rechnung bleibt also auch aus. Die Wohnung ist nach mehreren Zeugenaussagen und selbst mit Bestätigung des Vermieters (ein paar Tage vor Auszug) in ordentlichem Zustand.
Müssen Mieter A&B noch zur Übergabe erscheinen, wo doch die Schlüssel bereits beim Vermieter sind und sie gar nicht mehr in der Stadt verweilen? Die Maklerin erwartet einen Termin.